1. Einleitung

Die berufliche Weiterbildung zielt darauf ab, den Fachkräftebedarf zu sichern und die Teilhabe von Erwerbsfähigen am Arbeitsleben zu verbessern. Sie hat in den vergangenen Jahren auf nationaler wie regionaler Ebene an Bedeutung gewonnen.

Wichtigstes Instrument des Bundes ist die Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) durch Arbeitsagentur und Jobcenter. Die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen dafür wurden in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert, um die Teilnahme zu erleichtern, Zielgruppen besser zu erreichen und die Zusammenarbeit der Institutionen zu stärken. So stehen mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Aus- und Weiterbildungsgesetz) seit dem 1. August 2024 die Förderinstrumente nach § 82 SGB III (Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) der Bundesagentur für Arbeit allen Beschäftigten und Betrieben offen – unabhängig von der Betriebsgröße, der Branche oder davon, wie stark sie von Auswirkungen durch den Strukturwandel betroffen sind. Das Qualifizierungsgeld als neues Instrument soll Beschäftigte in vom Wandel betroffenen Unternehmen binden und gezielt weiterbilden.299  

Das Bürgergeld-Gesetz300 setzte 2023 neue Schwerpunkte in der Weiterbildungsförderung: Der bisherige Vermittlungsvorrang entfiel, sodass Weiterbildung auch dann gefördert werden kann, wenn kurzfristig eine Beschäftigung möglich wäre.301 Mit dem Weiterbildungsgeld (150 Euro monatlich) und der entfristeten Weiterbildungsprämie wurden zusätzliche finanzielle Anreize für abschlussorientierte Maßnahmen geschaffen. Mithilfe des sogenannten Job-Turbo sollen Geflüchtete nach Abschluss eines Integrationskurses, unabhängig vom Niveau der erworbenen Deutschkenntnisse, schnell eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Die notwendigen Qualifizierungen können dann parallel zur Erwerbstätigkeit gefördert werden.302

Eine zentrale strukturelle Neuerung trat am 1. Januar 2025 in Kraft: Die Zuständigkeit für die Förderung beruflicher Weiterbildung von Kundinnen und Kunden des Rechtskreises SGB II ging bundesweit von den Jobcentern auf die Arbeitsagenturen über. Beratung, Bewilligung und Finanzierung liegen seither in der Verantwortung der Agentur für Arbeit, während die Integrationsverantwortung bei den Jobcentern verbleibt.303  In Nürnberg entstand ein Betreuungssystem, bei dem beide Institutionen eng zusammenarbeiten, um durchgängige Förderketten zu gewährleisten.

Auch im Bereich des Spracherwerbs gab es Neuerungen: Seit Januar 2023 sind erstmals seit Einführung der Integrationskurse im Jahr 2005 alle Asylsuchenden unabhängig von ihrer Bleibeperspektive im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zu Integrationskursen zugelassen.304 Mit der fünften Änderung der Integrationskursverordnung, die zum 7. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, fand zudem eine Neuausrichtung der Kurse statt, die sich an der Lernprogression und dem Grad der Literalisierung orientiert.

In Bayern wurde der bestehende „Pakt für berufliche Weiterbildung“ zwischen Staatsregierung, Sozialpartnern, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit bis 2027 verlängert. Ziel ist es, Beratungs- und Förderstrukturen zu bündeln und die Weiterbildungsbereitschaft von Beschäftigten und Betrieben zu stärken. Schwerpunkte liegen auf der regionalen Vernetzung, der Beratung durch Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren sowie der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Fachkräftesicherung.305  

In Nürnberg wurden neue Wege in der Weiterbildungsberatung für zugewanderte Menschen beschritten. Aufbauend auf den Erfahrungen aus dem im Jahr 2022 erprobten Pop-up-Store für niedrigschwellige Bildungs- und Arbeitsmarktberatung wird seit 2024 ein weiteres innovatives Modell umgesetzt. Im Rahmen von Aktionstagen werden Zugewanderte, die kurz vor dem Abschluss eines Sprachkurses stehen, gezielt zu beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten und Wegen in den Arbeitsmarkt beraten. Das Format basiert auf drei zentralen Säulen: aufsuchende Beratung direkt am Bildungsort, rechtskreis- und institutionenübergreifende Teamberatung in sogenannten Fallkonferenzen sowie Begleitung durch Sprachmittlerinnen und Sprachmittler. Das Konzept wird fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt, um die Beratungsqualität und Nachhaltigkeit zu verbessern sowie die Vernetzung der Akteure zu fördern.306  
 

G 2. Geförderte Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit

2.1 Eintritte in Maßnahmen von Arbeitsagentur und Jobcenter

Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) unterstützen durch Anpassungsqualifizierungen oder durch Maßnahmen zum Nachholen von Berufsabschlüssen arbeitslose und arbeitssuchende Personen sowie Beschäftigte.

Dabei regelte bis 2024 das SGB III die Aufgaben und Förderinstrumente der Arbeitsagentur und das SGB II die der Jobcenter; seit Jahresbeginn 2025 fallen die Beratung, die Bewilligung und die Finanzierung von Förderungen der beruflichen Weiterbildung der Kundinnen und Kunden des Jobcenters in die Zuständigkeit der Arbeitsagenturen, die Integrationsverantwortung verbleibt während des gesamten Prozesses bei den Jobcentern.

Die Zahlen zeigen, dass die während der Corona- Pandemie rückläufige Gesamtzahl der FbW-Maßnahmen bereits seit 2021 wieder kontinuierlich ansteigt. Waren es im Jahr 2020 noch 1 861 Förderungen beruflicher Weiterbildung, konnten im Jahr 2024 mit 2 737 fast doppelt so viele (+47,0 %) verzeichnet werden. 

In Nürnberg waren 2024 im Jahresdurchschnitt 20 262 Personen arbeitslos gemeldet307 . Rund 13,5 % von ihnen nahmen im gleichen Zeitraum an einer Förderung beruflicher Weiterbildung teil.308 Die Zahl der Teilnehmenden, die durch die Arbeitsagentur in eine FbW-Maßnahme vermittelt wurden, lag dabei nahezu doppelt so hoch wie die Zahl derjenigen, die über das Jobcenter kamen.

Der Anteil der geförderten Menschen mit Schwerbehinderung bewegte sich im betrachteten Zeitraum auf einem niedrigen Niveau. Anders als bei den Personen ohne Schwerbehinderung zeigte sich hierbei kein Anstieg der Anzahl der Teilnahmen an FbW-Maßnahmen.

  • 307 Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
  • 308 Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass die Personen nur in jeweils eine FbW eintraten. Allerdings gibt es auch Personen, die innerhalb eines Jahres mehrere FbW absolvieren, zum Beispiel die Maßnahme „Grundkompetenzen“ als Vorbereitung für eine abschlussorientierte FbW.

2.2 Eintritte in Maßnahmen von Arbeitsagentur und Jobcenter nach Art der Maßnahme

Im Jahr 2024 wurden mit der Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) in Nürnberg insbesondere berufsbezogene übergreifende Weiterbildungen, Feststellungsmaßnahmen und umschulungsbegleitende Hilfen finanziert (insgesamt 1 804 Eintritte, in Abb. G 2.2 unter „Sonstige berufliche Weiterbildungen“ gefasst). Davon profitierten mehr als doppelt so viele Kunden und Kundinnen der Arbeitsagentur wie des Jobcenters. Insgesamt nahm die Anzahl der Eintritte in diese Maßnahmen im Zeitverlauf kontinuierlich zu, von 1 174 im Jahr 2020 auf 1 804 im Jahr 2024 (+53,6 %).

Daneben setzten Agentur und Jobcenter deutlich auf abschlussorientierte Weiterbildungen. So begannen im Jahr 2024 insgesamt 502 Personen eine „berufliche Weiterbildung mit Abschluss“, also eine Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen bei einem Träger oder eine betriebliche Einzelumschulung in Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO). 90 Kunden und Kundinnen der Agentur für Arbeit und 35 Kunden und Kundinnen des Jobcenters wählten eine Weiterbildung mit zertifizierter Teilqualifikation (G 4.4).

Während die Anzahl der Eintritte in Teilqualifizierungen von 2022 bis 2024 von 153 auf 125 abnahm, stieg die der beruflichen Weiterbildungen mit Abschluss von 429 auf 502 an.

Für 115 Kunden und Kundinnen der Agentur für Arbeit und 46 Kunden und Kundinnen des Jobcenters wurde ein Vorbereitungslehrgang auf eine Externenprüfung (G 4.3) oder einen Schulabschluss finanziert. Die Anzahl der Eintritte stieg von 131 im Jahr 2021 auf 161 im Jahr 2024 (+22,9 %).

Durch die Förderung von Grundkompetenzen insbesondere in den Bereichen Lesen, Schreiben, Mathematik sowie Informations- und Kommunikationstechnologien werden geringqualifizierte Menschen unterstützt.309 Dadurch soll ihnen der Zugang zu weiteren beruflichen Weiterbildungsangeboten sowie der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Durch das Modul „Lernen lernen“ eignet sich die Maßnahme insbesondere auch für lernungewohnte Personen mit Deutsch als Zweitsprache. In Nürnberg liegt der Schwerpunkt auf der Vorbereitung für eine weitere, meist abschlussorientierte Maßnahme. Im Jahr 2024 nahmen 69 Kunden und Kundinnen des Jobcenters und 76 Kunden und Kundinnen der Agentur an einer Maßnahme „Grundkompetenzen“ teil. Die Eintritte nahmen vom Jahr 2020 mit 122 Teilnehmenden bis zum Jahr 2023 mit 180 Teilnehmenden kontinuierlich zu, sanken aber im Jahr 2024 wieder auf 145 Teilnehmende.

  • 309 Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen. Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 81 ff. SGB III. Stand 1.11.2024.

2.3 Eintritte in Maßnahmen von Arbeitsagentur und Jobcenter nach ausgewählten Merkmalen

Eine zentrale Aufgabe der Arbeitsförderung besteht in der Sicherung und Gewinnung von Fachkräften. Durch den gezielten Einsatz der Förderung beruflicher Weiterbildung werden Qualifizierungsmaßnahmen sowohl am individuellen Bedarf der Kundinnen und Kunden als auch an den Anforderungen des regionalen Arbeitsmarkts ausgerichtet. Dabei werden nicht nur arbeitslose Personen, sondern auch Beschäftigte unterstützt. Studien belegen, dass insbesondere die Zuwanderung sowie die Förderung von Frauen und geringqualifizierten Personen ein bedeutendes Potenzial zur Fachkräftesicherung darstellen. Daneben sollten Menschen mit Schwerbehinderung und Ältere stärker gefördert werden.310

Ein Blick auf die teilnehmenden Personengruppen an Maßnahmen der Förderung beruflicher Weiterbildung in Nürnberg zeigt, dass im Jahr 2024 über die Hälfte der insgesamt 2 737 Eintritte durch Frauen erfolgte (51,8 % bzw. 1 419 Personen). Fast die Hälfte der Neuzugänge waren Personen mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft (48,7 %, 1 332 Personen) sowie Menschen mit geringer Qualifizierung (44,4 %, 1 214 Personen). Auch alleinerziehende Eltern (9,7 %) und langzeitarbeitslose Menschen (8,0 %) profitierten von der Förderung beruflicher Weiterbildung. 

441 Personen, die im Jahr 2024 an einer FbW-Maßnahme teilgenommen haben, waren Beschäftigte, darunter waren 251 Frauen und 190 Männer. Im Zeitverlauf betrachtet, stieg der Anteil der Beschäftigtenqualifizierung bei Arbeitsagentur und Jobcenter Nürnberg von 13,5 % im Jahr 2020 bis auf 18,3 % im Jahr 2022 kontinuierlich an, um dann wieder leicht zu sinken. Im Jahr 2024 waren 16,1 % der Teilnehmenden an Förderungen beruflicher Weiterbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt.311

2.4 Eintritte in Maßnahmen von Arbeitsagentur und Jobcenter nach Branchen

Die Weiterbildungsförderung von Agentur für Arbeit und Jobcenter orientiert sich an den Bedarfen des regionalen Arbeitsmarkts. Inhalte und Anzahl der Maßnahmen werden jährlich mit Arbeitsmarktexpertinnen und -experten vor Ort abgestimmt und in der Bildungszielplanung festgelegt.

Betrachtet man die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) in Nürnberg nach Branchen, zeigt sich, dass im Jahr 2024 15,9 % (435) der Weiterbildungen dem Bereich Unternehmensführung und Unternehmensorganisation zuzuordnen waren. Dazu zählen unter anderem Qualifizierungen in Buchhaltung, Steuerwesen und Büromanagement.

Im Jahr 2024 entfielen 13,4 % (366) der geförderten Weiterbildungen auf den Bereich der IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufe. Dazu gehören Ingenieur‑ und Wissenschaftsberufe, IT-Kernberufe (z. B. Softwareentwickler/-in, IT-Administrator/-in) sowie technische Berufe mit naturwissenschaftlicher Ausrichtung (z. B. Techniker/-in, Technische Zeichner/-in).

13,0 % der FbW waren dem Bereich der medizinischen und nichtmedizinischen Gesundheitsberufe zuzuordnen. Darunter fallen Weiterbildungen für Personen in medizinisch behandelnden Berufen (wie z. B. Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten im Rahmen der beruflichen Anerkennung), Pflegekräfte und medizinische Assistentinnen und Assistenten, aber auch für Menschen in Therapie- und Pflegeberufen ohne ärztliche Behandlung, z. B. Physiotherapie, Ergotherapie und Dienstleistungen rund um Körper, Wohlbefinden und Medizintechnik ohne ärztliche Verantwortung.

10,6 % der FbW entfielen auf soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe, darunter beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher und pädagogische Fachkräfte.

FbW-Maßnahmen in fertigungstechnischen Berufen wie Maschinen- und Fahrzeugtechnik sowie Mechatronik‑ und Energietechnik waren im Jahr 2024 mit einem Anteil von 9,2 % vertreten.

So finanzierte die Agentur für Arbeit in Nürnberg im Jahr 2024 beispielsweise für 14 Personen einen Vorbereitungskurs zur Externenprüfung und für 15 Personen eine Umschulung zum/r staatlich anerkannten Erzieher/-in. Eine Umschulung zum/r Fachinformatiker/-in absolvierten 61 Personen, an einer Umschulung zum/r Elektroniker/-in in verschiedenen Fachrichtungen konnten 14 Personen teilnehmen. Hinzu kamen ein Vorbereitungslehrgang für die Externenprüfung für Fachlageristinnen und Fachlageristen bzw. Fachkräfte für Lagerlogistik mit 4 Teilnehmenden, eine Qualifizierung im Bereich Logistik mit fachbezogenem Deutsch mit 8 Teilnehmenden sowie eine Qualifizierung zur Pflegeassistenz mit 14 Teilnehmenden. Daneben wurden 34 kaufmännisch modulare Weiterbildungen (Voll- und Teilzeit), 33 im Bereich Lager und Logistik sowie 7 im Berufskraft- bzw. Güterverkehr gefördert. Zudem nahmen 8 Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Abschluss an einer Anpassungsqualifizierung teil.

2.5 Eingliederungsquoten

Im Jahr 2023 ging mehr als die Hälfte der Teilnehmenden an einer Maßnahme zur Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) 6 Monate nach Abschluss der Maßnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Die Eingliederungsquote war dabei sowohl 2023 als auch im Zeitverlauf bei den Kundinnen und Kunden der Agentur deutlich höher als bei den Teilnehmenden, die über das Jobcenter kamen. Konkret hatten im Jahr 2023 61,7 % der von der Arbeitsagentur geförderten Personen 6 Monate nach Abschluss einer FbW eine sozialversicherungspflichtige Anstellung, während es bei den über das Jobcenter geförderten Personen 34,6 % waren.

Insgesamt nahm die Eingliederungsquote in den letzten Jahren von 58,6 % im Jahr 2021 auf 51,8 % im Jahr 2023 ab. Vor allem bei den Männern war der Rückgang deutlich, im SBG III von 70,5 % im Jahr 2021 auf 63,8 % im Jahr 2023, im SGB II von 47,2 % auf 34,9 %. Auch die Eingliederungsquote der Frauen im SBG III sank in den letzten 3 Jahren, von 68,6 % im Jahr 2021 auf 59,2 % im Jahr 2023, diejenige der Frauen im SGB II stieg im Jahr 2023 dagegen leicht an.

Zu berücksichtigen ist, dass im Rechtskreis des SGB II einer abschlussorientierten FbW häufig eine vorbereitende Maßnahme vorgeschaltet ist, wie etwa eine Eignungsfeststellung oder die Maßnahme Grundkompetenzen. Die Austritte aus diesen vorbereitenden Maßnahmen sind in der Gesamtzahl enthalten. Nach einem Zeitraum von 6 Monaten kann in diesen Fällen faktisch noch keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen, da sich die Teilnehmenden in der nachfolgenden Hauptmaßnahme befinden.

Die Eingliederungsquoten nach Maßnahmeart liegen für den Zeitraum August 2023 bis Juli 2024 vor. Mit 62,5 % weisen die Vorbereitungen auf eine Externenprüfung die höchste Eingliederungsquote auf, gefolgt von der Maßnahmeart „berufliche Weiterbildung mit Abschluss“ (51,7 %) und den „sonstigen beruflichen Weiterbildungen“312  (45,5 %).313

  • 312 Zu den sonstigen FbW zählen Feststellungsmaßnahmen, berufsbezogene übergreifende und berufspraktische Weiterbildungen, umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) bei betrieblicher Einzelumschulung, berufliche Aufstiegsweiterbildungen, Übungseinrichtungen, Übungsfirmen sowie Übungswerkstätten.
  • 313 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

G 3. Fort- und Weiterbildungen

3.1 Aufstiegsfortbildungen an Fachschulen

Nach einer beruflichen Erstausbildung oder Berufstätigkeit führen Fachschulen zu einer beruflichen Höherqualifikation. Nach dem erfolgreichen Besuch einer mindestens einjährigen Fachschule mit staatlicher Abschlussprüfung wird zudem der mittlere Schulabschluss erreicht. Außerdem können Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen, um die Fachhochschulreife oder – bei sehr guten Leistungen – die fachgebundene Hochschulreife zu erlangen.

In Nürnberg gab es im Schuljahr 2023/24 10 Fachschulen in den Fachbereichen Technik, Heilerziehungspflege und Grundschulkinderbetreuung sowie Meisterschulen, davon 5 in städtischer und 5 in privater Trägerschaft.314

Der in den letzten Jahren bereits erkennbare Trend setzt sich fort: Die Schülerschaft dieser Schulart nahm weiterhin kontinuierlich ab, von 930 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2019/2020 auf 692 im Schuljahr 2023/24 (-25,6 %). Seit dem Schuljahr 2013/14 ging die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Nürnberger Fachschulen insgesamt um die Hälfte zurück (-50,7 %).

Dies liegt insbesondere am stetigen Rückgang der Schülerschaft an den Techniker-Schulen. So sank die Zahl der Schülerinnen und Schüler an der Fachschule für Technik der Grundig-Akademie um 44,2 % von 335 im Schuljahr 2019/20 auf 187 im Schuljahr 2023/24 und an der Städtischen Rudolf-Diesel-Fachschule für Techniker um 22,5 % von 405 auf 314 Schülerinnen und Schüler. Auch die Schülerschaft der städtischen Fachschule für Druck- und Medientechnik nahm kontinuierlich ab, im Schuljahr 2023/24 waren es nur noch 10 Schülerinnen und Schüler.

Die Fachschule für Grundschulkinderbetreuung der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste (GGSD) wurde im Schuljahr 2021/22 mit 16 Schülerinnen und Schülern eröffnet, im Schuljahr 2023/24 waren es noch 9 Schülerinnen und Schüler.

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Meisterschulen sowie der restlichen Fachschulen schwankte in den letzten Jahren leicht, blieb insgesamt aber weitgehend stabil.

  • 314 Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Schulstatistik.

3.2 Aufstiegsfortbildungen an Fachakademien

Fortbildungen an Fachakademien setzen eine berufliche Vorbildung und einen mittleren Schulabschluss voraus. Mit einer Ergänzungsprüfung sind ihre Absolventinnen und Absolventen auch zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Mit der Gesamtnote „sehr gut“ ist zudem der Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife verbunden.

In Nürnberg boten im Schuljahr 2023/24 5 Fachakademien schulische Fortbildungen an: die städtische Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement, die städtische Fachakademie für Wirtschaft sowie 3 Fachakademien für Sozialpädagogik.

Insgesamt stieg in den letzten Jahren die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Fachakademien in Nürnberg stetig an, von 694 im Schuljahr 2017/18 auf 994 im Schuljahr 2023/24 (+43,2 %).315 Dies liegt insbesondere am deutlichen Anstieg der Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Fachakademien für Sozialpädagogik, da die Anzahl der Schulplätze aufgrund des hohen Bedarfs an Erzieherinnen und Erziehern erhöht wurde.

So verzeichnete die Fachakademie für Sozialpädagogik der Gesellschaft für soziale Dienste in den letzten Jahren einen deutlichen Zuwachs. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler hat sich im Zeitraum von 2018/19 bis 2023/24 nahezu verdoppelt – von 155 auf 227 Personen (+46,45 %).

Auch die städtische Fachakademie für Sozialpädagogik in Nürnberg wuchs im selben Zeitraum spürbar: Die Zahl der Schülerinnen und Schüler stieg von 341 Personen im Schuljahr 2018/19 auf 473 im Schuljahr 2023/24 an (+38,7 %).

Die Evangelische Fachakademie für Sozialpädagogik zog ab dem Schuljahr 2021/22 nach und baute ihre Schulplätze von 92 im Schuljahr 2020/21 auf 173 im Schuljahr 2023/24 deutlich aus – ein Zuwachs von 88 %.

Die Zahlen der Fachakademien für Sozialpädagogik beinhalten auch die Schülerinnen und Schüler im Modellversuch OptiPrax, der zum Schuljahr 2021/22 mit der Bezeichnung Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) verstetigt wurde. Hierfür bewerben sich die Schülerinnen und Schüler wie bei einer dualen Ausbildung bei der jeweiligen Einrichtung, die dann mit der Fachakademie kooperiert, und erhalten eine tariflich festgelegte Vergütung.316 Diese neue vergütete Ausbildung trägt maßgeblich dazu bei, die Plätze an den Fachakademien zu besetzen.317

Die Zahl der Schülerschaft der Städtischen Fachakademie für Wirtschaft Nürnberg hat sich nach einem kontinuierlichen Rückgang zwischen den Schuljahren 2017/18 und 2020/21 wieder erhöht. Von 76 Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2016/17 sank die Zahl der Schülerschaft auf 32 im Schuljahr 2021/22, im Schuljahr 2023/24 waren es dann wieder 66 Schülerinnen und Schüler.

Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an der Städtischen Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement Nürnberg erhöhte sich von 60 im Schuljahr 2018/19 auf 85 im Jahr 2020/21, verringerte sich dann aber wieder. Im Schuljahr 2023/24 lernten dort noch 55 Schülerinnen und Schüler.318

  • 315 Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Schulstatistik.
  • 316 Aktuell bilden in der Stadt Nürnberg die Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik und die Fachakademie für Sozialpädagogik der Gesellschaft für soziale Dienste praxisintegriert (PiA) aus. Die Evangelische Fachakademie für Sozialpädagogik bietet PiA nur am Standort Rummelsberg an (www.rummelsberger-diakonie.de/jobs-karriere/ausbildung-studium/ausbildung-zum-erzieher-zur-erzieherin-mwd; letzter Zugriff: 14.8.2025).
  • 317 Vgl. Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Soziales, Referat für Schule und Sport (2023): Fortschreibung 2023: Masterplan zur Bedarfs- und Ausbauplanung für ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung durch Unterricht und Betreuung für Grundschulkinder in Nürnberg, Vorlage zur Sitzung des gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschusses, 29.6.2023.
  • 318 Quelle: Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth; Schulstatistik.

3.3 Aufstiegsfortbildungen bei der Handwerkskammer für Mittelfranken

Berufliche Aufstiegsfortbildungen in Berufen des dualen Ausbildungssystems sind formal durch § 53 des Berufsbildungsgesetzes und § 42 der Handwerksordnung geregelt. Sie gelten als wichtige Grundlage für einen beruflichen Aufstieg und sind bei Unternehmen besondere wegen ihrer hohen Praxisrelevanz sehr gefragt.

Die Zulassungsvoraussetzung zur Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk ist die bestandene Gesellenprüfung in dem entsprechenden oder einem verwandten Handwerk. Außerdem kann zur Meisterprüfung zugelassen werden, wer eine mehrjährige Berufspraxis im entsprechenden Handwerk nachweist. Daneben werden viele Meisterprüfungen in nicht mehr zulassungspflichtigen Handwerksberufen abgelegt.

Die erfolgreichen Teilnahmen an Meisterprüfungen bei der Handwerkskammer für Mittelfranken sind nach einem leichten Rückgang in den Jahren 2021 und 2022 weiterhin stabil. Im Jahr 2024 haben 347 Personen die Meisterprüfung bestanden, unter ihnen 60 Kraftfahrzeugtechniker/-innen, jeweils 37 Schreiner/-innen und Elektrotechniker/-innen, 27 Installateure/-innen beziehungsweise Heizungsbauer/-innen, 20 Maurer/-innen oder Betonbauer/-innen, 19 Friseure/-innen, 18 Zimmerer/-innen, jeweils 16 Metallbauer/-innen und Fliesenleger/-innen sowie 15 Estrichleger/-innen. Die durchschnittliche Bestehensquote lag bei 87,3 %.

Die Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Fortbildungsprüfungen bei der Handwerkskammer für Mittelfranken stieg von 2020 bis 2022 an und nahm seither ab, von 114 im Jahr 2022 auf 87 im Jahr 2024. Im Jahr 2024 wurden 52 Ausbildereignungsprüfungen, 10 Fortbildungen zur Gebäudeenergieberatung, 7 zum/r Fachwirt/-in für Fertigungs- und Prozessmanagement (HWK), 3 zur/m Fachkauffrau/-mann Betriebsführung (HwO) und 15 Zusatzqualifikationen Bau erfolgreich abgelegt. Dabei sind die Bestehensquoten bei allen Prüfungen sehr hoch (zwischen 83,3 % und 100 %), mit Ausnahme der Prüfung zum/r Betriebswirt/-in.

3.4 Aufstiegsfortbildungen bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Im Jahr 2024 führte die IHK Nürnberg für Mittelfranken 4 662 Fortbildungsprüfungen durch. Nahezu die Hälfte davon waren Ausbilderprüfungen nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (47,8 %; 2 228 Prüfungen).

Die Anzahl der Teilnehmenden an Prüfungen zum/r Industriemeister/-in schwankte im Zeitverlauf. Im Jahr 2024 absolvierten 335 Personen die Prüfung (2023: 295, 2022: 331). Die Bestehensquote im Jahr 2024 lag bei 89,9%, teilgenommen haben 313 Männer und 22 Frauen.

Die Teilnahmen an der Prüfung zum/r Fachmeister/-in stiegen seit 2021 deutlich an und erreichten 2024 mit 294 Teilnehmenden den höchsten Stand der vergangenen 15 Jahre. Der Zuwachs geht vor allem auf steigende Teilnahmezahlen beim „Geprüften Meister für Schutz und Sicherheit“ zurück. Das regionale Angebot wurde zudem verstärkt von Teilnehmenden aus dem gesamten Bundesgebiet genutzt.

Die Teilnahmen an Prüfungen zum/zur Betriebswirt/-in schwanken leicht im Zeitverlauf. Im Jahr 2024 wurden 321 Prüfungen abgelegt, allerdings haben nur 46,1 % der Teilnehmenden die Prüfung auch bestanden.

Die mit Abstand meisten Teilnahmen sind nach wie vor bei den Prüfungen zur/m Fachwirt/-in zu verzeichnen, allerdings nimmt die Anzahl in den letzten Jahren deutlich ab: von 1 459 im Jahr 2021 auf 1.135 im Jahr 2024. Dabei liegt die Bestehensquote bei nur 55,9 %, was insbesondere auf die niedrige Bestehensquote der Fachwirtinnen und Fachwirte für Wirtschaft zurückzuführen ist (34,5 %).

Unter die Fortbildungen zum/r Fachkaufmann/-kauffrau fallen die Finanzbuchhaltung (gepr., Bachelor) und der/die Personalfachkaufmann/-kauffrau (gepr.). Im Jahr 2024 nahmen 62 Personen (13 Männer und 49 Frauen) an der Prüfung zum/r Fachkaufmann/-kauffrau teil (Bestehensquote 85,5 %) und 90 (74 Frauen und 16 Männer) an der Prüfung Finanzbuchhaltung (Bestehensquote 24,5 %).

G 4. Nachholen von Berufsabschlüssen

4.1 Umschulungen bei der Handwerkskammer

Berufliche Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) dient der gezielten beruflichen Neuorientierung. Eine vorherige abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht zwingend erforderlich; auch ungelernte Personen mit Erfahrung können teilnehmen. Den Abschluss bildet eine Umschulungsprüfung, die den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nachweist.

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit in Form eines Bildungsgutscheins ist möglich, wenn die Umschulung geeignet ist, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder die Chancen auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Fördervoraussetzung ist in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.319

Zwischen 2018 und 2021 stieg die Zahl neu abgeschlossener Umschulungsverträge kontinuierlich von 65 auf 130. 2022 ging sie auf 93 zurück, bevor sie 2023 mit 131 erneut einen Höchststand erreichte und 2024 wieder auf 90 fiel.

Im Jahr 2024 begannen 18 Frauen und 72 Männer eine Umschulung. Das Durchschnittsalter lag bei 33,0 Jahren und entsprach damit dem Niveau der Vorjahre.

Der am häufigsten gewählte Umschulungsberuf war im Jahr 2024 mit 44 Neueintragungen Elektroniker/-in, gefolgt von Kraftfahrzeugmechatroniker/-in (7), Metallbauer/-in (4) sowie Zahntechniker/-in, Kauffrau für Büromanagement und Maler/-in und Lackierer/-in (jeweils 3).

4.2 Umschulungen bei der IHK

Die Zahl der insgesamt bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken eingetragenen Umschulungsverhältnisse stieg zwischen 2018 und 2024 – trotz zwischenzeitlicher Schwankungen – um fast ein Drittel (+30,3 %).

Wesentlichen Anteil daran hatte der Zuwachs bei den kaufmännischen Umschulungen, die von 327 im Jahr 2018 auf 501 im Jahr 2024 und damit um mehr als die Hälfte (+53,2 %) zunahmen.

Die Anzahl der technischen Umschulungen stieg im selben Zeitraum von 446 auf 506 und verzeichnete damit ein Plus von 13,5 %.

Während in den Jahren 2018 bis 2021 mehr Teilnehmende in technischen als in kaufmännischen Umschulungen verzeichnet waren, glichen sich die Zahlen seit 2022 an. Im Jahr 2024 lagen sie mit 506 technischen und 501 kaufmännischen Umschulungen nahezu gleichauf.

Betrachtet man die 513 Neueintragungen im Jahr 2024, begannen 293 Männer (57,1 %) und 220 Frauen (42,9 %) eine Umschulung, darunter 73 Personen (14,2 %) mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft.

Bezogen auf den höchsten allgemeinbildenden Schulabschluss waren 18 Teilnehmende ohne Abschluss (3,5 %), 183 verfügten über einen Haupt- oder Mittelschulabschluss (35,7 %), 142 über einen Realschulabschluss (27,7 %) und 97 über die Hochschulreife (18,9 %).

Die meisten Neueintragungen im Jahr 2024 betrafen Umschulungen im Bereich der Fachinformatikerberufe (160), gefolgt von Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement (122), Industriemechaniker/-in (28), Mediengestalter/-in (26), Fachkraft für Schutz und Sicherheit (23) und Industriekaufmann/-frau (21).320

  • 320 Quelle: IHK Nürnberg für Mittelfranken.

4.3 Nachqualifizierungen

An- und ungelernte Erwachsene mit Praxiserfahrungen in einem Beruf können mit einer Externenprüfung die formale Facharbeiterqualifikation erwerben. Dazu zählen auch Personen, die eine Ausbildung abgebrochen haben oder ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.

Die Zulassung zur Externenprüfung in bundesrechtlich geregelten Berufen ist in § 45 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie in § 37 Abs. 2 der Handwerksordnung (HwO) festgelegt. Über die Aufnahme entscheidet die jeweils zuständige Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder der entsprechende Prüfungsausschuss.

Zur Vorbereitung auf eine Externenprüfung bieten Bildungsdienstleister spezielle Nachqualifizierungen an, die auf den bisherigen beruflichen Tätigkeiten aufbauen und fehlende Kompetenzen in Praxis wie auch Theorie ergänzen. Auch mehrere aufeinanderfolgende, abschlussorientierte Teilqualifizierungen bereiten auf die Externenprüfung vor und ermöglichen die Zulassung zur Prüfung.

Für die IHK Nürnberg für Mittelfranken liegen Daten zu den Externenprüfungen vor. Es zeigt sich, dass – entsprechend der allgemeinen Verteilung der Auszubildenden – mehr Personen an Externenprüfungen in kaufmännischen als in technischen Berufen teilnahmen. 

In den kaufmännischen Berufen erreichte die Zahl der Externenprüfungen 2019 mit 470 Teilnehmenden ihren Höchststand, bevor sie bis 2021 auf 378 (-19,6 %) zurückging. Seitdem schwankt die Teilnahme mit Werten zwischen 377 und 423 auf einem relativ stabilen Niveau, im Jahr 2024 war die Anzahl der Prüfungsteilnahmen an einer kaufmännischen Externenprüfung leicht rückläufig (391).

In den technischen Berufen zeigte sich mehr Bewegung: Nach einem deutlichen Rückgang von 259 Teilnehmenden im Jahr 2018 auf 78 im Jahr 2020 (-69,9 %) kam es in den Jahren 2021 und 2022 zu einem deutlichen Anstieg, der mit 233 Prüfungen im Jahr 2022 seinen Höhepunkt erreichte. Im Jahr 2024 waren es wieder weniger Teilnehmende (143).

4.4 Teilqualifizierungen

Für Personen, die es nicht (mehr) gewohnt sind, sich mit fachtheoretischen Inhalten auseinanderzusetzen, die keinen Berufsabschluss besitzen oder fachfremd beschäftigt sind, sowie für Zugewanderte mit (noch) eingeschränkten Deutschkenntnissen stellt die Teilnahme an einer Externenprüfung oder einer Umschulung eine erhebliche Hürde dar. Daher setzen Industrie- und Handelskammern wie auch die Arbeitsverwaltung verstärkt auf Teilqualifizierungen.

Teilqualifizierungen bestehen aus einzelnen, zertifizierbaren Qualifizierungseinheiten eines Berufsbildes, die jeweils arbeitsmarktrelevant sind. Durch die schrittweise Absolvierung mehrerer Teilqualifikationen kann die Zulassung zur Externenprüfung erreicht werden, die wiederum – bei Bestehen – zu einem vollwertigen Berufsabschluss führt. Die Finanzierung solcher Maßnahmen erfolgt in der Regel über Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter.321

Im Jahr 2022 haben sich in Nürnberg Unternehmen mit ähnlichen Fachkräftebedarfen zum Qualifizierungsverbund Nürnberg zusammengeschlossen. Ziel ist es, Beschäftigte mithilfe von Teilqualifizierungen von Hilfs- zu Fachkräften weiterzubilden oder bereits vorhandene Fachkräfte zusätzlich zu qualifizieren. Zu Beginn startete der Verbund mit Personaldienstleistern, dem Jobcenter Nürnberg-Stadt, der Agentur für Arbeit, verschiedenen Bildungsträgern, den Kammern und Verbänden. Seit Oktober 2023 steht die Mitgliedschaft allen Unternehmen in Nürnberg offen.322

Für die IHK Nürnberg für Mittelfranken liegen Zahlen zu Teilqualifizierungen in IHK-Berufen vor. Das Format wird vor allem im technischen Bereich genutzt, bisher in den Berufen Industriemechaniker/-in, Mechatroniker/-in sowie Maschinen- und Anlagenführer/-in.

Betrachtet man die Zahl der Teilnehmenden seit 2019, so war im Jahr 2021 der Höchststand zu verzeichnen: 215 Personen nahmen an technischen und drei Personen an kaufmännischen Teilqualifizierungen teil. Nach einem Rückgang der Teilnahmezahlen in den Jahren 2022 (99 Teilnehmende) und 2023 (70 Teilnehmende) ist im Jahr 2024 wieder ein deutlicher Zuwachs (+ 97,1 %) zu beobachten. Im Jahr 2024 Jahr nahmen insgesamt 138 Personen an einer Teilqualifizierung aus folgenden Berufsbildern teil, darunter Industriemechaniker/-in (81 Personen), Maschinen- und Anlagenführer/-in (32 Personen), Mechatroniker/-in (13 Personen) sowie in den kaufmännischen Berufen Servicefachkraft für Dialogmarketing und Kaufleute für Büromanagement (12 Personen).323

G 5. Literalisierung und Deutschspracherwerb

5.1 Bildungslandschaft – Literalisierung und Deutschspracherwerb

Um Menschen mit Zweitsprache Deutsch auf den deutschen Arbeitsmarkt und den Zugang zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen vorzubereiten, bedarf es grundlegender Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Literalisierung und Deutschspracherwerb.

In Nürnberg wird der hohen Bedeutung des Themas Deutschspracherwerb und Literalisierung bei der Integration von Zugewanderten Rechnung getragen, indem entsprechende Maßnahmen bereitgestellt werden. Neben dem seit 2020 bestehenden Kommunalen Programm Deutschspracherwerb (KPDe), in dem das Weiterbildungsangebot zu Literalisierung und Deutschspracherwerb kontinuierlich beobachtet und analysiert wird, zählt hierzu auch die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) – Beratung.324 Die Beratung zum Deutschspracherwerb ist einer ihrer Schwerpunkte. Auch die im Jahr 2019 zunächst als Pilotprojekt gestartete kommunale Test- und Meldestelle (KomTuM) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), in der zum Integrationskurs verpflichtete Personen zeitnah und passgenau den Kursangeboten im Stadtgebiet zugewiesen werden, ist ein wichtiger Baustein der systematischen Sprachförderung von Zugewanderten.325

Ein breites Angebot von Sprachkursträgern in Nürnberg, die unter anderem Integrations- und/oder Berufssprachkurse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anbieten, wird ergänzt durch eine Vielzahl an niedrigschwelligen Sprachkursangeboten.326

Für Menschen mit Literalisierungsbedarf, die nicht in die Integrationskurse mit Alphabetisierung aufgenommen werden können oder diese bereits besucht haben, gibt es verschiedene Alphabetisierungsangebote, unter anderem beim Bildungszentrum der Stadt Nürnberg oder der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH. Seit November 2025 berät eine neu installierte Beratungseinheit am Bildungszentrum (BZ) im Bildungscampus zu den Basiskompetenzen Lesen und Schreiben.

Die neue Steuerungsgruppe „Inklusiver Deutschspracherwerb“ unter Federführung des Bildungsbüros prüft regelmäßig Bedarfe, identifiziert Lücken und entwickelt Maßnahmen, um Menschen mit Beeinträchtigung einen erfolgreichen Spracherwerb zu ermöglichen.

Menschen aus Drittstaaten, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder Behinderung eine besondere Unterstützung beim Deutschspracherwerb benötigen, profitieren von dem Projekt „all-in(clusive)!“ der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH. Das Projekt umfasst eine Clearingstelle, Sprachkurse in kleinen Lerngruppen, Kreativangebote und die Ausbildung von Peer-Gesundheitsbegleiterinnen und Gesundheitsbegleitern.

Für Transparenz und Orientierung sorgen die Datenbank „Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ sowie die Website der Initiative „WeiterbildungJETZT!“. Eine Übersicht über verschiedene Angebote zur digitalen Grundbildung gibt das Projekt Digitales Grundwissen im Quartier.327

  • 324 Die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) – Beratung ist ein Kooperationsprojekt des Referats für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg mit 5 Trägern der Wohlfahrtspflege: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Nürnberg e.V., Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Nürnberg-Stadt, Caritasverband Nürnberg e.V., Johanniter Unfallhilfe e.V. Regionalverband Nürnberg und Stadtmission Nürnberg e.V.
  • 325 Stadt Nürnberg (2025): Sachverhalt Zentrale Anlaufstelle Migration 2025, Vorlage für die Kommission für Integration am 27.03.2025.
  • 326 Eine Übersicht hierzu bietet die eigens für Nürnberg erstellte Integrationskursmatrix sowie die niedrigschwellige Sprachkursmatrix.
  • 327www.integrationdurchbildung.nuernberg.de; www.digi-iq.org; www.weiterbildung.nuernberg.de.

5.2 Alphabetisierung und Grundbildung

Neben den Bildungsträgern, die Integrationskurse mit Alphabetisierung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anbieten , engagieren sich in Nürnberg insbesondere das Bildungszentrum (BZ) im Bildungscampus sowie die städtische Tochtergesellschaft Noris-Arbeit (NOA) gGmbH im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung

Das Bildungszentrum (BZ) vermittelt seit 2007 in sogenannten Alphawerkstätten und Alphakursen grundlegende Kompetenzen wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Gefördert werden diese Angebote durch das Programm „Alpha+ besser lesen und schreiben“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Ergänzend führt das BZ Alpha+-Kurse für Teilnehmende der internen Schulabschlusskurse sowie Grundbildungsangebote in der Justizvollzugsanstalt durch – letztere konnten jedoch in den Jahren 2020/21 pandemiebedingt nicht stattfinden und wurden aufgrund von Schwierigkeiten in der Umsetzung zum 31.7.2025 eingestellt. In den Jahren 2021 und 2022 ergänzte das BZ sein Angebot zudem um Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen an der Friedrich-Wilhelm-Herschel-Mittelschule. Die Zahl der Teilnehmenden an den Alphabetisierungsangeboten des BZ ging in den Jahren von 2019 bis 2024 deutlich zurück (-48,8 %). Während die Zahl der Teilnehmenden mit Deutsch als Erstsprache über den Zeitraum hinweg tendenziell zunahm, ist die Zahl derjenigen mit Deutsch als Zweitsprache schwankend.

Die NOA gGmbH bietet Grundbildung insbesondere im Rahmen des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb (KPDe) sowie verschiedener Fördermaßnahmen an – seit April 2024 zum Beispiel in den Sprachcafés des durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) geförderten Projekts NorA. Das Angebot ist offen gestaltet, täglich nehmen rund 40 Personen aller Sprachniveaus teil. Etwa ein Drittel davon hat Alphabetisierungsbedarf, die Mehrheit sind Frauen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren.

Grundbildung wird bei der NOA gGmbH zudem im Projekt EMMI angeboten. EMMI richtet sich an Frauen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit und eigener Migrationserfahrung und unterstützt sie auf ihrem Weg zu Qualifizierung, Ausbildung und (sozialversicherungspflichtiger) Beschäftigung. Im Rahmen des Projekts erhalten die Teilnehmerinnen 18 Unterrichtseinheiten pro Woche Sprachförderung inklusive arbeitsorientierter Grundbildung. Dabei erweitern sie unter anderem ihren Wortschatz in verschiedenen Arbeitsbereichen (z.B. Pflege, Reinigung). Seit Juli 2024 werden zudem wöchentlich digitale Grundkompetenzen am Computer vermittelt. An der EMMI-Sprachförderung nahmen im Jahr 2023 insgesamt 29 Frauen, im Jahr 2024 45 Frauen und im Jahr 2025 (Stichtag 10. August 2025) 36 Frauen regelmäßig teil.

Seit Januar 2024 führt die NOA gGmbH zudem einen Integrationskurs mit Alphabetisierung für Personen mit primärem Analphabetismus durch. Er richtet sich an Menschen, die bislang weder in ihrer Muttersprache noch in Deutsch lesen und schreiben gelernt haben. Der Kurs umfasst insgesamt 1 300 Unterrichtseinheiten und wird im Rahmen eines Pilotprojekts des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge angeboten. Die Teilnehmenden erhalten wöchentlich 16 Unterrichtseinheiten, von denen 2 für digitales Training vorgesehen sind. Der Kurs begann mit 12 Teilnehmenden und lief bis Ende Oktober 2025. Aufgrund gesundheitlicher oder anderer Beeinträchtigungen mussten 6 Personen den Kurs abbrechen.328

Seit Oktober 2024 nehmen das Bildungsbüro und das Bildungszentrum (BZ) der Stadt Nürnberg in einem Verbundprojekt mit dem Bayerischen Volkshochschulverband und der Volkshochschule München die Alphabetisierung von Erwachsenen mit Zuwanderungsgeschichte in den Fokus.329 Im Rahmen des Projekts wurden zunächst pilothaft Kompetenzfeststellungen durch das BZ und die Noris-Arbeit gGmbH angeboten. Zugewanderte mit Alphabetisierungsbedarf konnten dabei ihre Stärken und Kompetenzen entdecken und erhielten im Anschluss eine individuelle Berufs- und Weiterbildungsberatung. Zwischen Dezember 2024 und September 2025 fanden 3 dieser Kompetenzfeststellungen mit insgesamt 28 Teilnehmenden statt. Auf Basis der gewonnenen Erfahrungen wurde ein Konzept entwickelt und die Kompetenzfeststellungen wurden in das reguläre Programm des BZ aufgenommen.330

Digitale Grundbildung wird in Nürnberg neben den Angeboten der NOA gGmbH insbesondere im Rahmen des durch den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) geförderten Projekts „Digi iQ – Digitale Grundbildung im Quartier“ umgesetzt. Dabei werden sogenannte Digi-Coaches – Erwachsene und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte – vom Nürnberger Medienzentrum Parabol qualifiziert. Sie geben ihr Wissen anschließend ehrenamtlich in unterschiedlichen Bildungseinrichtungen weiter und nutzen dafür speziell im Projekt entwickelte Lehrmaterialien in Einfacher Sprache. Das Bildungsbüro kooperiert hierfür mit dem Medienzentrum Parabol sowie dem JFF – Institut für Medienpädagogik in München, welches das Projekt wissenschaftlich begleitet. Im Rahmen von Digi iQ wurden seit im ersten Projektjahr seit Juli 2024 insgesamt 45 Coaches ausgebildet. Diese haben in 169 Einsätzen 1 210 Zugewanderte erreicht.331 Neben den Grundbildungsangeboten hat Digi-iQ das Ziel, Angebote zur digitalen Grundbildung strukturiert zu erfassen und Akteure zu vernetzen.332

  • 328 Quelle: Noris-Arbeit gGmbH.
  • 329 Gefördert wird das Projekt vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung. 
  • 330 Quelle: Stadt Nürnberg, Bildungsbüro.
  • 331 Quelle: Stadt Nürnberg, Bildungsbüro.
  • 332 Vgl. https://digi-iq.org, letzter Zugriff: 11.11.2025.

5.3 Integrationskurse und Berufssprachkurse

Die Integrationskurse sind das zentrale Instrument des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur sprachlichen Bildung von Zugewanderten. Die Anzahl an Teilnehmenden an den Integrationskursen in Nürnberg liegt seit 2022 stabil bei über 3 000 Teilnehmenden. Im Vergleich zum Jahr 2023 mit 3 893 neuen Teilnehmenden lag die Zahl im Jahr 2024 bei 3 331 Personen (-14,4 %).

Die Schwankungen bei den Teilnahmezahlen in den vergangenen 10 Jahren sind auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen. Dazu gehören globale Flucht- und Migrationsbewegungen, wie die erhöhte Zuwanderung in den Jahren 2015/16 und die Zuwanderung aus der Ukraine ab 2022. Auch äußere Rahmenbedingungen, wie pandemiebedingte Einschränkungen im Kursbetrieb, spielten eine Rolle. Darüber hinaus wirkten sich aber auch Veränderungen im Kursangebot der Sprachkursträger und Anpassungen bei den Zugangsvoraussetzungen zu den Integrationskursen auf die Teilnahmezahlen aus.333

Mit der fünften Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung, die zum 7.12.2024 in Kraft trat, wurden die Kursarten neu ausgerichtet. Anstelle einer Ausrichtung nach äußeren Merkmalen wie Jugend-, Eltern- oder Frauenkursen orientieren sich die neuen Kursarten stärker an der Lernprogression und am Grad der Literalisierung. Zudem wurde die Möglichkeit, 300 Unterrichtseinheiten bei Nichtbestehen der Prüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) auf dem Sprachniveau B1 zu wiederholen, auf Kurse mit Alphabetisierung und Kurse für gering literalisierte Personen beschränkt.

Personen mit Wohnsitz im Stadtgebiet Nürnberg, die von der Ausländerbehörde, dem Jobcenter oder dem Sozialamt zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurden, werden in der kommunalen Test- und Meldestelle (KomTuM) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingestuft. Auf Basis der Einstufung werden die Teilnehmenden anschließend direkt vor Ort durch Mitarbeitende des BAMF einem passenden Integrationskurs im Stadtgebiet zugewiesen. Im Jahr 2024 wurden rund 2 000 Personen zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet und zur KomTuM eingeladen. Im Jahr 2025 wurden zum Stichtag 31.7.2025 insgesamt knapp über 1 000 Personen eingeladen.334

Auch Berufssprachkurse (BSK) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, die in der Regel auf den Integrationskursen aufbauen und der Integration von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt dienen, werden in Nürnberg angeboten. Bayernweit gab es im Jahr 2023 21 082 Kurseintritte und insgesamt 1 202 Berufssprachkurse wurden begonnen.335 Im Jahr 2025 wurde das Kursangebot der Berufssprachkurse stark eingeschränkt; stattdessen wurden arbeitsplatzbezogene Kurse und Kurse auf dem Zielsprachniveau B2 priorisiert.

Ergänzend gibt es im Stadtgebiet Nürnberg auch Erstorientierungskurse (EOK) für Schutzsuchende und Zugewanderte mit spezifischem Unterstützungsbedarf. Diese Kurse bieten einen niedrigschwelligen Einstieg, in dem erste Sprachkenntnisse und Orientierung vermittelt werden, wenn eine Teilnahme an einem Integrationskurs aktuell nicht möglich oder sinnvoll ist. Zum Stichtag 1.7.2025 boten zwei Träger – der Johanniter-Regionalverband Mittelfranken/Nürnberg e.V. und die vhs Fürth gGmbH – solche Kurse an.336

  • 333 Beispielsweise können seit 1.1.2023 erstmals seit der Einführung der Integrationskurse im Jahr 2005 Asylsuchende aller Herkunftsländer bei verfügbaren Kursplätzen zu den Integrationskursen zugelassen werden, vgl. § 44 Abs. 4 AufenthG.
  • 334 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
  • 335 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2025): Bericht zur Statistik der Berufssprachkurse für das Jahr 2023, Stand 04/2025. Daten auf Ebene des Stadtgebiets liegen nicht vor.
  • 336 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2025): EOK bundesweit – Standorte und Ansprechpersonen, Stand 1.7.2025.

5.4 Kommunales Programm Deutschspracherwerb

Im Rahmen des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb (KPDe) analysiert das Bildungsbüro kontinuierlich Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Zugang zu den Integrationskursen des Bundes regeln, sowie das lokale Sprachkursangebot. Ziel ist es, bestehende Lücken zu schließen und flexibel auf bestehende und zukünftige Bedarfe im Deutschspracherwerb reagieren zu können.

Seit 2020 werden Personen, die nicht von der Sprachförderung des Bundes wie beispielsweise den Integrations- oder Berufssprachkursen profitieren, im Rahmen des KPDe über ein städtisches System in passende Sprachangebote begleitet. Dieses Angebot wird vom Bildungsbüro der Stadt Nürnberg koordiniert und wird in enger Zusammenarbeit mit der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) – Beratung beim Referat für Jugend, Familie und Soziales, dem Bildungszentrum im Bildungscampus sowie der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH umgesetzt.

Neben der Analyse der lokalen Deutschlernangebote seitens des Bildungsbüros und einer systematischen Beratung zum Thema Deutschspracherwerb in der Zentralen Anlaufstelle Migration (ZAM) werden für Personen, die keinen Zugang zu bundesgeförderten Sprachangeboten haben, ergänzend zu niedrigschwelligen Sprachlernangeboten unter bestimmten Voraussetzungen auch städtisch finanzierte Kurse angeboten.309

Im Fünfjahresverlauf zeigt sich, dass durch die Mitwirkung am KPDe die Anzahl der Beratungen zum Thema Deutschspracherwerb in der ZAM-Beratung von 916 Sprachberatungen im Jahr 2020 auf 2 994 Beratungen im Jahr 2024 stark angestiegen ist. Dies entspricht einem Anteil von 60,2 % aller Beratungsanfragen im Jahr 2024. Mit 78 % bezog sich der größte Teil davon auf Integrationskurse, 9,6 % entfielen auf Berufssprachkurse und ein geringer Teil von 6,4 % betraf Fragen zu den städtisch finanzierten Sprachkursen.337

Seit Start des KPDe im Jahr 2020 bis zum Stichtag 30.6.2025 wurden 580 Personen in städtisch finanzierte Kurse aufgenommen, 275 beim Bildungszentrum und 219 bei der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH. Bei 71 Personen gab es keine Trägerzuordnung.

  • 337 Stadt Nürnberg, Referat für Jugend, Familie und Soziales, Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) – Beratung.

5.5 Inklusiver Deutschspracherwerb

Für den Deutschspracherwerb benötigen zugewanderte Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung besondere Unterstützung, um multiple Barrieren zu überwinden. In Nürnberg ist die Zahl der nichtdeutschen Bevölkerung mit festgestellter Behinderung nach SGB IX in den vergangenen Jahren gestiegen. Am 31.12.2024 lebten 18 122 erwachsene Menschen mit amtlich festgestellter Behinderung und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit im Stadtgebiet, Ende 2018 lag diese Zahl noch bei 15 851 Menschen (+2 271 Personen bzw. +14,3 %). Diese Zahlen geben jedoch keine Auskunft über die Aufenthaltsdauer der betreffenden Personen in Deutschland oder ihr Sprachniveau.

Insbesondere bei geflüchteten Personen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen erschweren fehlende Deutschkenntnisse die Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation und die soziale Teilhabe. Zum 31.12.2024 hatten nach Schätzungen der Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) 11,4 % der Bewohnerinnen und Bewohner in den Nürnberger Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete Beeinträchtigungen und/oder eine Behinderung.338 Am häufigsten waren körperliche Einschränkungen wie Mobilitäts-, Hör- oder Sehbeeinträchtigungen. Dabei handelte es sich nicht immer um amtlich festgestellte Beeinträchtigungen oder Behinderungen. Laut FIB haben viele Menschen mit psychischen Einschränkungen keine ärztlich bestätigte Diagnose, während körperliche und geistige Beeinträchtigungen häufiger attestiert sind.339

Das Bildungsbüro der Stadt Nürnberg führte im Jahr 2023 eine Praxisforschung zum „Inklusiven Deutschsprachangebot in Nürnberg“ durch.340 Dabei zeigte sich, dass Sprachkursträger in der Regel die Teilnahmen von Menschen mit Behinderungen nicht systematisch erfassen. Erhoben werden konnte, dass in Nürnberg ein Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für gehörlose und hörgeschädigte Menschen durch einen überregionalen Bildungsträger angeboten wird. Von 2022 bis Mitte 2023 nahmen 29 in Nürnberg lebende Personen daran teil. 5 weitere Personen mit (Sinnes- bzw. körperlicher) Behinderung besuchten allgemeine Integrationskurse. Hinweise auf Kursangebote für Menschen mit kognitiven oder mit psychischen Beeinträchtigungen und auf inklusive Sprachangebote gab es nur im Bereich niedrigschwelliger Sprachangebote (z. B. Sprachcafés), allerdings in sehr geringer Anzahl. Zudem gaben nur 6 der 14 antwortenden Sprachkursträger in Nürnberg an, gemäß der Norm DIN 18040-1 für öffentliche Gebäude barrierefrei zugänglich zu sein.

Seit 2023 engagiert sich das Bildungsbüro für eine koordinierte Zusammenarbeit an der Schnittstelle „Inklusion“ und „Spracherwerb“. Auf Basis der Praxisforschung im Jahr 2023 und eines Fachtags „Sprache – inklusiv“ im März 2024 wurde eine Steuerungsgruppe mit rund 25 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Flucht, Spracherwerb und Inklusion/Teilhabe eingerichtet. Die kommunale Trauma-Fachstelle für Geflüchtete steht hier beratend zur Seite. Erste inklusive Sprachangebote wurden unter anderem mithilfe von Projekt- und Stiftungsmitteln durch das Bildungsbüro pilotiert bzw. begleitet:

  • Pilotierung von 2 Sprachkursen im Inklusionsunternehmen Pegnitz Gebäudereinigung gGmbH von Juni 2024 bis März 2025 mit jeweils 4 bis 5 Teilnehmenden, u.a. mit kognitiver Beeinträchtigung, durchgeführt von der Noris-Arbeit gGmbH.
  • Pilotierung eines inklusiven Sprachkurses in einer Gemeinschaftsunterkunft von September bis Dezember 2024 mit 8 Teilnehmenden, durchgeführt von der Noris-Arbeit gGmbH.
  • Begleitung eines Alphabetisierungskurses der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH sowie eines Kreativcafés von Artogether und CVJM. 
     

Die Noris-Arbeit (NOA) gGmbH startete Ende 2024 das Projekt „all-in(clusive)!“. Es richtet sich an Drittstaatenangehörige mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und wird vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) bis 2027 gefördert. Im Rahmen des Projektes entstand eine Anlaufstelle, die Bedarfe und Ressourcen der Menschen erfasst und sie bei der Suche nach passenden Sprachlernangeboten unterstützt. Daneben werden inklusive bedarfsgerechte Sprachlernangebote und niedrigschwellige Gruppenangebote neu geschaffen und Zugewanderte mit verschiedenen Herkunftssprachen als Peer-Gesundheitsbegleiterinnen und -Gesundheitsbegleiter ausgebildet. Seit Start des Projektes zum 1.11.2024 bis zum Stichtag 30.6.2025 nahmen 72 Personen am Projekt teil, davon 21 Männer und 51 Frauen. Es wurden Kurse mit insgesamt 114 Unterrichtseinheiten in 3 Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete mit jeweils 7 bis 15 Teilnehmenden durchgeführt. Im selben Zeitraum fanden 140 Beratungen im Rahmen von all-in(clusive)! statt.

  • 338 Schätzungen lagen für etwa 70,0 % aller in städtischen und staatlichen Gemeinschaftsunterkünften in Nürnberg lebenden Personen vor. Quelle: Stadt Nürnberg, Kommunale Asylunterbringung, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt.
  • 339 Dass Behinderungen oder Erkrankungen nicht attestiert bzw. nicht amtlich festgestellt wurden, kann unterschiedliche Gründe haben. So kann es beispielsweise sein, dass entsprechende Nachweise aus dem Herkunftsland nicht mehr verfügbar sind, dass die betroffene Person sich noch im Feststellungsverfahren einer Behinderung befindet oder dass (noch) keine medizinische Abklärung durchgeführt wurde.
  • 340 Stadt Nürnberg, Bürgermeisteramt – Bildungsbüro (2023): Sachverhalt Weiterentwicklung des Kommunalen Programms Deutschspracherwerb im Zuge des Bundesprogramms „Bildungskommunen“; hier: Bericht zur Praxisforschung „Inklusives Deutschsprachangebot in Nürnberg“, Vorlage für die Kommission für Integration am 7.12.2023.

G 6. Bildungsberatung

6.1 Trägerneutrale Beratung am Bildungscampus der Stadt Nürnberg

Die Bildungsberatungsstelle des Bildungscampus Nürnberg informiert seit August 2017 unabhängig und trägerneutral zu allgemeinen Bildungsfragen, Berufsorientierung, Ausbildungsmöglichkeiten, Weiterbildungs- und Studienangeboten sowie zu Finanzierungsmöglichkeiten. In ausführlichen Gesprächen erhalten Ratsuchende in der Beratungsstelle nicht nur Informationen zu Bildungswegen; vielmehr werden zudem auch ihre Kompetenzen identifiziert, der individuelle Bildungsbedarf festgestellt und ein Plan mit Perspektiven und Zielen entwickelt.

Bis ins Jahr 2021 war die Bildungsberatung auch für die Ausstellung der Prämiengutscheine des staatlichen Förderprogramms Bildungsprämie zuständig, ehe dieses Programm eingestellt wurde.

Im Zeitverlauf stieg die Anzahl der Beratungen zunächst kontinuierlich an und pendelte sich nach Einstellung des Programms Bildungsprämie im Jahr 2021 auf ein konstantes Niveau ein. Die Beratungsstelle war von Mai bis Juli sowie im Dezember 2024 aus personellen Gründen nicht besetzt.

Im Jahr 2024 wurden 214 Beratungen mit insgesamt 179 Personen durchgeführt, mehr als zwei Drittel davon waren Frauen (69,8 %). Ein Drittel der Ratsuchenden (61 Personen) hatte die deutsche Staatsbürgerschaft, fast die Hälfte von ihnen einen Migrationshintergrund (29). Von den Ratsuchenden mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft stammte ein großer Teil aus Asien (43 Personen) und dem restlichen Europa (54). Etwas mehr als ein Viertel (26,3 %) der Ratsuchenden war zwischen 25 und 34 Jahre alt, ein Drittel (35,2 %) gehörte zur Altersgruppe der 35- bis unter 44-Jährigen.

Neben den Einzelberatungen fanden im Jahr 2024 auch Gruppenveranstaltungen mit insgesamt 191 Teilnehmenden statt. Dort erhielten die Besucherinnen und Besucher fundierte Erstinformationen zu Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, zum Quereinstieg sowie zur beruflichen Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen in Bayern insbesondere im pädagogischen Bereich.341

  • 341 Quelle: Bildungsberatung des Bildungscampus Nürnberg.

6.2 Weiterbildungsinitiatorinnen und Weiterbildungsinitiatoren

Seit dem Jahr 2019 unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Rahmen des „Pakts für berufliche Weiterbildung“ die Arbeit von Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren in allen bayerischen Regierungsbezirken. Ziel ist es, Beschäftigte und Unternehmen kostenfrei sowie trägerneutral zu Fragen der Weiterbildung zu beraten und bei der Umsetzung passgenauer Bildungsmaßnahmen zu begleiten.

In der Metropolregion Nürnberg übernehmen beziehungsweise übernahmen verschiedene Anlaufstellen diese Funktion: die IHK Nürnberg für Mittelfranken, MyPegasus GPQ (bis 2024), die Handwerkskammer für Mittelfranken (bis 2020), das Berufsförderungswerk Nürnberg (2021 bis 2024) sowie seit 2025 das Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH in Nürnberg. Die Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren entwickeln individuelle Weiterbildungskonzepte, informieren zu Fördermöglichkeiten und vernetzen Betriebe mit geeigneten Bildungsanbietern.

Lückenlose Daten seit Beginn des Programms liegen von der IHK Nürnberg für Mittelfranken vor. In den Jahren 2019 bis 2024 wurden insgesamt 2 563 Beratungen durchgeführt. Dabei wurden mehr an einer Weiterbildung interessierte Einzelpersonen als Unternehmen beraten. Eine dreimonatige Vakanz der Stelle führte im Jahr 2023 zu entsprechend niedrigeren Beratungszahlen.

Bis Mitte 2021 führten die Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren zusätzlich 624 Beratungen im Rahmen der Ausgabe des Bayerischen Bildungsschecks durch. Dieses Förderinstrument wurde zum 31.7.2021 eingestellt.342

  • 342 Quelle: IHK Nürnberg für Mittelfranken.

6.3 Beratung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen

Seit dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG) – kurz Anerkennungsgesetz – vom 1.4.2012 gibt es ein Verfahren, mit dem Personen prüfen lassen können, ob und inwieweit ein von ihnen im Ausland erworbener Berufsabschluss einem vergleichbaren deutschen Abschluss entspricht. Dies erleichtert Unternehmen die Einschätzung der ausländischen Berufsqualifikation. Seit 1.8.2013 regelt zudem das Bayerische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (BayBQFG) die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für landesrechtlich geregelte Berufe, also Berufe, die unter die Zuständigkeit des Freistaats Bayern fallen, z. B. im sozialpflegerischen, sozialpädagogischen oder gesundheitsbezogenen Bereich.

Im Zuge dessen berät die Zentrale IQ-Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ+) Personen mit im Ausland erworbenen akademischen und nichtakademischen Berufs- und Studienabschlüssen sowie allgemeinbildenden Schulabschlüssen. Die ZAQ+ ist hierbei nicht nur für in Nürnberg ansässige Personen, sondern für alle fränkischen Regierungsbezirke zuständig.

Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung der ZAQ+ informiert die Ratsuchenden über Möglichkeiten der Anerkennung oder Bewertung ihrer Abschlüsse sowie zur Finanzierung des Anerkennungsverfahrens. Darüber hinaus prüft sie deren individuelle Chancen in einem Anerkennungsverfahren. 

Stellt die zuständige Stelle Unterschiede zwischen einem ausländischen und einem vergleichbaren inländischen Berufsabschluss fest, können diese meist durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert und die ausländischen Abschlüsse als gleichwertig anerkannt werden. Hier informiert die Qualifizierungsbegleitung der ZAQ+ über passende Maßnahmen und entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten. Bei Bedarf begleitet sie Ratsuchende während der in der Regel 6- bis 12-monatigen Qualifizierung – meist im Austausch mit Bildungsanbietern, Behörden und Betrieben. Im Jahr 2024 wurden von insgesamt 130 Ratsuchenden schließlich 70 Personen durch den Qualifizierungsprozess begleitet.

Im Juni 2021 wurde mit dem Fachinformationszentrum Einwanderung ein dritter Schwerpunkt bei der ZAQ+ etabliert. Dort werden Unternehmen (KMU) und weitere Arbeitsmarktakteure zu den Möglichkeiten, rechtlichen Rahmenbedingungen und zum Prozessablauf der Fachkräfteeinwanderung aus dem Ausland beraten und bei der Umsetzung unterstützt. Das Fachinformationszentrum führte im Jahr 2024 insgesamt 251 Beratungen mit 52 Unternehmen durch.

Die Anzahl der Ratsuchenden und der Beratungskontakte der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung der ZAQ+ stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Waren es im Gründungsjahr 2013 noch 702 Ratsuchende und 960 Beratungen, so wurden im Jahr 2018 bereits 1 255 Ratsuchende unterstützt und 2 281 Beratungen durchgeführt und im Jahr 2024 waren es schließlich 2 881 Ratsuchende und 6 492 Beratungen. Im Jahr 2023 konnten mit Beginn der neuen IQ-Förderrunde zusätzliche Fachberaterinnen und -berater eingestellt werden, um die erhöhte Nachfrage an Ratsuchenden bewältigen zu können (vgl. Abb. G 6.3).

Im Jahr 2024 waren 64,3 % der Ratsuchenden der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung weiblich. Die Beratungen betrafen am häufigsten Berufsabschlüsse aus dem Bereich der Wirtschaftswissenschaften, gefolgt von Ingenieurwissenschaften, Lehramtsabschlüssen und Gesundheitsfachberufen. Der weitaus größte Teil (36,2 %) der Ratsuchenden kam aus der Ukraine (1 043 Personen), gefolgt von 176 Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft (Spätaussiedlerinnen und -aussiedler sowie eingebürgerte Personen), 158 mit türkischer, 132 mit syrischer, 81 mit rumänischer und 58 mit afghanischer Staatsangehörigkeit.343

Die ZAQ+ arbeitet eng mit der Arbeitsverwaltung zusammen. Ergänzt wird das Beratungsangebot durch die Aktivitäten der IHK und der Handwerkskammer, die bei Ausbildungs- und Fortbildungsabschlüssen unterstützen, die in ihre Zuständigkeit fallen.

  • 343 Quelle: Stadt Nürnberg, Bildungszentrum im Bildungscampus Nürnberg; Zentrale IQ-Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ+).

G 7 Weiterbildung für inklusive Teilhabe am Arbeitsleben

7.1 Gemeinnütziger Fachdienst Access GmbH und Berufsförderungswerk Nürnberg

Inklusive Bildung eröffnet allen Menschen – mit und ohne Behinderung – gleichberechtigten Zugang zu Bildungsangeboten, indem Barrieren abgebaut und individuelle Unterstützungsangebote bereitgestellt werden. Dabei geht es auch darum, gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Im Bereich der berufsbezogenen Weiterbildung in Nürnberg bestehen derzeit keine explizit als inklusiv bezeichneten Angebote. Im Folgenden werden daher Bildungsmaßnahmen betrachtet, die Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung im Hinblick auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen.

Verschiedene Formen der Weiterbildung eignen sich, um Menschen mit Behinderung eine inklusive Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dazu gehört beispielsweise der nach § 57 SGB IX gesetzlich verankerte sogenannte Berufsbildungsbereich (BBB) als Teil der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Er dauert in der Regel 2 Jahre (vorher wird ein 3-monatiges Eingangsverfahren durchgeführt) und dient dazu, durch individuelle berufliche Qualifizierung und Auseinandersetzung grundlegende berufliche Fähigkeiten, Selbstständigkeit und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu erhöhen. Ziel ist die Vorbereitung auf den Arbeitsbereich der WfbM, aber auch auf ausgelagerte Arbeitsplätze oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Neben dem Berufsbildungsbereich beziehungsweise als Anschluss daran gibt es verschiedene weitere Unterstützungsmöglichkeiten: beispielsweise ausgelagerte Einzelarbeitsplätze respektive betriebsintegrierte Arbeitsplätze oder die Nutzung des Budgets für Arbeit beziehungsweise des Budgets für Ausbildung.

In Nürnberg gibt es verschiedene Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Im Folgenden sowie im nächsten Datenblatt werden exemplarisch die Aktivitäten der Access – Inklusion im Arbeitsleben gGmbH, des Berufsförderungswerks (bfw) Nürnberg, der noris inklusion gGmbH und des Zentrums für berufliche Bildung und Arbeit (zbba) vorgestellt.

Der gemeinnützige Fachdienst Access GmbH (Standorte Nürnberg, Bamberg und Erlangen) setzt sich seit 1998 für die berufliche Inklusion behinderter Menschen ein. Sie können sich im allgemeinen Arbeitsmarkt erproben und werden in einen für sie passenden Arbeitsplatz vermittelt und begleitet. Seit 2020 ist Access als anderer Leistungsanbieter für den Berufsbildungsbereich (inklusive Eingangsverfahren) zugelassen. Mit der Maßnahme Fit für Kita/GastroService können Teilnehmende in diesem Rahmen in Kindertageseinrichtungen und in Betrieben der Hauswirtschaft oder Systemgastronomie Praktika absolvieren. Unterstützt werden sie durch eine Bildungsbegleitung sowie einen wöchentlichen Bildungstag bei Access. Dabei absolvieren die Teilnehmenden 2 von der Regierung von Mittelfranken anerkannte Qualifizierungsbausteine und erhalten entsprechende Zertifikate. Bis zum 30.8.2025 haben 14 Personen das Programm abgeschlossen; 11 von ihnen konnten im Anschluss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, davon 10 mit Unterstützung durch das Budget für Arbeit.

Bereits seit dem Jahr 2001 ermöglicht das „Betriebliche Arbeitstraining“ (BAT) von Access, Menschen mit Werkstattberechtigung den Berufsbildungsbereich und den Arbeitsbereich direkt in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts in verschiedenen Branchen zu absolvieren. Auch hier qualifizieren sich die Teilnehmenden 4 Tage im Betrieb, ergänzt durch einen wöchentlichen Projekttag bei Access und Unterstützung in Form von Jobcoaching. In den Jahren 2001 bis 2017 lag die Vermittlungsquote bei 58 % – konkret wurden insgesamt 79 Personen erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt. Mit dem im Jahr 2018 eingeführten Rechtsanspruch auf ein Budget für Arbeit ist diese Quote auf 65 % gestiegen. Seither (Stand 30.8.2025) wurden 29 Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt. Die Hälfte der vom Bezirk Mittelfranken bewilligten Budgets für Arbeit geht auf Unterstützungsleistungen von Access zurück. Insgesamt wurden bislang 19 Budgets für Arbeit bewilligt, die durch Access unterstützt werden, weitere werden derzeit angebahnt.

Die Individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) zielt im Rahmen der unterstützen Beschäftigung nach § 55 SGB IX darauf ab, Menschen mit Behinderungen über Qualifizierungspraktika in regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln (Laufzeit in der Regel 24 Monate). Die Teilnehmenden qualifizieren sich auch hier an 4 Tagen pro Woche in Betrieben und nehmen an einem wöchentlichen Projekttag bei Access teil, begleitet durch Inklusionsberatung und Jobcoaching. Seit dem Jahr 2009 wurden insgesamt 199 Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt (Stand 24.9.2025). Das entspricht einer Vermittlungsquote von 60 %.344

Das Berufsförderungswerk (BFW) unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie Menschen mit Behinderung bei ihrem (Wieder-)Einstieg ins Arbeitsleben. In der Außenstelle Nürnberg werden verschiedene Maßnahmen angeboten, die Rehabilitandinnen, Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. Insgesamt wurden im Jahr 2024 146 Personen unterstützt, im Jahr 2025 waren es bis zum August 164 Personen. Ein Beispiel ist die Maßnahme „Rehabilitation in Kooperation (RiB)“. Sie umfasst eine bis zu 24-monatige betriebliche Umschulung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf des dualen Systems. Begleitend gibt es Unterricht sowie Unterstützung durch ein Reha-Team. Im Jahr 2024 nahmen 14 Personen mit einem Altersdurchschnitt von 39,6 Jahren (2023: 37,2 Jahre) daran teil. Daneben bereiten weitere Maßnahmen auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vor und beinhalten längere Praxisphasen in Kooperationsbetrieben. Die Wiedereingliederungsquoten bei den Integrationsmaßnahmen der BFW-Außenstellen lagen 2024 – je nach Maßnahme – zwischen 75,3 % und 100 %.345

  • 344 Quelle: Gemeinnütziger Fachdienst ACCESS GmbH.
  • 345 Quelle: Berufsförderungswerk (BFW) Nürnberg.

7.2 noris inklusion gGmbH und Zentrum für berufliche Bildung und Arbeit

Die noris inklusion gGmbH, ein Tochterunternehmen der Stadt Nürnberg, bietet aktuell rund 500 Arbeitsplätze in 6 Werkstätten für Menschen mit Behinderung, 50 Plätze zur beruflichen Bildung sowie über 200 Wohnplätze. Einige Arbeitsangebote sind sehr arbeitsmarktnah und dienen als niedrigschwelliger Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt – etwa die Arbeitsplätze in den Cafés der Tochterfirma noris gastro, in der Kantine der IHK-Akademie oder bei der Reinigung städtischer Parks und Grünanlagen.

Im Programm „Einzel-Außenarbeitsplätze“, das vom Bezirk Mittelfranken unterstützt wird, können Menschen mit Beeinträchtigungen verschiedene Arbeitsfelder erproben und im Idealfall nach einem Praktikum in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln. Dabei unterstützen Mitarbeitende der noris inklusion die Teilnehmenden in ihrer Selbstständigkeit und fördern sie in strukturierten, angepassten Tätigkeitsfeldern. Auch Beschäftigte aus den Werkstätten erhalten so die Möglichkeit, den allgemeinen Arbeitsmarkt kennenzulernen, ohne auf den rechtlichen Schutz und die Unterstützung der Werkstatt verzichten zu müssen. Die Teilnehmenden absolvieren zunächst ein Praktikum, das durch eine Fachkraft begleitet wird. Bei beiderseitiger Zufriedenheit kann daraus ein dauerhafter Einzelarbeitsplatz entstehen. Die Beschäftigten bleiben rechtlich an die noris inklusion angebunden, sind dort kranken-, sozial- und unfallversichert, erhalten von dort ihren Lohn und werden weiterhin durch die Fachkraft unterstützt.

Die Nachfrage nach Außenarbeitsplätzen bei der noris inklusion nimmt stetig zu. Waren im Jahr 2011 noch 4 Personen außerhalb der Werkstatt tätig, gibt es im Jahr 2025 bereits 30 Außenarbeitsplätze (Abb. G 7.2). Die hier Beschäftigten sind beispielsweise in den Bereichen Fahrdienst, Hausmeisterdienste, Büro, Recyclinghof, Einzelhandel, Kinder- und Seniorenbetreuung, Reinigung, Lager und Produktion tätig. Darüber hinaus vermittelt die Maßnahme „BÜWA – Begleiteter Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ regelmäßig Beschäftigte direkt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Seit 2015 konnten 11 Beschäftigte in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung vermittelt werden. 2 Personen sind in die WfbM zurückgekehrt und sind nun wieder auf einem Außenarbeitsplatz beschäftigt.346  

Seit 2024 bietet die Noris Inklusion zusätzlich jährlich einen Zertifikatslehrgang in einem bestimmten Berufsfeld an. Innerhalb eines Jahres absolvieren die Teilnehmenden über 300 Praxisstunden und 120 Theoriestunden; der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Am Ende steht eine von der IHK abgenommene Prüfung, deren Bestehen mit einem offiziellen Zertifikat ausgezeichnet wird. Im Jahr 2024 haben drei Teilnehmende den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen.

Das Zentrum für berufliche Bildung und Arbeit (zbba) wurde im Jahr 2020 von zehn nordbayerischen Lebenshilfe-Werkstätten gegründet und ist seit Januar 2024 als sogenannter anderer Leistungsanbieter mit Sitz in Nürnberg zugelassen. Das zbba bietet berufliche Orientierung und Qualifizierung in kleinen Gruppen von maximal 9 Teilnehmenden. Der Schwerpunkt liegt aktuell auf dem betriebsintegrierten Berufsbildungsbereich. Die praktische Qualifizierung findet an 3 bis 4 Tagen pro Woche direkt in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts statt. Dort werden die Teilnehmenden und Betriebe durch die Bildungsbegleitungen des zbba unterstützt, um eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen. An den restlichen Tagen werden die Teilnehmenden in den Räumlichkeiten des zbba theoretisch in den gewählten Berufsfeldern unterrichtet. Die berufliche Qualifizierung wird durch Soziales Kompetenztraining und Stärkung der Alltagskompetenzen ergänzt. Teilnehmende im Berufsbildungsbereich im zbba sind Menschen mit Beeinträchtigung, die außerhalb einer WfbM arbeiten möchten, selbstständig mit dem ÖPNV fahren können und eine grundsätzliche Lese- und Schreibkompetenz besitzen. Sie werden durch einen Kostenträger – in der Regel die Agentur für Arbeit – zugewiesen.

Zusätzlich bietet das zbba den Teilnehmenden seit dem Jahr 2020 in Kooperation mit integra Mensch 10 praxisorientierte zertifizierte Lehrgänge347 in Berufsfeldern mit guten Vermittlungschancen an. Bei dieser Qualifizierung wird der Praktikumsbetrieb engmaschig eingebunden, um den Praxisbezug zu gewährleisten. 

Seit ihrer Zulassung im Januar 2024 nahmen insgesamt 15 Personen im Berufsbildungsbereich teil, aktuell sind es 7 (Stand: September 2025). Die beruflichen Interessen der aktuell Teilnehmenden lagen in den Bereichen Lager, Kindertagesstätte, Einzelhandel sowie Tagespflege für Senioren. 4 Teilnahmen endeten vorzeitig – mit Überleitung in den Berufsbildungsbereich der WfbM oder ohne Anschluss. Von den regulären Beendigungen führten 4 Teilnahmen in den Arbeitsbereich der WfbM, in Außenarbeitsplätze in Kindertagesstätten (angestellt beim zbba) sowie in ein direktes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.348

  • 346 Quelle: noris inklusion gGmbH.
  • 347 Die Zertifikatslehrgänge bestehen aus 380 Praxiseinheiten und 120 Theorieeinheiten, eine Teilnahme ist bereits während des BBB möglich. Abschlusstests werden in enger Rücksprache und Abstimmung entweder von den Kammern oder den Fachschulen der entsprechenden Berufsbilder abgenommen (https://netz-lernwelt.de, letzter Zugriff: 14.10.2025).
  • 348 Quelle: Zentrum für berufliche Bildung und Arbeit (ZBBA) Nürnberg.
Berufsbezogene Weiterbildung

G 8. Zusammenfassung und Empfehlungen

Zusammenfassung

Die berufliche Weiterbildung leistet einen bedeutenden Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und zur sozialen Teilhabe. Ein vorrangiges Ziel ist es, den strukturellen Wandel von Wirtschaft und Arbeitswelt aktiv zu gestalten und die regionale Beschäftigungsstruktur zu stärken. Da Fachkräftemangel nicht flächendeckend, sondern in einer wachsenden Zahl von Engpassberufen auftritt, ist es eine besondere Herausforderung, die Kompetenzen und Erwartungen der Menschen mit der Nachfrage der Betriebe in Einklang zu bringen. In einer sich wandelnden Arbeitswelt, die von konjunkturellen Schwankungen geprägt ist, sind unterschiedliche Personengruppen unterschiedlich stark betroffen – in Nürnberg insbesondere langzeitarbeitslose Personen, Frauen und Personen mit nichtdeutscher Staatsbürgerschaft (vgl. A 3.5). Verschiedene Institutionen und Bildungseinrichtungen in Nürnberg arbeiten nicht nur einzeln, sondern gemeinsam in verschiedenen Kooperationen, um diesen Herausforderungen zu begegnen.

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Agentur für Arbeit und Jobcenter

Die Zahl der Teilnehmenden an Maßnahmen zur Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) der Arbeitsagentur und der Jobcenter stieg in der Stadt Nürnberg seit 2020 um rund 47 % auf 2 737 Personen im Jahr 2024. Über die Hälfte der Teilnehmenden waren Frauen, fast ebenso viele hatten eine ausländische Staatsbürgerschaft oder verfügten über keinen anerkannten Berufsabschluss. Die Bildungsangebote orientierten sich eng am regionalen Fachkräftebedarf – mit Schwerpunkten in kaufmännischen, IT-, Gesundheits- und sozialen Berufen. Der Anteil von Menschen mit Schwerbehinderung blieb niedrig. Beschäftigte beteiligten sich zunehmend an Weiterbildungsmaßnahmen, auch wenn der Trend zuletzt leicht rückläufig war. Nach Abschluss einer Maßnahme gelang der Mehrzahl der Teilnehmenden der Übergang in Beschäftigung (51,8 % im Jahr 2023), wobei die Eingliederungsquoten der Kundinnen und Kunden der Arbeitsagentur deutlich über denen des Jobcenters lagen.

Aufstiegsfortbildungen

Bei den Aufstiegsfortbildungen setzte sich der Trend der letzten Jahre fort. Während die Fachschulen, vor allem im technischen Bereich, einen Rückgang der Teilnehmendenzahlen verzeichneten, wuchs die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den Fachakademien für Sozialpädagogik – begünstigt durch die praxisintegrierte Ausbildung (PiA). Bei der Handwerkskammer war die Meisterqualifikation dauerhaft gefragt, die IHK-Fortbildungen verzeichneten rückläufige Fachwirtzahlen, aber eine wachsende Teilnahme bei Fach- und Industriemeister/innen. Insgesamt verschob sich hier der Schwerpunkt hin zu sozialen und dienstleistungsorientierten Berufen.

Nachholen von Berufsabschlüssen

Das Nachholen von Berufsabschlüssen entwickelt sich in Nürnberg insgesamt positiv. Die Dynamik bei Umschulungen und Teilqualifizierungen349 unterstreicht die wachsende Bedeutung praxisnaher, modularer Qualifizierungswege. Während die Anzahl an Umschulungen 2024 ein hohes Niveau erreichte und die Zahl an Teilqualifizierungen wieder zunahm, blieben Externenprüfungen350 auf stabilem Niveau – mit Schwerpunkt auf kaufmännischen Berufen. Unter anderem durch die Kooperation verschiedener Unternehmen mit der Arbeitsagentur, der IHK Nürnberg für Mittelfranken und Bildungsdienstleistern im Qualifizierungsverbund Nürnberg gelang es, ausreichend besetzte Lehrgänge und Weiterbildungsklassen durchzuführen.

Literalisierung und Deutschspracherwerb

In Nürnberg besteht ein breites und gut vernetztes Angebot an Sprachförderung – vom Alphabetisierungskurs bis zum Berufssprachkurs. Das Kommunale Programm Deutschspracherwerb (KPDe) koordiniert die beteiligten Akteure seit dem Jahr 2020 und trug maßgeblich dazu bei, dass nach gesetzlichen Änderungen oder bei neuen Migrationsbewegungen zeitnah passende Angebote bereitstanden und bei der jeweiligen Zielgruppe bekannt gemacht wurden. Die Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) – Beratung ergänzte dieses System durch eine fundierte Beratung zum Thema Sprache. Ihre Beratungszahlen zum Deutschspracherwerb stiegen bis 2024 auf rund 3 000. Die Integrationskurse des BAMF blieben das Kernangebot der Sprachförderung und verzeichneten stabil über 3 000 Teilnehmende jährlich. Seit Ende 2024 sind die Kursarten stärker an Lernprogression und Literalisierung ausgerichtet. Erste inklusive Ansätze erweitern seit 2024 das Sprachlernangebot für Menschen mit Beeinträchtigungen. Grundbildung, insbesondere Alphabetisierung und digitale Grundbildung, wurden von einzelnen Trägern sowie im Rahmen der Projektförderung in den Blick genommen und das Angebot sukzessive erweitert.

Beratungsangebote zu Weiterbildung und Berufsanerkennung

Die Weiterbildungsberatung in Nürnberg richtet sich sowohl an Einzelpersonen als auch an Betriebe und umfasst ein breites Spektrum – von allgemeiner Bildungs- und Weiterbildungsberatung über die Anerkennung ausländischer Qualifikationen bis hin zu Informationen über Fördermöglichkeiten. Neben der „Berufsberatung im Erwerbsleben“ der Bundesagentur für Arbeit waren insbesondere die trägerneutrale Bildungsberatung am Bildungscampus Nürnberg sowie die Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren im Rahmen des Bayerischen Pakts für berufliche Weiterbildung aktiv. Die Zentrale IQ-Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ+) und die Anerkennungsberatungen der Kammern leisteten einen wichtigen Beitrag zur Integration internationaler Fachkräfte, indem sie Ratsuchende bei der Anerkennung und Nachqualifizierung ausländischer Berufsabschlüsse unterstützten. Insgesamt nahm die Zahl der Ratsuchenden und Beratungsanfragen kontinuierlich zu – ein deutliches Zeichen für den steigenden Orientierungs- und Unterstützungsbedarf sowohl von Unternehmen als auch von Einzelpersonen.

Weiterbildung für Teilhabe am Arbeitsmarkt

Mit Angeboten der beruflichen Bildung und Rehabilitation unterstützten verschiedene Träger in Nürnberg Menschen mit Behinderungen dabei, Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Dabei setzten sie auf individuelle und praxisnahe Wege und nutzten gesetzlich verankerte Instrumente wie den Berufsbildungsbereich (BBB) der Werkstätten für behinderte Menschen (§ 57 SGB IX), die unterstützte Beschäftigung (§ 55 SGB IX), das Budget für Arbeit oder das Budget für Ausbildung. Auch wenn bislang nur eine kleine Zahl von Menschen von diesen Möglichkeiten profitierte, stellen sie einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu inklusiver Teilhabe am Arbeitsleben in Nürnberg dar. 

Empfehlungen

Der Zugang zu Weiterbildung sollte weiterhin allen Nürnbergerinnen und Nürnbergern ermöglicht werden – insbesondere Personen mit geringer Qualifizierung, zugewanderten Menschen und Alleinerziehenden. Menschen mit Schwerbehinderung sollten durch barrierefreie und angepasste (inklusive) Angebote wesentlich stärker als bisher einbezogen werden. 

Die Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) „Grundkompetenzen“ ist besonders geeignet für Menschen mit wenig Lernerfahrung, vor allem auch für Personen mit Deutsch als Zweitsprache. Sie dient derzeit überwiegend der Vorbereitung auf weiterführende Qualifizierungen, sollte jedoch stärker für Personen geöffnet werden, die direkt in den Arbeitsmarkt einsteigen möchten oder bereits beschäftigt sind und ihre Grundkompetenzen verbessern möchten. In diesem Zusammenhang wäre auch eine Ausweitung der Unterrichtsstunden sinnvoll.

Unternehmen sollten intensiv für die Bedeutung und den Nutzen von Weiterbildung sensibilisiert werden – insbesondere im Hinblick auf geringqualifizierte Beschäftigtengruppen sowie auf den berufsbegleitenden Deutschspracherwerb und die Grundbildung.

Modulare Formen der Weiterbildung und Qualifizierung eignen sich insbesondere für Personen mit wenig oder negativer Lernerfahrung. Der Ausbau solcher Angebote – vor allem abschlussorientierter Teilqualifizierungen – ist empfehlenswert. Dabei sollte sichergestellt werden, dass das Angebot über die ersten Module hinaus bis zur Vorbereitung auf eine Externenprüfung reicht, um einen Berufsabschluss und einen zeitnahen Berufseinstieg zu ermöglichen. Vorhandene Kooperationen wie der Qualifizierungsverbund sind weiter auszubauen und modulare Qualifizierungen sollten auch in weiteren Berufsbereichen, etwa im Handwerk, eingeführt werden.

Die weitgehende Einstellung der Förderung von Wiederholungsstunden und der Möglichkeit zur Wiederholung der B1-Prüfung in Integrationskursen und die Fokussierung der Berufssprachkurse auf das Zielsprachniveau B2 hat zu einer großen Angebotslücke im Bereich A2–B1 geführt. Fehlende Sprachförderung erschwert den Übergang in den Arbeitsmarkt jedoch erheblich, da Unternehmen meist mindestens das Niveau B1 erwarten. Auch die Teilnahme an beruflichen Qualifizierungen wird durch unzureichende Sprachkenntnisse begrenzt und aufenthaltsrechtliche Anforderungen können dadurch regelmäßig nicht erfüllt werden. Bundesgeförderte Sprachkursangebote sollten daher auf allen Niveaustufen verfügbar sein – insbesondere im Bereich A2 bis B1 sollten die Angebote wieder ausgebaut werden. Darüber hinaus sollten auch Wiederholungen von Kursmodulen sowie die Wiederholung des Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) bei Nichtbestehen ermöglicht werden. 

Die Arbeit der kommunalen Test- und Meldestelle (KomTuM) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur zentralen Einstufung zu Integrationskursen in Nürnberg hat sich bewährt. Eine dauerhafte Fortführung oder institutionelle Verstetigung sollte sichergestellt werden. Wünschenswert wäre zudem eine Erweiterung der Zielgruppe von der Gruppe der zum Integrationskurs verpflichteten Personen um die Gruppe der Berechtigten, um eine zeitnahe, passgenaue und neutrale Zuordnung in die verschiedenen Kurse der Sprachschulen in Nürnberg für alle Teilnehmenden zu gewährleisten. 

Erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2005 wurden Integrationskurse für alle Personen im Asylverfahren unabhängig vom Herkunftsland und der Bleibeperspektive sowie für Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG geöffnet. Dies stellt einen wichtigen Schritt dar, um Zugewanderte von Beginn an in Gesellschaft und Arbeitsmarkt zu integrieren – besonders in Nürnberg mit seiner hohen Zahl an Gemeinschaftsunterkünften, Ankerzentren und Dependancen. Eine weitere Öffnung der Kurse für die Menschen, die jahrelang mit einer Duldung im Stadtgebiet leben, wäre wünschenswert.

Das Kommunale Programm Deutschspracherwerb (KPDe) leistet einen zentralen Beitrag zur erfolgreichen Integration, nicht nur durch die Finanzierung von Sprachkursen für einzelne Personen oder Personengruppen, sondern insbesondere auch, indem es Teilnehmende gezielt in bundesgeförderte Sprachkurse vermittelt. Damit zeigt sich, dass die kommunale Investition in eine kontinuierliche Koordination und fundierte Sprachberatung langfristig auch eine finanzielle Entlastung für die Stadt bedeutet.

Angebote der Alphabetisierung und digitalen Grundbildung sollten noch stärker in die verschiedenen Einrichtungen getragen und aufsuchend umgesetzt werden. Zudem sollten niedrigschwellige Formate digitaler Grundbildung, etwa im Lerntreff des Bildungszentrums, dauerhaft etabliert werden.

Inklusive Sprachkursangebote sind von großer Bedeutung – insbesondere solche, die keine formale Attestierung oder Diagnostik voraussetzen. Gerade bei geflüchteten Menschen sind Beeinträchtigungen oder Behinderungen oft (noch) nicht amtlich festgestellt. Der Austausch und die Koordination in der Steuerungsgruppe „Inklusive Deutschsprach-Angebote in Nürnberg“ sowie erste Pilotprojekte, etwa das durch den AMIF geförderte Projekt all-in(clusive)! der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH, sind hier wichtige erste Schritte. Zugleich müssen Wege geschaffen werden, um Diagnostikverfahren durchzuführen bzw. zu beschleunigen. Die Fachstelle Trauma für Geflüchtete in Nürnberg spielt eine zentrale Rolle – sowohl als Anlaufstelle für Betroffene als auch als fachliche Unterstützung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.

Die Bildungsberatungsstelle am Bildungscampus Nürnberg bietet eine trägerneutrale und fundierte Beratung zur Gestaltung nachhaltiger Bildungswege für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Ihr Fortbestand sollte dauerhaft gesichert werden.

Mit den Aktionstagen „Schritte in den Beruf nach dem Spracherwerb“ wurde institutionen- und trägerübergreifend ein innovativer Weg der Weiterbildungsberatung von zugewanderten Menschen geschaffen. Diese Kooperationen und Beratungsformate sollten ausgebaut, nachhaltig gestaltet und fest etabliert werden.

  • 349 Teilqualifizierungen wurden nur in IHK-Berufen angeboten.
  • 350 Zahlen zur Externenprüfungen liegen nur für die IHK Nürnberg für Mittelfranken vor.