- BayKiBiG
Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz bildet seit Mitte 2005 eine einheitliche Grundlage für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in allen Formen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege.
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Bedarfsgemeinschaft
Eine Bedarfsgemeinschaft (BG) bezeichnet nach SGB II, Art. 7, Satz 3 eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine BG (nach § 7 SGB II) umfasst mindestens einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb).
- Synonyme:
- Bedarfsgemeinschaften, Bedarfsgemeinschaft (SGB II)
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Behinderung
Nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 1 SGB IX) gelten Menschen dann als Menschen mit Behinderungen, wenn sie körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine ebensolche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die Feststellung einer Behinderung nach § 152 SGB IX erfolgt für Menschen mit Wohnsitz in Nürnberg beim „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ (ZBFS). Das ZBFS als Versorgungsamt stuft die Auswirkungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als Grad der Behinderung (GdB) in Zehnergraden ein (ab einem GdB von 20). Ab einem GdB von 50 wird eine Schwerbehinderung ausgewiesen und ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt
- Synonyme:
- drohende Behinderung, Beeinträchtigung, Menschen mit Behinderung, Behinderungen, Beeinträchtigungen
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- A 2.4
- A 2.5
- A 2.5
- A 2.5
- A 3.4
- A 3.4
- A 3.4
- A 3.5
- A 5.
- C 1.
- C 3.4
- C 3.3
- C 3.3
- C 5.1
- C 7.
- D 9.
- D 7.3
- D 7.3
- D 5.4
- E 1.
- E 3.2
- E 3.6
- E 3.6
- E 5.3
- E 5.3
- E 5.3
- E 5.1
- E 4.3
- E 4.3
- E 4.3
- E 6.2
- E 6.1
- E 7.
- E 7.
- E 7.
- E 7.
- E 7.
- F 3.5
- F 3.5
- F 3.5
- F 3.5
- F 5.
- F 5.
- F 5.
- G 8.
- G 8.
- G 8.
- G 7.2
- G 7.2
- G 7.1
- G 7.1
- G 7.1
- G 7.1
- G 7.1
- G 5.1
- G 5.5
- G 5.5
- G 5.5
- G 2.3
- G 2.1
- H 17.2
- H 17.2
- H 14.4
- H 11.2
- H 11.2
- H 9.2
- H 9.2
- H 6.2
- H 6.4
- H 4.3
- H 4.3
- H 4.3
- H 4.3
- H 4.3
- H 4.3
- H 4.2
- H 18.
- I Einleitung
- I 1.
- I 1.
- I 2.
- I 2.
- I 2.
- I 2.
- I 3.
- I 10.
- I 10.
- I 10.
- I 10.
- I 10.
- I 1.
- I 1.
- I 1.
- I 1.
- I Zusammenfassung
- I Zusammenfassung
- Meta Menu Leichte
- Meta Menu Leichte
- Meta Menu Leichte
- Meta Menu Leichte
- Meta Menu Leichte
- Allgemeines und Vorwort Einleitung
- Allgemeines und Vorwort Vorwort
- Einfache Sprache Zusammenfassung
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 2.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 2.
- Einfache Sprache 2.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 2.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 2.
- Einfache Sprache 2.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 2.
- Einfache Sprache 2.
- Einfache Sprache 2.
- Einfache Sprache 2.
- Einfache Sprache 2.
- Einfache Sprache 2.
- Beruflich Qualifizierte
Personen mit einer beruflichen Qualifizierung, die formal nicht über das Zeugnis einer Studierfähigkeit verfügen, können unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem zu einem Studium an einer Hochschule zugelassen werden. Inhaber eines landesrechtlich geregelten Abschlusses der Fachschule (z. B. Technikerinnen oder Techniker) sowie Absolventen einer Fortbildungsprüfung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung (z. B. Meisterinnen oder Meister, Fachwirtinnen oder Fachwirte) erhalten eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, die den Zugang zu allen Studiengängen ermöglicht.
Personen, die über einen Berufsabschluss einer dualen Berufsausbildung (d.h. nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung) oder einer nach Bundes- oder Landesrecht geregelten Ausbildung von mindestens zweijähriger Dauer verfügen, werden unter bestimmten Bedingungen zu einem fachgebundenen Studium an einer Hochschule zugelassen.
Vgl. www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06-Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf, letzter Zugriff: 30.9.2025.
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Berufsbildungssystem
Das duale (Ausbildungs-)System umfasst die in Betrieben und Berufsschulen stattfindende Berufsausbildung in Berufen, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung geregelt ist. Zum Schulberufssystem zählen schulische Bildungsgänge, die einen qualifizierenden beruflichen Abschluss vermitteln. Unter das Übergangssystem fallen Maßnahmen außerschulischer Träger und schulische Bildungsgänge, die keinen Berufsabschluss vermitteln.
- Synonyme:
- Übergangssystem, Duale Ausbildung
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Berufsfachschule
Die Berufsfachschule ist eine berufliche Schule im Sekundarbereich II mit einem breiten Spektrum von Fachrichtungen und Bildungsgängen von unterschiedlicher Dauer. Als Vollzeitschule dient sie der Berufsvorbereitung oder der Berufsausbildung mit unterschiedlichem Qualifikationsniveau.
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Berufsschule
Die Berufsschule ist einer der beiden Lernorte im dualen Berufsausbildungssystem. Für das Erreichen des Ausbildungsziels ist ein regelmäßiger Berufsschulbesuch erforderlich. In der Regel ist jeder, der eine duale Ausbildung ("Lehre") durchläuft zum Besuch der Berufsschule verpflichtet. Diese hat die Aufgabe, den Schülern und Schülerinnen berufsbezogene und berufsübergreifende Lerninhalte zu vermitteln. Für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule werden für alle anerkannten Ausbildungsberufe Rahmenlehrpläne erstellt.
Vgl. www.kmk.org/themen/berufliche-schulen/duale-berufsausbildung/berufsschulen.html
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Berufsvorbereitung
Unter Berufsvorbereitung werden schulische und kooperative Bildungsangebote zusammengefasst, die berufsschulpflichtige Jugendliche auf eine Berufsausbildung oder den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorbereiten. Diese Maßnahmen richten sich insbesondere an junge Menschen ohne Ausbildungsplatz sowie an neu zugewanderte junge Menschen mit Deutsch-Sprachförderbedarf und umfassen verschiedene Organisationsformen:
- BVJ/s: Schulisches Berufsvorbereitungsjahr für Schüler/-innen, die ihre Berufsschulpflicht erfüllen und auf eine Berufsausbildung vorbereitet werden.
- BVJ/k: Kooperatives Berufsvorbereitungsjahr für berufsschulpflichtige Schüler/-innen. Das Vollzeitschuljahr wird an der Berufsschule in Kooperation mit einem Bildungsträger, der einen Teil des Unterrichts übernimmt sowie die sozialpädagogische Betreuung, erfüllt. Ziel ist die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung.
- BIKV/s: Berufsintegration-Klassen für junge Menschen im Alter von 16 bis 21 Jahren, die auf Grund mangelnder Deutschkenntnisse dem Unterricht in regulären Klassen der Berufsvorbereitung (noch) nicht folgen können.
- BIK/s: Zweites vollzeitschulisches Berufsintegrationsjahr. Es folgt grundsätzlich direkt nach dem Besuch einer BIKV-Klasse.
- BIK/k: Kooperatives Berufsintegrationsjahr für berufsschulpflichtige Schüler/-innen mit Sprachförderbedarf. Das Vollzeitschuljahr wird an der Berufsschule in Kooperation mit einem Bildungsträger erfüllt.
- BV-Flexi: Klassen für Berufsschulpflichtige, die während eines Schuljahres nicht in reguläre Berufsvorbereitungsklassen aufgenommen werden können.
- DK-BS-Flexi: Klassen für Berufsschulpflichtige, die während eines Schuljahres nicht in reguläre Berufsintegrations(vor)klassen aufgenommen werden können.
- IVK-WS-Klassen: Integrations-Vorklassen (IVK-WS) an der Wirtschaftsschule, die die nötigen Grundkenntnisse insbesondere im Bereich der deutschen Sprache vermitteln.
- AQJ Arbeitsqualifizierungsjahr: Vorbereitung auf einfache berufliche Tätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt für Schüler/-innen, die voraussichtlich auch nach dem Besuch eines BVJ einer Ausbildung nicht gewachsen sind.
- Synonyme:
- BVJ/k, BVJ/s, BIKV/s, BIK/s, BIK/k, BV-Flexi, DK-BS-Flexi, IVK-WS-Klassen, AQJ, Berufsvorbereitungsjahr, BIK, DKBS, Klassen der Berufsvorbereitung, Deutschklassen in Berufsschulen, Integrationsvorklassen
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Beschäftigungsquote
Für die Berechnung der Beschäftigungsquote werden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 15 Jahren bis unter der Regelaltersgrenze am 30.6. (am Wohnort) sowie die Bevölkerung von 15 Jahren bis unter der Regelaltersgrenze am 31.12. des Vorjahres genutzt.
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Besuchsquote
Zur Berechnung der Besuchsquoten wird die Anzahl der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen (ohne Tagespflege) nach dem Alter am Stichtag 1. März auf die altersentsprechende Anzahl der Kinder mit Hauptwohnsitz in Nürnberg zum gleichen Stichtag bezogen.
- Synonyme:
- Besuchsquoten
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Betreuungsquote
Die Betreuungsquote setzt den Anteil aller – auch in Kindertagespflege – betreuten Kinder zur Anzahl Kindertageseinrichtungen aller Kinder gleichen Alters in Nürnberg ins Verhältnis.
- Synonyme:
- Betreuungsquote
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Bildung für nachhaltige Entwicklung
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) beschreibt ein handlungsorientiertes (Bildungs-) Konzept, das sich auf die Zukunftsfähigkeit von Gesellschaften fokussiert. Merkmale von BNE sind:
- Ganzheitliche, partizipative Bildungsprozesse, die Menschen allen Alters im Sinne des lebenslangen Lernens zu zukunftsfähigem und verantwortungsvollem Denken und Handeln befähigen.
- Vermittlung von Kenntnissen, Kompetenzen, interdisziplinärem Wissen und Werten, die notwendig sind für die individuellen und gesellschaftlichen Gestaltungs- und Partizipationsprozesse.
- Stärken von Kreativität sowie innovativem und kritischen Denken, autonomem Handeln und Teamfähigkeit.
- Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Dimensionen von Nachhaltigkeit und den damit verbundenen Zielkonflikten.
- Vermittlung von kritischen Perspektiven und Zusammenhängen, die sowohl zeitliche
als auch räumliche Blickwinkel einnehmen.
Quelle: www.bne-fachstelle.de/de/was-ist-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung-bne, letzter Zugriff: 13.8.2025.
- Synonyme:
- BNE
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Das BuT unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die selbst oder deren Eltern nach dem (BuT) SGB II leistungsberechtigt sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Es umfasst Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe, Leistungen für den persönlichen Schulbedarf, Leistungen für Aktivitäten der Kindertagesstätte und Schule, Mittagessen, Schülerbeförderung und Lernförderung bei Gefährdung der Versetzung.
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Bildungsausgaben
Die Aufwendungen verschiedener Verwaltungsbereiche werden in der Aufstellung in B 3.1 durchgängig den Bildungseinnahmen Kategorien „Personal“, „Sachaufwand“ und „Transfer/Zuschüsse“ zugeordnet. Die ausgewiesenen Erträge umfassen unter anderem Finanzzuschüsse des Freistaats Bayern, Teilnahmegebühren und weitere Zuschüsse Dritter an die Stadt Nürnberg. Im „Ordentlichen Ergebnis“ bildet sich im Saldo der städtische Zuschussbedarf für bestimmte Ausgabenbereiche ab.
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer
Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erhalten haben, Personen mit ausländischen Bildungsverlauf, Studierende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung.
- Synonyme:
- Bildungsausländerinnen und Bildungsausländern
- Bildungscampus Nürnberg
Der Bildungscampus Nürnberg versorgt die Bürgerinnen und Bürger mit einem breit gefächerten und kontinuierlichen Bildungs-, Lern- und Medienangebot an zahlreichen Standorten in der Stadt. Er befördert das lebenslange Lernen, bietet niederschwellig den freien Zugang zu Informationen und Wissen und ermöglicht dadurch kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe.
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Bildungseinnahmen
Die Aufwendungen verschiedener Verwaltungsbereiche werden in der Aufstellung in B 3.1 durchgängig den Bildungseinnahmen Kategorien „Personal“, „Sachaufwand“ und „Transfer/Zuschüsse“ zugeordnet. Die ausgewiesenen Erträge umfassen unter anderem Finanzzuschüsse des Freistaats Bayern, Teilnahmegebühren und weitere Zuschüsse Dritter an die Stadt Nürnberg. Im „Ordentlichen Ergebnis“ bildet sich im Saldo der städtische Zuschussbedarf für bestimmte Ausgabenbereiche ab.