Übergangsquote

Die Übergangsquote an weiterführende Schulen gibt an, wie sich die Abgänger/-innen der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen auf die 5. Jahrgangsstufen der weiterführenden Schulen (z.B. Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien) verteilen. Datengrundlage ist die Abgängerstatistik der amtlichen Schuldaten, die die Übertrittsabsicht der Viertklässler/-innen an den Grundschulen zum Ende des jeweiligen Schuljahres erfasst.
Die Übergangsquote an das Gymnasium gibt zum Beispiel den Anteil der beabsichtigten Übergänge an Gymnasien an der Gesamtzahl der Grundschulabgängerinnen und -abgänger der Jahrgangsstufe 4.
 

Synonyme:
Übertrittsquote, Übergangsquoten
Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention (kurz: UN-BRK) ist das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen. Sie wurde am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 24. Februar 2009 ratifiziert. Sie muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden. Ziel der Konvention ist der volle und gleichberechtigte Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen (vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR), o.J., www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk, letzter Zugriff: 16.6.2025).

Synonyme:
UN-BRK
Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
Unterbeschäftigung

Die Unterbeschäftigung bzw. Unterbeschäftigungsquote berücksichtigt zusätzlich zu den bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gezählten Personen auch Menschen in Eingliederungs- und Trainingsmaßnahmen, ebenso wie Personen über 58 Jahre, die ohne Angebot einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung länger als ein Jahr lang Leistungen der Grundsicherung beziehen. Nicht einbezogen sind Personen in Kurzarbeit.

Synonyme:
Unterbeschäftigungsquote
Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht