- Kinder mit drohender seelischer Behinderung
Von einer seelischen Behinderung bedroht sind nach § 35a SGB VIII Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, da ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht.
Nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) wird für jedes Kind mit Behinderung oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder, wenn ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) oder auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII besteht, der Förderbetrag für die Betreuung mit dem Faktor 4,5 gewichtet, um den höheren Personalbedarf in der Kindertageseinrichtung zu finanzieren (vgl. § 21 BayKiBiG).
- Synonyme:
- (drohenden) seelischen Behinderung, drohenden seelischen Behinderung, (drohender seelischer) Behinderung
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Kinder- und Jugendhäuser
Die Kinder- und Jugendhäuser (KiJH) in Nürnberg sind Orte für Freizeit, Kultur, Begegnung, Beratung und Mitbestimmung, die Eigeninitiative und Teilhabe fördern. Jedes Haus setzt dabei eigene Schwerpunkte: So liegt der Fokus etwa auf Musikförderung (KiJH Klüpfel, Jugendkulturzentrum Luise), Kinderkultur (Wiese 69), Medien und Film (KiJH Bertha), Jugendkultur (TetriX, Gost) sowie Sport und Gesundheit (KiJH Suspect, KiJH Pastorius). Diese Profilbildungen entstehen durch die Mitwirkung der Jugendlichen selbst und können sich je nach Bedarf und Interessen weiterentwickeln.
- Synonyme:
- Kinder- und Jugendhaus, Kinder- und Jugendhäusern
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Kindertageseinrichtungen
Kindertageseinrichtungen sind gemäß des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder. In Kapitel C „Frühkindliche Bildung“ werden Kinderkrippen, Kindergärten und altersgemischte Einrichtungen behandelt, während die Horte in Kapitel D „Allgemeinbildende Schule“ dargestellt werden.
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Kombieinrichtung
Der Begriff Kombieinrichtung bezeichnet die Bauweise einer Kindertageseinrichtung, die in einem Gebäude zusammen mit der Grundschule errichtet wird. Die Kombieinrichtung zeichnet sich durch die integrierte Bauweise von Grundschule und Hort als Innovation mit synergetischen Effekten aus. Basis ist die enge Kooperation von Schule (Grundschule) und Jugendhilfe (Hort), die durch gemeinschaftlich nutzbare Raumarrangements und Infrastrukturen dargestellt wird. Grundsätzlich sollen alle pädagogisch nutzbaren Räume und Flächen im gesamten Gebäude den Kindern für Bildung, Betreuung und Erziehung ganztägig zur Verfügung stehen. Durch diese Synergieeffekte ist für eine Kombieinrichtung ein reduziertes Raumprogramm im Rahmen von gemeinsamen Raumnutzungen und damit eine Flächenreduktion des Hort-Raumprogramms möglich, wodurch die Baukosten wesentlich verringert werden können. Gleichzeitig wird durch die integrierte Bauweise eine hohe Betreuungsqualität und ein familienfreundliches Angebot ermöglicht. Die Kombieinrichtung ist in den Investitionskosten grundsätzlich und unabhängig von einem Modellprojekt förderfähig. Der spätere Betrieb kann als Hort, Hortklasse, Kooperative Ganztagsbildung, Integrierte Ganztagsbildung oder eine weitere, heute noch unbekannte Ganztagsangebotsform erfolgen, solange es sich um eine gemäß BayKiBiG geförderte Einrichtung handelt. Begriffsunklarheit Kombieinrichtung: Der Begriff Kombieinrichtung wird in Bayern auch synonym für die Kooperative Ganztagsbildung verwendet.
- Synonyme:
- KoGa, Kombi-Hort, Kooperative Ganztagsbildung
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Kommunale Test- und Meldestelle (TuM) des Bundesamts für Migration (BAMF)
In der Kommunalen Test- und Meldestelle (KomTuM) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge werden Personen, die in Nürnberg vom Jobcenter oder vom Amt für Migration und Integration (Ausländerbehörde) zu einer Sprachkursteilnahme verpflichtet wurden, auf ihr Sprachniveau getestet und anschließend in die entsprechenden Integrationskursmodule zugewiesen. Alle anderen Personen machen einen Einstufungstest bei der jeweiligen Sprachschule.
- Synonyme:
- kommunalen Test- und Meldestelle, kommunale Test- und Meldestelle
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Kooperationsklassen
In Kooperationsklassen der Grundschulen, Mittelschulen und Berufsschulen wird nach Art. 30a Abs. 7 Nr. 1 BayEUG eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf (in den Schwerpunkten Lernen, Sprache und/oder emotionale und soziale Entwicklung) zusammen mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet. Dabei erfolgt eine stundenweise Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste.
- Synonyme:
- Kooperationsklasse
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht