Leistungen zur Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe ist eine Teilhableistung für Menschen mit (einer drohenden) Behinderung. Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll die Leistungsberechtigten dazu befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können (vgl. Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales).

Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht