Einleitung

Inklusion im Bildungsbereich ist ein zentrales gesellschaftliches Ziel, das auf die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an qualitativ hochwertiger Bildung abstellt. Lernende bilden eine vielfältige und in ihren Lernvoraussetzungen heterogene Gruppe. Individuelle Merkmale wie die ethnische und soziale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Alter, Religion, Sprache und Behinderung lassen diese Vielfalt in schulischen und außerschulischen Lernsettings entstehen. Strategien zum Abbau von (Lern-)Barrieren und die Förderung von Inklusion können daher auf zahlreiche Diversitätsdimensionen bezogen werden.

Im Rahmen des Projekts „Bildungskommunen“ richtet das Bildungsbüro der Stadt Nürnberg seit dem Jahr 2023 einen verstärkten Blick auf die Bildungsteilhabe von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen. Eine gezielte und datengestützte Betrachtung von Inklusion in der Nürnberger Bildungslandschaft soll zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen beitragen. Sie versucht den Umsetzungsstand in den Bildungsbereichen anhand der jeweils verfügbaren Daten abzubilden. Wo findet eine Weiterentwicklung und Öffnung von Bildungsangeboten hin zu einer gleichberechtigen Teilhabe statt, welche Hürden bestehen fort? Die Betrachtung kann nicht erschöpfend sein, aber Bedarfslagen, neue Entwicklungen wie auch Potenziale im Bereich inklusiver Bildung lassen sich sichtbar machen und gezielt in die kommunale Bildungsplanung einbeziehen.

Der Begriff „Menschen mit Behinderung“ im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wurde zuletzt im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1. Januar 2018 grundlegend überarbeitet. Nach § 2 SGB IX sind damit Personen gemeint, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren (mit hoher Wahrscheinlichkeit) länger als 6 Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern.488

Die Berücksichtigung von Umweltfaktoren bedeutet einen grundlegenden Wandel im Verständnis von Behinderung. Nach dem Ansatz der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit (ICF) entsteht eine Behinderung im Zusammenspiel zwischen einer Person und ihrer Umwelt – und kann durch persönliche Stärken sowie unterstützende soziale und materielle Bedingungen verringert oder sogar überwunden werden.489 An dieser Stelle beginnt eine gleichberechtigte Teilhabe.

Um Menschen mit Behinderungen zur tatsächlichen Partizipation an der Gesellschaft zu befähigen, braucht es „ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“, so sieht es die UN-BRK in Artikel 24 vor.490 Als geltendes Recht in Deutschland ist die Verwirklichung dieses Ziels sicherzustellen und zu garantieren, dass Menschen nicht aufgrund von Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden, sondern innerhalb dessen die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre Bildungsbiographie zu fördern.491 Dieses Grundverständnis leitet auch den Nürnberger Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK.492 Dieser mehr als 200 Maßnahmen umfassende Aktionsplan wurde im Dezember 2021 einstimmig vom Stadtrat beschlossen und seitdem kontinuierlich fortgeschrieben. Eine digitale Angebots-Datenbank493 wurde entwickelt, um Angebote rund um Inklusion und soziale Teilhabe besser sichtbar zu machen. Nürnberg ist damit auf dem Weg, Schritt für Schritt inklusiver zu werden.

Der Abschlussbericht zur zweiten und dritten Staatenprüfung des UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung im Oktober 2023 zeigte indes, dass Deutschland auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK von der Umsetzung des Artikels 24 noch deutlich entfernt ist. Der UN-Fachausschuss zeigte sich besorgt über das weiterhin bestehende Förderschulsystem und die Barrieren, auf die Kinder mit Behinderung und ihre Familien an Regelschulen stoßen.494 Bildungsformen wie Förderschulen und Sonderklassen, die auf Separation von Menschen mit und ohne Behinderung ausgelegt sind, gelten als exklusive Bildungsangebote, die nach Ansicht des Fachausschusses einer Umsetzung der UN-BRK zuwiderlaufen.495

Inklusive Bildung dagegen zielt auf das gemeinsame Lernen aller Menschen mit und ohne Behinderung in einer Lerngruppe. Inklusive Bildungsangebote und -formen in Nürnberg, die für alle Lernenden ein gemeinsames Erleben und Lernen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe an qualitativ hochwertiger Bildung über den Lebensverlauf vorsehen oder unterstützen, werden in den Fachkapiteln beschrieben und nachfolgend in der Zusammenschau dargestellt. Das Querschnittskapitel enthält daneben erweiterte Darstellungen (z.B. zu Bildungsangeboten) und eine zusammenfassende Gesamteinordnung der Befunde mit den auf die Bildungsbereiche abgestimmten Empfehlungen.

Querschnittsthema Inklusion

A Rahmenbedingungen inklusiver Bildung

1. Einleitung

Vor den Fachkapiteln, in denen verschiedene bildungsbiographische Abschnitte beleuchtet werden, behandelt das Kapitel A demographische, wirtschaftliche und sozialpolitische Rahmenbedingungen der Bildungslandschaft. Auch mit Blick auf Inklusion im Bildungssystem soll hier versucht werden, entsprechende Kontextinformationen zur Verfügung zu stellen. 

In den einschlägigen amtlichen Statistiken wird in der Regel der Besitz eines Schwerbehindertenausweises als Indikator für das Vorliegen einer Behinderung herangezogen. Menschen, die diesen Ausweis nicht beantragen oder keinen Grad der Behinderung von 50 oder mehr attestiert bekommen, werden in diesen Statistiken nicht erfasst. Unter Berücksichtigung dieser Einschränkungen erfolgt hier eine Annäherung an einen Überblick über die Bevölkerung mit Behinderung sowie an ihre Situation auf dem Arbeitsmarkt, die als Hintergrundfolie für die weiteren Darstellungen in den einzelnen Bildungsbereichen dienen kann.

2. Menschen mit Schwerbehindertenausweis in Nürnberg

Menschen mit Schwerbehindertenausweis nach Altersgruppen

Im Jahr 2024 betrug der Anteil der Menschen mit Schwerbehindertenausweis an der Nürnberger Stadtbevölkerung 11,7 %. Diese Quote variiert jedoch stark je nach Altersgruppe.

Bei den Neugeborenen bis 6-Jährigen lag der Anteil bei nur 0,8 %. In den Altersgruppen zwischen 6 und 25 Jahren, die sich in den Institutionen der primären bis tertiären formalen Bildung befinden, blieb der Anteil konstant bei 2,3 %. Ab diesem Alter stieg der Anteil an und erreichte bei den über 75-Jährigen einen Wert von 39,3 %.

Bemerkenswert ist der Rückgang der Anteile innerhalb der meisten Altersgruppen über 45 Jahren in den letzten Jahren. So sank beispielsweise der Anteil Schwerbehinderter unter den 60- bis unter 65-Jährigen von 23,4 % im Jahr 2018 auf 20,8 % im Jahr 2024.

Der Anteil der Menschen mit Schwerbehindertenausweis an der Stadtbevölkerung in Nürnberg liegt mit 11,7 % im Jahr 2024 über dem Durchschnitt für Bayern und den Bund. Die absolute Zahl der Schwerbehinderten sank um 1,9 % von 65 018 im Jahr 2018 auf 63 775 im Jahr 2024, obwohl die Gesamtbevölkerung im selben Zeitraum um 2,0 % wuchs. Die Ursachen für diese widersprüchlich erscheinende Entwicklung sind unklar. Zieht man aber auch die Zahl derjenigen Menschen mit Behinderung hinzu, die einen Grad der Behinderung von weniger als 50 % attestiert bekommen haben und daher keinen Schwerbehindertenausweis besitzen, zeigt sich ein anderes Bild: In dieser Gruppe ist die Bevölkerung ab einem Alter von 45 seit 2018 angewachsen.

Kinder und Jugendliche nach Art der Schwerbehinderung

Abb. A 2.5 verdeutlicht die Entwicklung der Schwerbehinderungen bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis unter 25 Jahren, aufgeschlüsselt nach Art der Behinderung. Besonders auffällig ist der Anstieg im Bereich „Gehirn/Psyche“ von 881 Betroffenen im Jahr 2018 auf 1 313 im Jahr 2024. Das entspricht einem Zuwachs von 49,0 % innerhalb von 6 Jahren. Zwar liegt es nahe, diese Entwicklung mit der Corona-Pandemie in Verbindung zu bringen; dieser Ansatz allein kann den Trend allerdings nicht ausreichend erklären, da er bereits vor 2020 zu beobachten war. 

Im Jahr 2024 entfielen 56,2 % der erfassten Fälle einer anerkannten Schwerbehinderung bei jungen Menschen zwischen 6 bis unter 25 Jahren auf den Bereich „Gehirn/Psyche“, gefolgt von „Innere Organe“ mit 14,0 %. Beeinträchtigungen der Sinnesorgane machten 8,3 % aus, während 3,6 % der Fälle dem Bereich „Bewegungsapparat" zugeordnet wurden.5

Vergleicht man diese Zahlen für die 6- bis unter 25-Jährigen mit dem Durchschnitt über alle Altersgruppen hinweg, zeigen sich altersspezifische Unterschiede: Der Bereich „Gehirn/Psyche“ ist bei den Jüngeren mit 56,2 % deutlich höher ausgeprägt als über alle Altersgruppen hinweg, wo er nur 29,7 % ausmacht. Dagegen liegen die Anteile der Bereiche „Innere Organe“ (21,8 %) und „Bewegungsapparat“ (16,7 %) an allen Behinderungsarten in der Gesamtbevölkerung deutlich höher als bei den 6- bis unter 25-Jährigen. Der Anteil einer Behinderung im Bereich „Sinnesorgane“ ist bei den jungen Menschen mit 8,3 % nahezu identisch mit dem Durchschnittswert von 8,8 % für alle Altersgruppen.

3. Arbeitsmarktteilhabe von Menschen mit Behinderung

Beschäftigte mit Schwerbehinderung

Die Anzahl der Beschäftigten mit Schwerbehinderung hat sich von 2012 bis zum Jahr 2020 stetig erhöht, jedoch mit einigen Schwankungen. Bis 2020 war ein kontinuierliches Wachstum zu beobachten, gefolgt von einer Phase der Stagnation. Zwischen 2012 bis 2023 stieg die Anzahl von 12 688 auf 15 075 Personen an, was einem Wachstum von 18,8 % entspricht.

Diese Entwicklung fällt in den verschiedenen Branchen jedoch recht unterschiedlich aus. Besonders bemerkenswert sind die Zuwächse in den Bereichen „Verkehr und Lagerei“ mit einem Anstieg von 77,6 % und „Information und Kommunikation“, wo die Zahlen um 65,6 % zunahmen. Dagegen verzeichnete der öffentliche Sektor zuletzt einen Rückgang bei den Beschäftigten mit Behinderung, mit einem Minus von 9,2 % seit 2012. Besonders zwischen 2022 und 2023 sank die Zahl der dort beschäftigten Schwerbehinderten von 4 119 auf 3 677, was einem Rückgang von 10,7 % entspricht.

Allerdings war der öffentliche Sektor („Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, ext. Organisationen“) bisher die einzige Branche, die die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 5 % Behindertenanteil in der Belegschaft übertraf. Im Jahr 2023 hatten private Arbeitgeber in Nürnberg 4,6 % der Pflichtarbeitsplätze mit Menschen mit Behinderungen besetzt, während es bei öffentlichen Arbeitgebern 10,6 % waren.14 Die Stadt Nürnberg selbst erreichte im Jahr 2023 eine Schwerbehindertenquote von 9,8 %.15

Arbeitslose mit Schwerbehinderung

Bei Personen mit Schwerbehinderung fiel der Anstieg der Arbeitslosigkeit seit 2019 mit 15,6 % vergleichsweise moderat aus. Dies liegt unter anderem an ihrer stärkeren arbeitsrechtlichen Absicherung.16

Querschnittsthema Inklusion

C Inklusion in der frühkindlichen Bildung

1. Einleitung

Inklusion in der frühkindlichen Bildung in Nürnberg wird über verschiedene statistische Quellen erfasst. Die Strukturstatistik zum SGB IX bildet die Zahl der Kinder mit amtlich festgestellter Behinderung ab, berücksichtigt jedoch keine Kinder mit drohender Behinderung. Da Beeinträchtigungen im Kindes- und Jugendalter oft erst im Entwicklungsverlauf sichtbar werden oder vorübergehend bestehen, ist die Feststellung einer drohenden Behinderung besonders relevant. Die Feststellung kann Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe ermöglichen, die den Besuch einer Kindertageseinrichtung unterstützen.

Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik dokumentiert, wie viele Kinder in Nürnberger Kindertageseinrichtungen Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten – etwa in Form der sogenannten Frühförderung. Ergänzend zeigt die Statistik nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG), wie viele Kinder mit körperlicher, geistiger oder (drohender) seelischer Behinderung grundsätzlich anspruchsberechtigt sind. Für diese Kinder wird ein höherer Personalbedarf in der Kindertageseinrichtung angesetzt und gefördert. Die Daten geben zudem Aufschluss darüber, wie viele Kindertageseinrichtungen in Nürnberg Kinder mit (drohender) Behinderung betreuen und in diesem Sinne integrativ arbeiten. Ein Blick auf Zahlen zu Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen (MSH) und dem Fachdienst Inklusion zeigt beispielhaft, wie Inklusion in Nürnberger Kindertageseinrichtungen praktisch unterstützt wird.
 

2. Kinder mit drohender Behinderung

Laut Statistik des Zentrums Bayern Familie und Soziales lebten zum 31.12.2024 in Nürnberg 280 Kinder, bei denen eine Behinderung nach dem SGB IX festgestellt wurde. Davon waren 65 Kinder im Alter bis unter 3 Jahren und 215 Kinder im Alter von 3 bis unter 6 Jahren. Die Zahl der Kinder mit Behin⁠derung im Alter von unter 6 Jahren verringerte sich zwischen 2023 und 2024 insgesamt um 19 Kinder, was einem Rückgang um 6,4 % entspricht. Ihre Anzahl war in den Jahren 2021 und 2022 gesunken und im Jahr 2023 sprunghaft angestiegen (+15,0 %). Dieser Anstieg wird teilweise darauf zurückgeführt, dass die Verfahren zur amtlichen Feststellung einer Behinderung nach den Einschränkungen während der Corona-Pandemie wieder uneingeschränkt stattfinden konnten.45

Bei amtlich festgestellten körperlichen oder geistigen Behinderungen oder Mehrfachbehinderung im Kindesalter besteht Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und bei seelischen Behinderungen nach dem SGB VIII. Dadurch ist der Zugang zur Komplexleistung Frühförderung, die Kinder mit Behinderung und ihre Familien unterstützen soll, geregelt. Auch bei Kindern mit einer drohenden seelischen Behinderung besteht ein Anspruch auf Eingliederungshilfe, sofern die Teilhabe am sozialen Leben durch die Behinderung eingeschränkt ist. Im Jahr 2024 erhielten in Nürnberg insgesamt 669 Kinder, die Kindertageseinrichtungen besuchten, Leistungen der Eingliederungshilfe.496 Dies waren 67 Kinder mehr als im Vorjahr. Zwischen 2015 und 2024 ist die Anzahl der Kinder mit Eingliederungshilfe in Nürnberg stark angestiegen (+224,8 %). Auch bundesweit ist ein solcher Anstieg feststellbar.497

Wie die Kinder- und Jugendhilfestatistik zeigt, erhielten im Jahr 2024 410 Kinder im Alter von 0 Jahren bis zum Schuleintritt in Nürnberg aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe; dieser Wert hat sich zwischen 2015 und 2024 mehr als verdreifacht (+266,0 %) (vgl. Abb. I C 2.1). 161 Kinder erhielten Eingliederungshilfe aufgrund einer geistigen Behinderung. Die Anzahl hat sich seit 2015 mehr als vervierfacht; im Vergleich zum Vorjahr kamen 39 Kinder hinzu. 98 Kinder erhielten aufgrund einer körperlichen Behinderung Leistungen zur Eingliederungshilfe, was einem Zuwachs von 78,2 % gegenüber 2015 entspricht.

Im Jahr 2024 erhielten 26 Kinder unter 3 Jahren Leistungen der Eingliederungshilfe, das waren 16 weniger als im Vorjahr, was einem Rückgang um 38,1 % entspricht. In der Altersgruppe von 3 Jahren bis zum Schuleintrittsalter stieg die Zahl der unterstützten Kinder auf 643 und lag damit um 83 über dem Wert des Vorjahres (+14,8 %). Von den Kindern, die Eingliederungshilfeleistungen erhielten, hatten 63,4 % einen Migrationshintergrund498 (424 Kinder).499

  • 496 In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik werden die Eingliederungshilfen nach der Art der Behinderung und unabhängig vom leistungsgewährenden Rechtskreis (SGB IX, SGB VIII) erhoben.
  • 497 Autor:innengruppe Kinder- und Jugendhilfestatistik, Kinder- und Jugendhilfereport 2024, S. 136ff.
  • 498 Ein Migrationshintergrund wird in den Kinder- und Jugendhilfestatistik den Kindern zugeschrieben, von denen mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft ist und in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird (vgl. Ländermonitor Frühkindliche Bildung: Kinder nach Migrationshintergrund in Kindertagesbetreuung, Methodische Hinweise, unter https://www.laendermonitor.de/de/vergleich-bundeslaender-daten/kinder-und-eltern/migrationshintergrund/kinder-nach-migrationshintergrund-in-kitas-und-kindertagespflege-4#:~:text=Im%20Rahmen%20der%20amtlichen%20Kinder-%20und%20Jugendhilfestatistik%20wird,von%20denen%20mindestens%20ein%20Elternteil%20ausl%C3%A4ndischer%20Herkunft%20ist, letzter Zugriff: 30.9.2025
  • 499 Quelle: Amt für Stadtforschung für Nürnberg und Fürth; amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik

3. Inklusion in Kindertageseinrichtungen

Abbildung C 3.3 zeigt die Entwicklung von Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen. Im Jahr 2024 besuchten 850 Kinder, die aufgrund einer (drohenden) Behinderung einen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB VIII oder SGB IX46 hatten, eine Kindertageseinrichtung in Nürnberg. Von diesen waren 52 Kinder unter 3 Jahre alt und 798 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Die Anzahl dieser Kinder stieg in den letzten 10 Jahren kontinuierlich an: Im Vergleich zum Jahr 2015 zeigt sich eine Erhöhung um 172,4 % (+538 Kinder).

Insgesamt lag bei 4,4 % der in Nürnberg betreuten Kinder im Jahr 2024 eine (drohende) Behin⁠derung vor. Dieser Anteil hat sich seit 2015 mehr als verdoppelt. Gründe dafür sind zum Beispiel die Zunahme von diagnostizierten seelischen Störungen bei jungen Menschen (vgl. I C 2.1), die häufigere Wahrnehmung und Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung sowie die stärkere Berücksichtigung des Inklusionsgebots der UN-Behindertenrechtskonvention, wodurch mehr Kinder mit Förderbedarf in frühkindliche Bildungseinrichtungen integriert werden.

Analog zur Zunahme der Kinder mit einer (drohenden) Behin⁠derung nahm die Zahl der integrativ arbeitenden Kindertageseinrichtungen in Nürnberg zu. Im Jahr 2024 wurden 86 Kindertageseinrichtungen als Integrative Einrichtungen geführt. Die Anzahl der Einrichtungen mit Einzelintegration lag bei 146. Der Anteil der in diesem Sinne integrativ arbeitenden Kindertageseinrichtungen an allen Kindertageseinrichtungen in Nürnberg stieg von 33,0 % im Jahr 2015 (129 Einrichtungen) auf 58,9 % (232 Einrichtungen) im Jahr 2024.47

In Kindertageseinrichtungen können für Kinder mit (drohender) Behin⁠derung unterstützend Mobile Sonderpädagogische Hilfen (MSH) hinzugezogen werden. Diese werden von Lehrkräften der Förderschulen geleistet. Im Schuljahr 2023/24 wurden in Nürnberg durch die MSH 1 977 Kinder im vorschulischen Bereich betreut (1 227 Jungen und 750 Mädchen). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der durch MSH betreuten Kinder um 36,5 % angestiegen (+529 Kinder)48 .49

Der beim Jugendamt der Stadt Nürnberg angesiedelte Fachdienst Inklusion ist ein Angebot für Kinder und ihre Familien sowie Kindertageseinrichtungen, um inklusive Bedingungen in Nürnberger Regeleinrichtungen zu schaffen. Der Fachdienst unterstützt Kinder mit besonderen Bedürfnissen in der sozial-emotionalen Entwicklung in den Einrichtungen, insbesondere in den Fällen, in denen sie (noch) keinen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Im Jahr 2024 wurden durch den Fachdienst Inklusion 87 Kinder und ihre Familien in insgesamt 80 Einrichtungen begleitet. Von den Kindern waren 10 im Alter bis unter 3 Jahren (Krippenalter) und 61 im Alter von 3 bis unter 6 Jahren (Kindergartenalter). Der Fachdienst Inklusion führte Teamberatungen in 17 Einrichtungen durch, vorwiegend zum Umgang mit herausforderndem Verhalten, wobei die Prozesse durchschnittlich 6 Monate dauerten.50

Hauptgründe für die Kontaktaufnahme mit dem Fachdienst Inklusion waren seitens der Kindertageseinrichtungen und Familien vor allem aggressives, dissoziales und regelverletzendes Verhalten der Kinder sowie Schwierigkeiten bei der Integration oder beim Aufbau und der Aufrechterhaltung von sozialen Kontakten. Weitere Gründe umfassten starke motorische Unruhe, Hyperaktivität oder Aufmerksamkeitsprobleme, aber auch überangepasstes oder ängstliches Verhalten. Eine Bedarfsabfrage des Jugendamts, an der sich 140 Nürnberger Kindertageseinrichtungen im Herbst 2024 beteiligten, zeigte, dass sich rund zwei Drittel der befragten Einrichtungen (65,0 %) Unterstützung bei der Bewältigung herausfordernden Verhaltens wünschten.500 Dieses Ergebnis unterstreicht den Bedarf an externer Untertützung in solchen Fällen.

  • 500 Stadt Nürnberg, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien – Jugendamt (2025): Bericht der Verfahrenslotsen und des Fachdienstes Inklusion des Jugendamts Nürnberg. Vorlage im Jugendhilfeausschuss, 10.7.2025, S. 7.
Querschnittsthema Inklusion

D Inklusion im Schulalter

1. Einleitung

Bei der Analyse von Zahlen zur Inklusion in der schulischen Bildung liegt der Fokus auf Kindern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs erfolgt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Unterstützung in ihrer personalen, sozialen und schulischen Entwicklung benötigt. Einer amtlich festgestellten Behinderung bedarf es dafür nicht.

Die amtliche Schulstatistik weist aus, wie vielen Schülerinnen und Schülern an Regelschulen eine sonderpädagogische Förderung zuteilwurde. Diese Förderung kann zum Beispiel durch sogenannte Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) erfolgen. Im Jahr 2025 fürte das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg eine zusätzliche Erhebung an Grund- und Mittelschulen durch, um zu erfassen, bei wie vielen weiteren Schülerinnen und Schülern ein sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet werden kann.

Inklusion wird an den Regelschulen in Nürnberg durch eine Vielzahl von Modellen umgesetzt. Entsprechend wird auf die zahlenmäßige Entwicklung der Modelle wie Schulbegleitungen, Mobilen Sonderpädagogische Dienste (MSD), die Anzahl an Schulen mit Schulprofil Inklusion, mit Kooperationsklassen, Partnerklassen oder Alternativen schulischen Angeboten (AsA) eingegangen. Zudem wird beispielhaft auf einige Weiterentwicklungen der Inklusion im Regelschulbereich in Nürnberg geblickt.
 

2. Inklusive Schulbildung

Mit der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu gewährleisten. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung in der Regel gemeinsam unterrichtet werden sollen. Im schulischen Bereich wird von „sonderpädagogischem Förderbedarf“ gesprochen, wenn Kinder und Jugendliche Unterstützung in ihrer personalen, sozialen oder schulischen Entwicklung benötigen, unabhängig davon, ob eine amtlich festgestellte Behin⁠derung vorliegt.117

Im Schuljahr 2023/24 gab es an Grund-, Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien in Nürnberg 592 Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 9, denen eine sonderpädagogische Förderung (z.B. durch Mobile Sonderpädagogische Dienste) erteilt wurde. 60,8 % dieser Kinder und Jugendlichen waren männlich. Etwa ein Drittel (31,1 %) von ihnen besaß eine ausländische Staatsangehörigkeit und 68,0 % hatten einen Migrationshintergrund.118

Im Vergleich zum Vorjahr gab es 107 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung mehr, vor allem an Grund- und Mittelschulen nahmen die Zahlen zu (Grundschulen: +51; Mittelschulen: +46). An den Realschulen und Gymnasien entwickelte sich die Zahl mit jeweils 27 Schülerinnen und Schülern in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 wie in den Vorjahren weiter auf einem gleichbleibend niedrigeren Niveau (vgl. Abb. D 7.3). Der Anteil sonderpädagogisch geförderter Schülerinnen und Schüler – bezogen auf die Gesamtschülerzahl in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 – lag im Schuljahr 2023/24 bei 1,5 % und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr (1,2 %) erhöht. 

Die erteilten sonderpädagogischen Förderungen an Grund- und Mittelschulen erstreckten sich der Schulstatistik zufolge über alle 7 Förderschwerpunkte. Bei dem Großteil der im Schuljahr 2023/24 geförderten Schülerinnen und Schüler wurde ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Schwerpunkt „Lernen“ festgestellt (Grundschulen: 50,1 %, Mittelschulen: 48,9 %). An den Realschulen und Gymnasien bezog sich die sonderpädagogische Förderung zumeist auf Förderbedarfe in den Schwerpunkten „Hören“, „körperliche und motorische Entwicklung“ und „Sehen“, wobei die jeweiligen Fallzahlen gering sind.

Die zeitintensiven Prozesse zur Aktivierung des Beratungssystems, zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs und zur Organisation entsprechender Maßnahmen lassen vermuten, dass die tatsächliche Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf höher ist als die über die Schulstatistik erfassten Zahlen. Bei einer Erhebung zum Schuljahr 2024/25 an allen Grund- und Mittelschulen in Nürnberg wurde bei 691 Grundschulkindern ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, in weiteren 389 Fällen wurde ein solcher Bedarf vermutet. An Mittelschulen gab es 241 Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf und 116 weitere Schülerinnen und Schüler, bei denen Förderbedarf vermutet wurde.119

Um den Schulbesuch von Kindern und Jugendlichen mit (drohender seelischer) Behinderung zu unterstützen, können an Regelschulen auf Basis der Eingliederungshilfe nach SGB IX oder SGB VIII Schulbegleiterinnen und -begleitereingesetzt werden (vgl. I D 4). Insgesamt 201 Schülerinnen und Schüler an Regelschulen, die nach §35a SGB VIII von seelischer Behinderung betroffen oder von einer solchen Behinderung bedroht waren, erhielten im Jahr 2024 eine Schulbegleitung. Die Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 53 bewilligte Schulbegleitungen (Stand: 31.12.2024).120 Zahlen zu Schulbegleitungen, die als Form der Eingliederungshilfe nach § 112 SGB IX in Zuständigkeit des Bezirk Mittelfranken geleistet werden, liegen für Nürnberg aktuell nicht vor.

Im Schuljahr 2024/25 wurden an den Grundschulen in Nürnberg insgesamt 102 Schülerinnen und Schülern mit Unterstützung durch eine Schulbegleitung beschult.121   122 An den Mittelschulen im Stadtgebiet hatten 31 Schülerinnen und Schüler eine Schulbegleitung. Auch bei Kindern und Jugendlichen im Autismus-Spektrum kann, abhängig vom jeweiligen Unterstützungsbedarf, der Einsatz einer Schulbegleitung in Frage kommen. An den Grundschulen in Nürnberg war im Schuljahr 2024/25 bei 55 Kindern eine Form der Autismus-Spektrum-Störung fachärztlich diagnostiziert.123 69,1 % der betreffenden Kinder wurden durch eine Schulbegleitung bei der Teilnahme am Unterricht unterstützt. An den Mittelschulen wurden 23 Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierter Autismus⁠-⁠Spektrum⁠-⁠Störung beschult, von denen etwas über die Hälfte eine Schulbegleitung hatten (Stand: 1.6.2025).

3. Formen inklusiver Schulbildung

An Schulen mit dem staatlichen Schulprofil Inklusion (Art. 30b BayEUG) setzt sich das Lehrerkollegium mit Zustimmung des Elternbeirats und mithilfe von Lehrkräften der Förderschulen verstärkt für Inklusion ein. In Nürnberg verfügten im Schuljahr 2024/25 5 Grundschulen und 2 Mittelschulen sowie die Geschwister-Scholl-Realschule über dieses Profil.124   125 Zu den Förderschulen mit diesem Profil gehörten die Merianschule, die Jakob-Muth-Schule, das Private Förderzentrum mit Förderschwerpunkt Sehen der Blindenanstalt Nürnberg e.V. und die Alfred-Welker-Berufsschule als Staatliche Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen.126

Eine sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern an den Regelschulen kann durch Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD) erfolgen. Im Schuljahr 2023/24 leisteten die Nürnberger Förderschulen pro Woche 741 MSD-Stunden127 . Sie verteilen die zugewiesenen MSD-Stunden anhand fester Modelle auf Regelschulen und auf Förderungen einzelner Schülerinnen und Schüler. 31,1 % der zur Verfügung stehenden Stunden in Mittelfranken entfielen auf Förderschulen in Nürnberg. Die Zahl der MSD-Stunden blieb im Vergleich zum Schuljahr 2020/21 gleich.128

Im Schuljahr 2023/24 bildeten 4 Förderschulen Kooperationsklassen mit 5 Grundschulen sowie 2 Mittelschulen.129 In Summe waren es 2 kooperierende Schulen weniger als im Schuljahr 2021/22. Insgesamt bestanden 13 Klassen, die zusammengefasst 52 Stunden des wöchentlichen Kontingents an MSD-Stunden erhielten.130  

An 3 Grundschulen wie auch an jeweils einer Mittel- und Realschule bildeten Schülerinnen und Schüler mit Kindern und Jugendlichen einer Förderschule (im Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“) sogenannte Partnerklassen, in denen sie größtenteils gemeinsam unterrichtet wurden. Wie schon 3 Jahre zuvor, gab es auch im Schuljahr 2023/24 insgesamt 15 Klassen. Dazu zählten auch die intensiv-kooperierenden Klassen Nürnberg (IKON) am Förderzentrum Jakob-Muth-Schule und der Henry-Dunant-Schule, die wissenschaftlich begleitet werden.131

Für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf im Bereich „emotionale und soziale Entwicklung“ bestanden im Schuljahr 2023/24 an 3 Grundschulen und 2 Mittelschulen Alternative schulische Angebote (AsA).132 Im Schuljahr 2021/22 waren es 4 Schulen mehr. Ein Alternatives schulisches Angebot in Deutschklassen gab es an einer Grundschule und an jeweils 2 Mittelschulen und Beruflichen Schulen.

In den Stütz- und Förderklassen am Sonderpädagogischen Förderzentrum der Paul-Moor-Schule wurden 60 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im emotional-sozialen Bereich in 7 Klassen unterrichtet. Die Klassen- und Schülerzahl ist im Vergleich zum Schuljahr 2020/21 gleichgeblieben. Das Angebot wird von Schule und Jugendhilfe gemeinsam umgesetzt.133  

Wie bereits 2 Jahre zuvor, wurden auch im Schuljahr 2023/24 32 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ an Grund- oder Mittelschulen im Rahmen einer Einzelintegration mit Unterstützung des MSD unterrichtet.134  

Zur Unterstützung bei Fragen zur Inklusion gibt es für Grund- und Mittelschulen die Beauftragte für inklusive Unterrichts- und Schulentwicklung (BiUSe) am Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg. Neben den Schulen mit dem Schulprofil Inklusion, die fortlaufend begleitet werden, haben sich im Schuljahr 2024/25 5 weitere Schulen an die BiUSe gewandt.135   136

4. Weiterentwicklung inklusiver Schulbildung

Seit März 2024 wird an den Kollegs in Bayern ein wissenschaftlich begleiteter Schulversuch zur gezielten Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern mit abgebrochenem Ersten Bildungsweg durchgeführt.501 Im Schuljahr 2024/25 besuchten im Rahmen des Schulversuchs 8 Schülerinnen und Schüler mit gesundheitlichen Belastungen das Hermann-Kesten-Kolleg als eine der Modellschulen. Für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist aufgrund einer bescheinigten schwerwiegenden bzw. chronischen Krankheit die Fortsetzung des ersten Bildungsweges keine Option. Ziel des Modellvesuchs ist, den Teilnehmenden den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife zu ermöglichen. Durch den Schulversuch soll der ergänzende Beitrag der Kollegs zur schulischen Förderung der betreffenden Schülerinnen und Schüler evaluiert werden.

In der Stadt Nürnberg wurden seit Ende 2024 drei Telepräsenzroboter AV1 beschafft, um schwer erkrankten Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Unterricht und am sozialen Klassenleben zu ermöglichen (vgl. D 8). Im Gegensatz zu einer einfachen Videoübertragung des Unterrichts sind durch den Telepräsenzroboter Interaktionen von und mit den Schüler/-innen und eine Begleitung außerhalb des Unterrichts möglich. Zwei weitere Geräte stehen für 3 Jahre als Leihmodelle zur Verfügung. Die Roboter werden vom Medienzentrum Nürnberg-Fürth verwaltet. Insgesamt besteht ein deutlich höherer Bedarf: Mindestens 15 Geräte wären nach fachlicher Einschätzung nötig, um die Bedarfe für das Stadtgebiet zu decken.502

Seit dem Schuljahr 2019/20 wird an der Montessori-Schule in Nürnberg ein „Pool-Modell Schulbegleitung“ für Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf umgesetzt. Während leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler an Förder- und Regelschulen zumeist eine eigene Person als Schulbegleitung erhalten,503 wird diese 1:1-Zuordnung im Pool-Modell in vielen Fällen aufgehoben. Das Modell wurde an der Schule bis zum Schuljahr 2022/23 gemeinsam mit dem Bezirk Mittelfranken und dem Nürnberger Jugendamt erprobt und wissenschaftlich begleitet. Die Evaluation ergab eine hohe Zufriedenheit, da der Schulbegleitungs-Pool allen leistungsberechtigten Kindern die Teilhabe am Unterricht ermöglicht. Einer Pool-Koordination sorgt dafür, dass die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, Personensorgeberechtigten und Schulbegleitungen gut abgestimmt ist, sodass für jede Schülerin und jeden Schüler eine individuelle und passende Lösung gefunden werden kann. Aufgrund der positiven Ergebnisse wurde empfohlen, das Pool-Modell an (privaten und staatlichen) Regelschulen in Bayern zu ermöglichen.504 Seitens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus wurde das Modell an Förderzentren mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Jahr 2025 verstetigt und soll nach Möglichkeit auch auf andere Schulen mit Schülerinnen und Schülern mit Leistungsanspruch nach § 112 SGB IX ausgedehnt werden.505

  • 501 Bayerische Staatskanzlei (2024): Schulversuch Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern mit abgebrochenem Ersten Bildungsweg am Kolleg in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. März 2024, Az. V.5-BO5231.0/32/2, BayMBl. 2024 Nr. 144, https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2024/144/baymbl-2024-144.pdf, letzter Zugriff: 16.07.25
  • 502 Stadt Nürnberg, Referat für Schule und Sport
  • 503 Schulbegleitungen werden bei Kindern mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung auf Grundlage des § 54 Absatz 1 SGB XII festgestellt und bewilligt. Bei Kindern mit seelischer Behinderung wird eine Schulbegleitung als ambulante Eingliederungshilfe hingegen auf Grundlage des §35a SGB VIII festgelegt (vgl. Ausschussvorlage TOP 6, gem. Sitzung Schulausschuss und JHA 28.11.2019, S.2)
  • 504 vgl. Dworschak, W., Lüders, L. M. & Fitzek, T. (2023). Schulbegleitung an inklusiven Schulen weiterentwickeln. Pool-Modelle an (Montessori-)Regelschulen. Universität Regensburg, S.38ff.
  • 505 Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und Bayerischer Bezirketag 2025: Pooling von Schulbegleitungen nach dem SGB IX an Förderschulen, https://www.bay-bezirke.de/data/download/20250313_schulbegleitung_pooling_handlungsempfehlungen_baybt_stmuk.pdf, letzter Zugriff: 1.9.2025
Querschnittsthema Inklusion

E Inklusion in der beruflichen Bildung

1. Einleitung

In Bayern setzt sich die grundsätzliche Trennung zwischen dem sonderpädagogischen System der Förderschulen und dem Regelschulsystem auch im Bereich der beruflichen Bildung fort. So wird in den beruflichen Schulen – wie in den allgemeinbildenden Schulen – die Bezeichnung „sonderpädagogischer Förderbedarf“ verwendet, der auch als Grundlage für die statistische Erfassung dient. Die Einstufung setzt eine entsprechende Diagnostik des Mobilen Sozialen Dienstes MSD Berufliche Schulen voraus (vgl. D 7.3).

Im Gegensatz dazu wird bei der Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen in den Ausbildungsmarkt auf die sozialrechtliche Definition von Behinderung (nach § 2 Abs. 1 SGB IX) Bezug genommen, die auch in § 19 SGB III zum Tragen kommt und entsprechend in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit als Merkmal geführt wird (vgl. E 3.2).506  

Kritisch ist anzumerken, dass jede Form der Definition von Behinderung oder Beeinträchtigung eine Zuschreibung darstellt, die der Heterogenität der Adressatinnen und Adressaten nicht gerecht werden kann. Insbesondere bei der Beschreibung von Zielgruppen für Fördermaßnahmen wird der Fokus häufig zu sehr auf individuelle Problemlagen gelegt, während soziale Barrieren (vgl. Kap I – Einleitung) wenig Berücksichtigung finden.
 

  • 506 Definiert nach §19 SGB III, d.h. Menschen, die wegen Art oder Schwere der (drohenden) Behinderung wesentlich daran gehindert sind am Arbeitsleben teilzuhaben.

2. Inklusion in der dualen Ausbildung und in Beruflichen Schulen

Menschen mit Behinderungen stehen grundsätzlich die gleichen Ausbildungen zur Verfügung wie Menschen ohne Behinderungen. Falls wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, können sogenannte Fachpraktiker- oder Werkerausbildungen (nach § 66 BBiG oder § 42r HwO) mit Theorientlastung absolviert werden.
Im IHK-Bereich wurden im Jahr 2024 21 Verträge in diesen Sonderberufen abgeschlossen, davon 12 im kaufmännischen und 9 im gewerblich-technischen Bereich. Innerhalb des Bereichs der Handwerkskammer waren es 5. Zusammen ergibt das einen Anteil von 0,8 % an allen neuen Ausbildungsverträgen. Die weitaus meisten dieser Ausbildungen fanden in den Berufsbildungswerken (BBWs) statt (E 4.3).

Viele Schülerinnen und Schüler in der Berufsintegration, die aufgrund unterschiedlichster Problemlagen eine hohe psychische Belastung aufweisen, sind deutlich mehr auf individuelle Unterstützung und ein möglichst barrierearmes Umfeld angewiesen, um einen (regelmäßigen) Schulbesuch leisten zu können. Mit dem kultusministeriellen Schreiben vom 22.2.2024 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die notwendigen flexiblen Beschulungsmodelle gesetzt, wie sie auch schon im Modellprojekt für vollschulische BVJ-Klassen 2023/24 getestet wurden: Schülerinnen und Schüler mit hohem Unterstützungsbedarf können individuelle Stunden- und Betreuungspläne (z.B. mit Befreiungsmöglichkeiten zugunsten einer berufspraktischen Erfahrung) erhalten. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Berufsberatung im Rahmen der Jugendberufsagentur (JBA) sollen besonders auch diese Schülerinnen und Schüler im Blick bleiben, um frühzeitig Anschlussoptionen an das BVJ entwickeln zu können (vgl. E 6.1).

An den Beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg wurden im Schuljahr 2024/25 21 Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen im Rahmen der Einzelinklusion unterrichtet und damit ebenso viele wie im Vorjahr. Davon hatten 9 Personen Förderbedarf im Bereich körperliche und motorische Entwicklung, 7 Personen im Bereich der Sinnesbeeinträchtigung (Hören und Sehen) und 5 Personen im Bereich geistige Entwicklung.
Für die konkrete Förderung der Schülerinnen und Schüler mit (festgestellten) Förderbedarfen wurden für alle beruflichen Schulen (B1 bis B14) 2022/23 insgesamt 10,5 Lehrerwochenstunden genehmigt (im Vorjahr: 11,5 Stunden). 

Zur Umsetzung der Inklusionskonzepte wurden im Schuljahr 2023/24 erstmalig 10 Anrechnungsstunden für die Inklusionsbeauftragten an den kommunalen beruflichen Schulen bewilligt. Die Beauftragten sollen besondere Förderbedarfe feststellen und begleiten sowie Netzwerkarbeit leisten, dies insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD).

Die enge Verzahnung von MSD – Förderschwerpunkt Lernen (an der Alfred-Welker-Berufs⁠schule) mit den schulischen Aktivitäten im Rahmen der alternativen schulischen Angebote (AsA) wurde fortgesetzt: So ist in der AsA-Ü-Klasse an der B5 die MSD-Kraft direkt mit 5 Wochenstunden im Unterricht eingesetzt und kann damit Förderdiagnostik und pädagogisch-didaktische Umsetzung gleichzeitig verantworten.

Inklusion an der Berufsschule im weiteren Sinne geht über Maßnahmen zur Einzelinklusion deutlich hinaus. Die Berufsschulen berichten von umfassenden Bedarfen der Schülerinnen und Schüler, insbesondere im Bereich psychischer Problemlagen und Behinderungen. Der individualisierte Stundenplan im BVJ (E 4.2) ist hier ein möglicher Weg für eine inklusivere Ausgestaltung des Unterrichts.

Lediglich die Berufseinstiegsbegleitung (E 5.1) und das Berufsorientierungsprogramm (BOP) stehen Schülerinnen und Schülern sowohl der Mittelschulen wie auch der Förderzentren zur Verfügung. Durch Differenzierung und Anpassung des Lerntempos kann in der Praxis adäquat auf unterschiedliche Voraussetzungen eingegangen werden. Die Auswertungen der Kompetenzprofile zeigen, dass auch Förderschülerinnen und Förderschüler teilweise Ergebnisse erzielen, die über dem Durchschnitt der Referenzgruppe aller Teilnehmenden liegen. Nach Aussage der Träger ist das Zusammentreffen der Lernenden aus Mittel- und Förderschulen während des BOP und das vereinzelte Zusammenarbeiten in einer Gruppe als sehr positiv zu bewerten.

Das BOP-Team der NOA stand in intensivem Austausch mit dem Projekts BeSOS222 und verwendet das dortige Modell zur Weiterentwicklung. Im Projekt werden Instrumentarien und Handreichungen erprobt, die darauf abzielen, die berufliche Orientierungsfähigkeit von psychisch belasteten Schülerinnen und Schülern zu stärken.

3. Inklusion in Fördermaßnahmen im Übergang Schule-Beruf

Junge Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen haben grundsätzlich Zugang zu allgemeinen wie spezifischen Unterstützungsmaßnahmen. Dieser ist allerdings maßgeblich von der besuchten Schulform (Förderzentrum oder Regelschule, insbesondere Mittelschule) abhängig. 
An den Angeboten des Berufsorientierungsprogramms BOP (E 5.2) nehmen in getrennten Gruppen auch Schülerinnen und Schüler aus Förderzentren teil. Aus Schülerinnen und Schülern von Förderschulen und Regelschulen zusammengesetzte gemischte Gruppen haben sich nach Aussage der Träger aus organisatorischen und pädagogischen Gründen nicht bewährt. 
Die Berufseinstiegsbegleitungen (E 5.1) betreuen auch Förderschülerinnen und Förderschüler, hier stehen allerdings lediglich 18 Plätze zur Verfügung. 2023/24 wurde die Maßnahme vom Bildungsträger Transfer durchgeführt. 

Die zweite mögliche Phase der Gesamtmaßnahme „Übergang Förderschule–Beruf“ ist die „unterstützte Beschäftigung im Übergang Schule–Beruf“. Hier werden die Teilnehmenden  (12 Personen im Schuljahr 24/25) in betreuten Langzeitpraktika qualifiziert. Sie werden im Durchschnitt zu mehr als der Hälfte in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt und dort weiter unterstützt. Damit entsteht inklusive Beschäftigung anstelle des sonst regelhaften Übergangs in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen

Die Maßnahme „Berufsorientierende Einstiegsbegleitung inklusiv (BoEI)“, ebenfalls vom Fachdienst IfD und der Access gGmbH durchgeführt, wird von der Agentur für Arbeit und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales finanziert. Inhaltlich ähnlich zur Berufseinstiegsbegleitung (vgl. E 5.1) ist diese Begleitung Schülerinnen und Schülern aller Schularten zugänglich, wenn ein „besonderer Unterstützungsbedarf wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung“ vorliegt. 
Im Schuljahr 2024/25 waren 11 von 13 Plätzen besetzt. Die Maßnahme wird im Schuljahr 2025/26 mit 10 Teilnehmendenplätzen fortgesetzt.

Fachkräfte der städtischen Programme berichten übereinstimmend von Veränderungen bei der Zielgruppe: Zum einen wird die Tendenz zu längerer schulischer Ausbildung beobachtet. So setzten 21,2 % der SCHLAU- und 36,0 % der QUAPO-Teilnehmenden ihren Weg an einer weiterführenden Schule fort. Zum anderen wird ein „sprunghafter Anstieg“ psychischer und psychosomatischer Erkrankungen/Beeinträchtigungen bei den Jugendlichen beschrieben, der die häufig ohnehin vorhandenen multiplen Problemlagen noch verschärft und die Beratung vor große Herausforderungen stellt.225 Dadurch wächst die Bedeutung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen den Jugendlichen und ihrer Begleitperson im Übergangsprozess weiter. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, werden Fortbildungsangebote (z. B. zum Umgang von Jugendlichen mit traumatischen Belastungen) und der interprofessioneller Austausch im Akteursnetzwerk als besonders wichtig erachtet.

Um auf die Bedarfslagen junger Menschen mit psychischen Erkrankungen oder drohenden Behinderungen früher und angemessener einzugehen, wurden 2024 neben Fachkräften aus der Berufsberatung vor dem Erwerbsleben auch Fachkräfte aus der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit in die Beratungsarbeit der Anlaufstelle eingebunden. Gleichzeitig wurden Angebote beworben (z.B. Skillz 4.0 von SOS226 , KIT (E 5.1)), die der Zielgruppe einen niedrigschwelligen und freiwilligen Zugang zu weiterführender Unterstützung ermöglichen.

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit dokumentiert im Bereich der Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben (sog. Rehabilitanden) im Alter bis zu 25 Jahren für das Jahr 2024227 insgesamt 357 Teilnehmende in der Förderart „Besondere Leistungen zur Teilhabe“ und weitere 88 Personen im Rahmen der „allgemeinen Leistungen zur Teilhabe“. Mit 103 Eintritten war die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB rehaspezifisch) (E 4.3) die häufigste Leistung für junge Menschen mit Behinderungen, hier ist eine Steigerung um 22,6 % gegenüber dem Vorjahr festzustellen. 89 Personen erhielten eine Leistung als „besondere Maßnahme zur Ausbildungsförderung“. 78 Personen wurden durch „sonstige individuelle rehaspezifische Maßnahmen“ gefördert, 20 von ihnen wurden durch den Integrationsfachdienst (IFD) begleitet. Für 14 Personen wurden Hilfsmittel im Rahmen der Einzelfallförderung bewilligt. Das 2020 neu eingeführte „Budget für Ausbildung“ zur Förderung einer betrieblichen Erstausbildung, das auf Personen abzielt, die Anspruch auf Leistungen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen haben, wurde im Jahr 2024 in Nürnberg nicht genutzt. 23 junge Menschen unter 25 Jahren wurden jedoch im Rahmen der unterstützten Beschäftigung (UB) gefördert, die Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarf durch Qualifizierung und Begleitung ein Beschäftigungsverhältnis im allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht.

Querschnittsthema Inklusion

F Inklusion an Hochschulen

1. Einleitung

Eine amtliche Statistik mit Zahlen zu Studierenden mit Behinderung, chronischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen existiert nicht. Daher kann die tatsächliche Anzahl der Betroffenen in Nürnberg nur annähernd ermittelt werden. Dies geschieht über Erhebungen zu Nachteilsausgleichen, hochschulinterne Studierendenbefragungen, Zahlen von entsprechenden Interessenvertretungen oder über die Anzahl an Beratungsanfragen bei den „Beauftragten für die Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung“ der jeweiligen Hochschulen.  

2. Inklusion an Hochschulen

Im Gegensatz zu anderen Bildungsbereichen liegen für den Hochschulbereich keine amtlichen Daten zur Anzahl der Personen mit Behinderung, dem Grad der Behinderung oder etwaigen Förderbedarfen vor. Aus Befragungsdaten lässt sich jedoch zumindest deutschlandweit der Anteil der Studierenden mit Beeinträchtigung abschätzen.276 So gaben im Sommersemester 2021 rund 16 % der Befragten an, eine studienerschwerende Beeinträchtigung zu haben. Davon hatten 69 % eine einzelne studienerschwerende Beeinträchtigung, 31 % waren mehrfach beeinträchtigt. 65 % der Studierenden berichteten von einer psychischen Erkrankung als studienerschwerender Beeinträchtigung.277 Dennoch beantragten nur rund 21 % der beeinträchtigten Studierenden individuelle Anpassungen oder Nachteilsausgleiche.278

In einer im Jahr 2024 durchgeführten Befragung aller Studierenden der Evangelischen Hochschule Nürnberg, an der sich etwa 30 % der eingeschriebenen Studierenden beteiligten, gaben 4,96 % der Befragten an, von einer Behinderung betroffen zu sein.279 Laut einer im Jahr 2025 durchgeführten weiteren Befragung der Studienanfängerinnen und Studienanfänger waren 5,83 % eigenen Angaben zufolge von einer Behinderung betroffen.280

An der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg stellten im Jahr 2024 insgesamt 238 Studierende einen Antrag auf Nachteilsausgleich aufgrund einer Behinderung. Als häufigster Grund wurde Legasthenie angegeben, ein großer Teil bezog sich auf psychische Beeinträchtigungen wie AD(H)S, Depression/affektive Störung oder Autismus. Körperliche Beeinträchtigungen machten nur einen geringen Anteil aus.

An der Evangelischen Hochschule Nürnberg wurden im Wintersemester 2024/25 insgesamt 25 Anträge auf Nachteilsausgleich gestellt, von denen 17 ganz oder teilweise bewilligt wurden. Die zugrunde liegenden Diagnosen waren körperliche Beeinträchtigung, Lese- und Rechtschreibstörung und psychische Erkrankung (Depression, Angststörung, ADHS). 8 Nachteilsanträge mussten abgelehnt wurden.

An der Technischen Hochschule Nürnberg beriet die Beauftragte für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender im Jahr 2024 72 Studierende. An der Evangelischen Hochschule Nürnberg fanden zwischen Oktober 2024 und Mai 2025 39 Beratungsgespräche bei der Beauftragten für die Belange behinderter und chronisch kranker Studierender statt, in denen es überwiegend um Nachteilsausgleich und die Organisation des Studiums ging.281

Am FAU Kompetenzzentrum für interdisziplinäre Wissenschaftsreflexion (ZIWIS) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg existiert seit dem Jahr 2011 das Projekt BliSeh, das sich die Inklusion von blinden und sehgeschädigten Studierenden zur Aufgabe gemacht hat. Neben Assistenzkräften, die blinde und sehbehinderte Studierende unterstützen, werden auch Seminare im Bereich Schlüsselqualifikationen zum Thema wissenschaftliches Arbeiten angeboten, die jeweils durchschnittlich von 15 bis 20 Personen besucht werden.282

Seit April 2025 bietet die FAU zudem in Zusammenarbeit mit der Access gGmbH ein Qualifizierungsprogramm für Menschen mit Behinderungen und einem besonderen Unterstützungsbedarf an. 5 Personen werden derzeit in einer 3-jährigen Vollzeitmaßnahme zu Bildungsfachkräften qualifiziert und geben im Rahmen von Lehrveranstaltungen Einblicke in die Lebenswelten, spezifischen Bedarfe und Sichtweisen von Menschen mit Behinderungen.283

Zum Stichtag 1.1.2024 waren von den insgesamt 1 149 Wohnheimplätzen in den Wohnheimen des Studierendenwerks Erlangen-Nürnberg 3 barrierefrei und für Studierende mit einem Rollstuhl geeignet.286

Querschnittsthema Inklusion

G Inklusion in der berufsbezogenen Weiterbildung

1. Einleitung

Im Bereich der berufsbezogenen Weiterbildung in Nürnberg bestehen derzeit keine explizit als inklusiv bezeichneten Angebote. Es wurden daher Bildungsmaßnahmen betrachtet, die Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung im Hinblick auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen. Zudem wurden im Weiterbildungsfeld Deutschspracherwerb eigene Befragungen durchgeführt, bestehendes Monitoring erweitert sowie verschiedene Pilotversuche durchgeführt und/oder begleitet. 

2. Weiterbildung zur inklusiven Teilhabe am Arbeitsleben

Gemeinnütziger Fachdienst Access GmbH und das Berufsförderungswerk Nürnberg

Inklusive Bildung eröffnet allen Menschen – mit und ohne Behinderung – gleichberechtigten Zugang zu Bildungsangeboten, indem Barrieren abgebaut und individuelle Unterstützungsangebote bereitgestellt werden. Dabei geht es auch darum, gemeinsames Lernen zu ermöglichen. Im Bereich der berufsbezogenen Weiterbildung in Nürnberg bestehen derzeit keine explizit als inklusiv bezeichneten Angebote. Im Folgenden werden daher Bildungsmaßnahmen betrachtet, die Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung im Hinblick auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben unterstützen.

Verschiedene Formen der Weiterbildung eignen sich, um Menschen mit Behinderung eine inklusive Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dazu gehört beispielsweise der nach § 57 SGB IX gesetzlich verankerte sogenannte Berufsbildungsbereich (BBB) als Teil der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Er dauert in der Regel 2 Jahre (vorher wird ein 3-monatiges Eingangsverfahren durchgeführt) und dient dazu, durch individuelle berufliche Qualifizierung und Auseinandersetzung grundlegende berufliche Fähigkeiten, Selbstständigkeit und soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu erhöhen. Ziel ist die Vorbereitung auf den Arbeitsbereich der WfbM, aber auch auf ausgelagerte Arbeitsplätze oder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Neben dem Berufsbildungsbereich beziehungsweise als Anschluss daran gibt es verschiedene weitere Unterstützungsmöglichkeiten: beispielsweise ausgelagerte Einzelarbeitsplätze respektive betriebsintegrierte Arbeitsplätze oder die Nutzung des Budgets für Arbeit beziehungsweise des Budgets für Ausbildung.

In Nürnberg gibt es verschiedene Einrichtungen, die Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Im Folgenden sowie im nächsten Datenblatt werden exemplarisch die Aktivitäten der Access – Inklusion im Arbeitsleben gGmbH, des Berufsförderungswerks (bfw) Nürnberg, der noris inklusion gGmbH und des Zentrums für berufliche Bildung und Arbeit (zbba) vorgestellt.

Der gemeinnützige Fachdienst Access GmbH (Standorte Nürnberg, Bamberg und Erlangen) setzt sich seit 1998 für die berufliche Inklusion behinderter Menschen ein. Sie können sich im allgemeinen Arbeitsmarkt erproben und werden in einen für sie passenden Arbeitsplatz vermittelt und begleitet. Seit 2020 ist Access als anderer Leistungsanbieter für den Berufsbildungsbereich (inklusive Eingangsverfahren) zugelassen. Mit der Maßnahme Fit für Kita/GastroService können Teilnehmende in diesem Rahmen in Kindertageseinrichtungen und in Betrieben der Hauswirtschaft oder Systemgastronomie Praktika absolvieren. Unterstützt werden sie durch eine Bildungsbegleitung sowie einen wöchentlichen Bildungstag bei Access. Dabei absolvieren die Teilnehmenden 2 von der Regierung von Mittelfranken anerkannte Qualifizierungsbausteine und erhalten entsprechende Zertifikate. Bis zum 30.8.2025 haben 14 Personen das Programm abgeschlossen; 11 von ihnen konnten im Anschluss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, davon 10 mit Unterstützung durch das Budget für Arbeit.

Bereits seit dem Jahr 2001 ermöglicht das „Betriebliche Arbeitstraining“ (BAT) von Access, Menschen mit Werkstattberechtigung den Berufsbildungsbereich und den Arbeitsbereich direkt in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts in verschiedenen Branchen zu absolvieren. Auch hier qualifizieren sich die Teilnehmenden 4 Tage im Betrieb, ergänzt durch einen wöchentlichen Projekttag bei Access und Unterstützung in Form von Jobcoaching. In den Jahren 2001 bis 2017 lag die Vermittlungsquote bei 58 % – konkret wurden insgesamt 79 Personen erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt. Mit dem im Jahr 2018 eingeführten Rechtsanspruch auf ein Budget für Arbeit ist diese Quote auf 65 % gestiegen. Seither (Stand 30.8.2025) wurden 29 Personen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt. Die Hälfte der vom Bezirk Mittelfranken bewilligten Budgets für Arbeit geht auf Unterstützungsleistungen von Access zurück. Insgesamt wurden bislang 19 Budgets für Arbeit bewilligt, die durch Access unterstützt werden, weitere werden derzeit angebahnt.

Die Individuelle betriebliche Qualifizierung (InbeQ) zielt im Rahmen der unterstützen Beschäftigung nach § 55 SGB IX darauf ab, Menschen mit Behinderungen über Qualifizierungspraktika in regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln (Laufzeit in der Regel 24 Monate). Die Teilnehmenden qualifizieren sich auch hier an 4 Tagen pro Woche in Betrieben und nehmen an einem wöchentlichen Projekttag bei Access teil, begleitet durch Inklusionsberatung und Jobcoaching. Seit dem Jahr 2009 wurden insgesamt 199 Personen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt (Stand 24.9.2025). Das entspricht einer Vermittlungsquote von 60 %.344

Das Berufsförderungswerk (BFW) unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie Menschen mit Behinderung bei ihrem (Wieder-)Einstieg ins Arbeitsleben. In der Außenstelle Nürnberg werden verschiedene Maßnahmen angeboten, die Rehabilitandinnen, Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung dabei unterstützen, Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. Insgesamt wurden im Jahr 2024 146 Personen unterstützt, im Jahr 2025 waren es bis zum August 164 Personen. Ein Beispiel ist die Maßnahme „Rehabilitation in Kooperation (RiB)“. Sie umfasst eine bis zu 24-monatige betriebliche Umschulung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf des dualen Systems. Begleitend gibt es Unterricht sowie Unterstützung durch ein Reha-Team. Im Jahr 2024 nahmen 14 Personen mit einem Altersdurchschnitt von 39,6 Jahren (2023: 37,2 Jahre) daran teil. Daneben bereiten weitere Maßnahmen auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt vor und beinhalten längere Praxisphasen in Kooperationsbetrieben. Die Wiedereingliederungsquoten bei den Integrationsmaßnahmen der BFW-Außenstellen lagen 2024 – je nach Maßnahme – zwischen 75,3 % und 100 %.345

noris inklusion gGmbH und Zentrum für berufliche Bildung und Arbeit

Die noris inklusion gGmbH, ein Tochterunternehmen der Stadt Nürnberg, bietet aktuell rund 500 Arbeitsplätze in 6 Werkstätten für Menschen mit Behinderung, 50 Plätze zur beruflichen Bildung sowie über 200 Wohnplätze. Einige Arbeitsangebote sind sehr arbeitsmarktnah und dienen als niedrigschwelliger Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt – etwa die Arbeitsplätze in den Cafés der Tochterfirma noris gastro, in der Kantine der IHK-Akademie oder bei der Reinigung städtischer Parks und Grünanlagen.

Im Programm „Einzel-Außenarbeitsplätze“, das vom Bezirk Mittelfranken unterstützt wird, können Menschen mit Beeinträchtigungen verschiedene Arbeitsfelder erproben und im Idealfall nach einem Praktikum in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechseln. Dabei unterstützen Mitarbeitende der noris inklusion die Teilnehmenden in ihrer Selbstständigkeit und fördern sie in strukturierten, angepassten Tätigkeitsfeldern. Auch Beschäftigte aus den Werkstätten erhalten so die Möglichkeit, den allgemeinen Arbeitsmarkt kennenzulernen, ohne auf den rechtlichen Schutz und die Unterstützung der Werkstatt verzichten zu müssen. Die Teilnehmenden absolvieren zunächst ein Praktikum, das durch eine Fachkraft begleitet wird. Bei beiderseitiger Zufriedenheit kann daraus ein dauerhafter Einzelarbeitsplatz entstehen. Die Beschäftigten bleiben rechtlich an die noris inklusion angebunden, sind dort kranken-, sozial- und unfallversichert, erhalten von dort ihren Lohn und werden weiterhin durch die Fachkraft unterstützt.

Die Nachfrage nach Außenarbeitsplätzen bei der noris inklusion nimmt stetig zu. Waren im Jahr 2011 noch 4 Personen außerhalb der Werkstatt tätig, gibt es im Jahr 2025 bereits 30 Außenarbeitsplätze (Abb. G 7.2). Die hier Beschäftigten sind beispielsweise in den Bereichen Fahrdienst, Hausmeisterdienste, Büro, Recyclinghof, Einzelhandel, Kinder- und Seniorenbetreuung, Reinigung, Lager und Produktion tätig. Darüber hinaus vermittelt die Maßnahme „BÜWA – Begleiteter Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ regelmäßig Beschäftigte direkt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Seit 2015 konnten 11 Beschäftigte in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung vermittelt werden. 2 Personen sind in die WfbM zurückgekehrt und sind nun wieder auf einem Außenarbeitsplatz beschäftigt.346  

Seit 2024 bietet die Noris Inklusion zusätzlich jährlich einen Zertifikatslehrgang in einem bestimmten Berufsfeld an. Innerhalb eines Jahres absolvieren die Teilnehmenden über 300 Praxisstunden und 120 Theoriestunden; der Unterricht findet einmal wöchentlich statt. Am Ende steht eine von der IHK abgenommene Prüfung, deren Bestehen mit einem offiziellen Zertifikat ausgezeichnet wird. Im Jahr 2024 haben drei Teilnehmende den Lehrgang erfolgreich abgeschlossen.

Das Zentrum für berufliche Bildung und Arbeit (zbba) wurde im Jahr 2020 von zehn nordbayerischen Lebenshilfe-Werkstätten gegründet und ist seit Januar 2024 als sogenannter anderer Leistungsanbieter mit Sitz in Nürnberg zugelassen. Das zbba bietet berufliche Orientierung und Qualifizierung in kleinen Gruppen von maximal 9 Teilnehmenden. Der Schwerpunkt liegt aktuell auf dem betriebsintegrierten Berufsbildungsbereich. Die praktische Qualifizierung findet an 3 bis 4 Tagen pro Woche direkt in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts statt. Dort werden die Teilnehmenden und Betriebe durch die Bildungsbegleitungen des zbba unterstützt, um eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen. An den restlichen Tagen werden die Teilnehmenden in den Räumlichkeiten des zbba theoretisch in den gewählten Berufsfeldern unterrichtet. Die berufliche Qualifizierung wird durch Soziales Kompetenztraining und Stärkung der Alltagskompetenzen ergänzt. Teilnehmende im Berufsbildungsbereich im zbba sind Menschen mit Beeinträchtigung, die außerhalb einer WfbM arbeiten möchten, selbstständig mit dem ÖPNV fahren können und eine grundsätzliche Lese- und Schreibkompetenz besitzen. Sie werden durch einen Kostenträger – in der Regel die Agentur für Arbeit – zugewiesen.

Zusätzlich bietet das zbba den Teilnehmenden seit dem Jahr 2020 in Kooperation mit integra Mensch 10 praxisorientierte zertifizierte Lehrgänge347 in Berufsfeldern mit guten Vermittlungschancen an. Bei dieser Qualifizierung wird der Praktikumsbetrieb engmaschig eingebunden, um den Praxisbezug zu gewährleisten. 

Seit ihrer Zulassung im Januar 2024 nahmen insgesamt 15 Personen im Berufsbildungsbereich teil, aktuell sind es 7 (Stand: September 2025). Die beruflichen Interessen der aktuell Teilnehmenden lagen in den Bereichen Lager, Kindertagesstätte, Einzelhandel sowie Tagespflege für Senioren. 4 Teilnahmen endeten vorzeitig – mit Überleitung in den Berufsbildungsbereich der WfbM oder ohne Anschluss. Von den regulären Beendigungen führten 4 Teilnahmen in den Arbeitsbereich der WfbM, in Außenarbeitsplätze in Kindertagesstätten (angestellt beim zbba) sowie in ein direktes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.348

3. Inklusiver Deutschspracherwerb

Für den Deutschspracherwerb benötigen zugewanderte Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung besondere Unterstützung, um multiple Barrieren zu überwinden. In Nürnberg ist die Zahl der nichtdeutschen Bevölkerung mit festgestellter Behinderung nach SGB IX in den vergangenen Jahren gestiegen. Am 31.12.2024 lebten 18 122 erwachsene Menschen mit amtlich festgestellter Behinderung und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit im Stadtgebiet, Ende 2018 lag diese Zahl noch bei 15 851 Menschen (+2 271 Personen bzw. +14,3 %). Diese Zahlen geben jedoch keine Auskunft über die Aufenthaltsdauer der betreffenden Personen in Deutschland oder ihr Sprachniveau.

Insbesondere bei geflüchteten Personen mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen erschweren fehlende Deutschkenntnisse die Verbesserung ihrer gesundheitlichen Situation und die soziale Teilhabe. Zum 31.12.2024 hatten nach Schätzungen der Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) 11,4 % der Bewohnerinnen und Bewohner in den Nürnberger Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete Beeinträchtigungen und/oder eine Behinderung.338 Am häufigsten waren körperliche Einschränkungen wie Mobilitäts-, Hör- oder Sehbeeinträchtigungen. Dabei handelte es sich nicht immer um amtlich festgestellte Beeinträchtigungen oder Behinderungen. Laut FIB haben viele Menschen mit psychischen Einschränkungen keine ärztlich bestätigte Diagnose, während körperliche und geistige Beeinträchtigungen häufiger attestiert sind.339

Das Bildungsbüro der Stadt Nürnberg führte im Jahr 2023 eine Praxisforschung zum „Inklusiven Deutschsprachangebot in Nürnberg“ durch.340 Dabei zeigte sich, dass Sprachkursträger in der Regel die Teilnahmen von Menschen mit Behinderungen nicht systematisch erfassen. Erhoben werden konnte, dass in Nürnberg ein Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für gehörlose und hörgeschädigte Menschen durch einen überregionalen Bildungsträger angeboten wird. Von 2022 bis Mitte 2023 nahmen 29 in Nürnberg lebende Personen daran teil. 5 weitere Personen mit (Sinnes- bzw. körperlicher) Behinderung besuchten allgemeine Integrationskurse. Hinweise auf Kursangebote für Menschen mit kognitiven oder mit psychischen Beeinträchtigungen und auf inklusive Sprachangebote gab es nur im Bereich niedrigschwelliger Sprachangebote (z. B. Sprachcafés), allerdings in sehr geringer Anzahl. Zudem gaben nur 6 der 14 antwortenden Sprachkursträger in Nürnberg an, gemäß der Norm DIN 18040-1 für öffentliche Gebäude barrierefrei zugänglich zu sein.

Seit 2023 engagiert sich das Bildungsbüro für eine koordinierte Zusammenarbeit an der Schnittstelle „Inklusion“ und „Spracherwerb“. Auf Basis der Praxisforschung im Jahr 2023 und eines Fachtags „Sprache – inklusiv“ im März 2024 wurde eine Steuerungsgruppe mit rund 25 Expertinnen und Experten aus den Bereichen Flucht, Spracherwerb und Inklusion/Teilhabe eingerichtet. Die kommunale Trauma-Fachstelle für Geflüchtete steht hier beratend zur Seite. Erste inklusive Sprachangebote wurden unter anderem mithilfe von Projekt- und Stiftungsmitteln durch das Bildungsbüro pilotiert bzw. begleitet:

  • Pilotierung von 2 Sprachkursen im Inklusionsunternehmen Pegnitz Gebäudereinigung gGmbH von Juni 2024 bis März 2025 mit jeweils 4 bis 5 Teilnehmenden, u.a. mit kognitiver Beeinträchtigung, durchgeführt von der Noris-Arbeit gGmbH.
  • Pilotierung eines inklusiven Sprachkurses in einer Gemeinschaftsunterkunft von September bis Dezember 2024 mit 8 Teilnehmenden, durchgeführt von der Noris-Arbeit gGmbH.
  • Begleitung eines Alphabetisierungskurses der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH sowie eines Kreativcafés von Artogether und CVJM. 
     

Die Noris-Arbeit (NOA) gGmbH startete Ende 2024 das Projekt „all-in(clusive)!“. Es richtet sich an Drittstaatenangehörige mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und wird vom Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) bis 2027 gefördert. Im Rahmen des Projektes entstand eine Anlaufstelle, die Bedarfe und Ressourcen der Menschen erfasst und sie bei der Suche nach passenden Sprachlernangeboten unterstützt. Daneben werden inklusive bedarfsgerechte Sprachlernangebote und niedrigschwellige Gruppenangebote neu geschaffen und Zugewanderte mit verschiedenen Herkunftssprachen als Peer-Gesundheitsbegleiterinnen und -Gesundheitsbegleiter ausgebildet. Seit Start des Projektes zum 1.11.2024 bis zum Stichtag 30.6.2025 nahmen 72 Personen am Projekt teil, davon 21 Männer und 51 Frauen. Es wurden Kurse mit insgesamt 114 Unterrichtseinheiten in 3 Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete mit jeweils 7 bis 15 Teilnehmenden durchgeführt. Im selben Zeitraum fanden 140 Beratungen im Rahmen von all-in(clusive)! statt.

Querschnittsthema Inklusion

H Inklusion in der non-formalen Bildung

1. Einleitung

Eine einheitliche Erfassung von Inklusion in der non-formalen Bildung ist mangels fehlender öffentlicher Datenquellen und aufgrund unterschiedlicher Zielgruppen nicht möglich. Die Angaben zu inklusiven Angeboten beruhen überwiegend auf der Darstellung der jeweiligen Einrichtungen und Akteure. Zahlen zur Nutzung der Angebote werden daher auf unterschiedliche Art und in unterschiedlichem Umfang erhoben und lassen sich nicht vergleichen. Allgemein gültige Indikatoren sind entweder nicht vorhanden oder können nicht auf alle Einrichtungen gleichermaßen angewendet werden. 

Vor allem für kleinere Institutionen, wie Vereine oder Kulturinitiativen, ist es eine große Herausforderung, barrierearme Zugänge zu ihren Vermittlungsangeboten oder Veranstaltungen zu schaffen. Gleichwohl zeigen die zur Verfügung stehenden Informationen, dass gerade in der non-formalen Bildungslandschaft bereits zahlreiche Anstrengungen unternommen werden, um spezielle Zielgruppen besser zu erreichen und mehr Menschen Teilhabe zu ermöglichen. Auch Träger der offenen Behindertenarbeit entwickeln Formate, die sich an alle Interessierten richten. Darüber hinaus lässt sich anhand der vorliegenden Informationen verdeutlichen, welche Barrieren bestehen und welche Maßnahmen zu ihrem Abbau getroffen werden können.

2. Inklusion in der Kinder- und Jugendbildung

Die non-formale Bildung spielt eine zentrale Rolle für gelingende Bildungsbiographien, insbesondere für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung. Eine systematische Erfassung inklusiver Angebote in diesem Bereich ist bislang jedoch nicht möglich. Im Jahr 2024 wurden beispielhafte inklusive Angebote im Bereich der non-formalen frühkindlichen Bildung im Rahmen eines Teilberichts des Bildungsbüros dargestellt.507 Diese Darstellung bietet erste Einblicke in bestehende Strukturen und Maßnahmen, die zur Förderung der Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigungen außerhalb formaler Bildungsinstitutionen beitragen. Beispiele dafür lassen sich dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention der Stadt Nürnberg entnehmen. Dazu zählen unter anderem die barrierefreie Gestaltung von Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, die Entwicklung verbindlicher Standards für inklusive Spielflächen („miteinander spielen – Nürnberger Leitlinien für Qualität und Inklusion auf Spielplätzen, Spielhöfen und Aktionsflächen“) sowie vielfältige Angebote in Musik- und Sporteinrichtungen.

Das städtische Ferienprogramm für Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren macht in Kooperation mit zahlreichen Einrichtungen und Verbänden in den Pfingst- und Sommerferien vielfältige, meist kostenpflichtige Angebote. Vereinzelt nehmen Kinder mit besonderem Förderbedarf an den regulären Ferienbetreuungsangeboten teil. In Kooperation mit der Lebenshilfe erfolgt in diesen Fällen eine Beratung der Familien, insbesondere zu Fragen der Organisation und Finanzierung von Assistenz. Eine inklusive Ferienwoche im Rahmen der Ferienbetreuung wurde 2019 erstmals geplant, konnte pandemiebedingt jedoch nicht umgesetzt werden. Kooperationspartner war der Verein für Menschen mit Körperbehinderung Nürnberg e. V. Weitere Planungen in diesem Bereich wurden aus finanziellen Gründen nicht weiterverfolgt. Stattdessen wurde Inklusion als thematischer Schwerpunkt im Ferienprogramm verankert. Das evangelische Stadtteilhaus leo beteiligt sich seither mit einem inklusiven Veranstaltungsangebot. Im Sommer 2023 wurde zudem eine Kooperation mit den Offenen Hilfen der Lebenshilfe initiiert. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurde der seit vielen Jahren etablierte „Circus Salto Geniale“ als inklusive Veranstaltung geöffnet. 5 der insgesamt 35 Plätze wurden dabei gezielt über die Lebenshilfe an Kinder mit Beeinträchtigungen vergeben.508

Die Akademie des Caritas-Pirckheimer-Hauses (CPH) in Nürnberg hat ihre Jugendbildungsangebote in den letzten Jahren erweitert und bietet in ihrem Programm ein- und mehrtägige Seminare zu politischen Themen mit Nürnberg-Bezug an. Die Nachfrage nach Projekten und Angeboten in den Bereichen Zivilcourage, Konfliktarbeit mit Schülerinnen und Schülern, historisch-politische Bildung, Integration, Menschenrechte und Klimawandel ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Ergänzt wird das Angebot durch vollständig inklusiv organisierte Formate wie „Wie geht Demokratie?“, das im Jahr 2024 5 948 Teilnehmertage verzeichnete.358

3. Inklusion in der Erwachsenenbildung

Fachgruppe „barrierefrei Lernen“ am Bildungszentrum Nürnberg

Als erste Volkhochschule in Deutschland begann das Bildungszentrum Nürnberg 1974 mit dem inklusiven Programm „barrierefrei Lernen“. Dieses Programm, das kontinuierlich weiterentwickelt wird, richtet sich an Menschen mit und ohne Behinderungen und umfasst pro Halbjahr mehr als 100 Kurse. Zuletzt wurde mithilfe des “Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK“ die technische Ausstattung erneuert.372

Die Kurse sind speziell auf die individuellen Bedürfnisse und Lebenslagen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer abgestimmt und berücksichtigen unterschiedliche Beeinträchtigungen. Sie beinhalten nicht nur inhaltliche, sondern auch organisatorische Besonderheiten wie „Team-Teaching“ mit einer zusätzlichen Kursassistenz oder Kooperationen mit Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Besondere Projekte wie das Theater Dreamteam (H 10.2) oder eintägige Studienfahrten ergänzen das Programm.

In den Jahren 2018 und 2019 lagen die Teilnahmezahlen um den Wert 2 350 (Abb. H 4.3). Die Corona-Pandemie führte 2020  zu einem drastischen Rückgang um mehr als drei Viertel (-77,0 %) auf 560 Teilnahmen, da das Programm ab dem Frühjahr nicht mehr angeboten werden konnte. 2021 erholten sich die Teilnahmezahlen und stiegen bis 2023 auf 1 951 Teilnahmen an, ehe sie im Folgejahr um 3,7 % leicht zurückgingen.

Die Fachgruppe „barrierefrei Lernen“ verfolgt das Ziel, mit dem Kursprogramm auch Menschen ohne Behinderungen anzusprechen: Im Jahr 2019 erfolgte mehr als jede fünfte Kursteilnahme (22,2 %) durch eine Person ohne Behinderung. Während der Corona-Pandemie stieg der Anteil von Teilnehmenden ohne Behinderung merklich an und lag im Jahr 2021 bei über einem Drittel (33,9%). Im Jahr 2022 zeigt sich mit einem Anteil von 23,0 % wieder ein ähnlicher Wert wie vor der Pandemie, zuletzt lag er im Jahr 2024 bei 28,4 %.

Seit 2015 liegt der Fokus verstärkt auf der Realisierung von Einzelinklusion in allen Angeboten des Bildungszentrums. Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigung zu fördern, Mitarbeitende zu sensibilisieren und Rahmenbedingungen für inklusives Lernen zu schaffen. Vor der Pandemie waren im Jahr 2019 insgesamt 55 Teilnahmen mit Unterstützungsbedarf im breiten Angebot des Bildungszentrums zu verzeichnen. Aufgrund der alternden Gesellschaft ist der Unterstützungsbedarf – insbesondere in den letzten zwei Jahren – deutlich gestiegen. Der Nachholbedarf im Jahr 2023 führte zu einem Anstieg auf 143 Teilnahmen, 2024 waren es 78 Teilnahmen. Nach der Corona-Pandemie gelang es zunehmend besser, Beschäftigte von Werkstätten für Menschen mit Behinderung für gemeinsame Kurse zu gewinnen.

Inklusion in der konfessionellen Erwachsenenbildung

Das CHP zeichnet sich durch eine ausgeprägte Zielgruppenorientierung aus, die sich in speziellen, häufig durch Drittmittel geförderten Projekten widerspiegelt. Dazu gehören Programme, die sich an Menschen mit Behinderung richten, wie beispielsweise „Wie geht Demokratie – Inklusive Demokratiebildung für Jugendliche und junge Erwachsene mit Lernschwierigkeiten“, das politische Bildung in leichter Sprache vermittelt. Weitere Projekte sind „Bibel in Leichter Sprache“ sowie „Kultouren für alle – für mehr Inklusion in Nürnberg“ (H 4.3).

Die Evangelische Stadtakademie ist für Menschen mit körperlicher Behinderung bzw. Nutzerinnen und Nutzer von Rollstühlen barrierefrei zugänglich. Der große Saal verfügt über eine Induktionsschleife, und in mehreren Etagen (per Aufzug erreichbar) stehen barrierefreie Toiletten zur Verfügung. Menschen mit Behinderung sind willkommen und werden vom Personal unterstützt.509

Das forum erwachsenenbildung (feb) verfolgt einen Ansatz, der an den Teilnehmenden orientiert und biografiesensibel ist, wodurch die Bildungsangebote grundsätzlich allen Menschen offenstehen. Bei spezifischem Unterstützungsbedarf werden individuelle Lösungen entwickelt. Der zentrale Veranstaltungsort im Erdgeschoss wurde barrierefrei umgebaut. Zusätzlich sind Informationstexte zum Haus eckstein in Leichter Sprache auf der Website verfügbar.510

Die Katholische Erwachsenenbildung (KEB) führte im Jahr 2024 einzelne Veranstaltungen mit Gebärdensprachdolmetschenden durch. Aufgrund räumlicher Gegebenheiten ist die vollständige Barrierefreiheit herausfordernd, dennoch wird versucht, individuelle Lösungen zu finden. Interessierte mit Unterstützungsbedarf werden gebeten, sich vorab zu melden, um beispielsweise Induktionsanlagen organisieren zu können.511

Projekt „Kultouren für alle“ an der Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus

Seit Ende 2019 ist das inklusive Projekt „Kultouren für alle – für mehr Inklusion in Nürnberg“ an der Akademie Caritas-Pirckheimer-Haus (CPH) angesiedelt. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen mehr Teilhabe- und Beteiligungsmöglichkeiten im Bereich kultureller Bildung zu ermöglichen. Zwischen 2019 und 2022 entwickelten die Teilnehmenden zweier Ausbildungskurse inklusive Führungskonzepte und Bildungsmaterialien zu selbst gewählten Themen und Orten. Zur Ausbildung gehörten inklusive Schulungsmethoden, Stimmbildung und Methodenvielfalt, aber auch Besuche in Museen oder Kirchen und diverse Freizeitaktivitäten.

Teams aus Menschen mit und ohne Behinderungen – sogenannte Kultour-Tandems – gestalten und leiten 9 Themenführungen zu besonderen Orten in Nürnberg. Zwischen 2022 und 2024 fanden 110 Veranstaltungen mit insgesamt 1 460 Teilnahmen statt. Im Rahmen des Projekts wurde auch der erste inklusive Stadtführer Nürnbergs mit dem Titel „Nürnberg für alle“ entwickelt. Dieser enthält in leicht verständlicher Sprache insgesamt zwölf Führungen zu wichtigen Sehenswürdigkeiten.373

Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit zahlreichen Kooperationspartnern umgesetzt, darunter der Behindertenrat der Stadt Nürnberg, das Bildungszentrum Nürnberg, das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, das Germanische Nationalmuseum Nürnberg, die Goldbachwerkstatt, das Kunst- und Kulturpädagogische Zentrum der Museen in Nürnberg, das Memorium Nürnberger Prozesse, die Energie- und Umweltstation der Stadt Nürnberg, St. Klara und die Weißenburger Werkstätten der Lebenshilfe Altmühlfranken.

  • 509 Quelle: Evangelische Stadtakademie.
  • 510 Quelle: forum erwachsenenbildung – Evangelisches Bildungswerk Nürnberg.
  • 511 Quelle: Katholische Erwachsenenbildung – Stadtbildungswerk Nürnberg.

4. Inklusion in soziokulturellen und spartenübergreifenden Zentren

Besonders das KUF im südpunkt und das Kulturbüro Muggenhof erreichen mithilfe einer Teilfinanzierung durch den Verfügungsfonds Inklusion viele Menschen mit Behinderung. In Zusammenarbeit mit Organisationen wie Integral e.V. und der Lebenshilfe Nürnberg bieten sie inklusiver Kultur in Form von Ausstellungen, Theaterproduktionen oder auch Tanzveranstaltungen eine Plattform, bei Bedarf unterstützt durch Assistenzen, Gebärdensprachdolmetschen oder Induktionsanlagen.

Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des KunstKulturQuartiers liegt auf der inklusiven kulturellen Bildung. Ziel ist es, allen Menschen den Zugang zu Kunst und Kultur zu ermöglichen, unabhängig von ihrer Herkunft oder möglichen Beeinträchtigungen. Ein Leuchtturmprojekt ist das Festival „Everybody“, das seit Herbst 2021 in der Tafelhalle und im Künstlerhaus stattfindet (H 11.2). Darüber hinaus setzen die Einrichtungen des KunstKulturQuartiers verstärkt auf barrierearme Informationsangebote: Auf den Webseiten aller Häuser werden Inhalte in Leichter Sprache bereitgestellt und in den Kunstausstellungen gibt es regelmäßig inklusive Führungen für sehbehinderte und blinde Menschen. 

Die Veranstaltungsräume des Z-Baus sind barrierefrei für Menschen mit Rollstuhl, die Webseite hat einen eigenen Reiter zur Barrierefreiheit. Gäste mit Behinderung sind regelmäßig im Haus, Daten werden dazu nicht erhoben.

5. Inklusion in der kulturellen Bildung

Das Filmhaus ist barrierefrei zugänglich und bietet eine barrierefreie Toilette sowie jeweils 2 Rollstuhlplätze in beiden Kinos. Durch das MobileConnect System kann Hörverstärkung bereitgestellt werden und es stehen Audiodeskriptionen für blinde oder sehbeeinträchtigte Menschen sowie Untertitel für gehörlose Personen zur Verfügung. Viele Filme werden in der Originalsprache mit Untertiteln gezeigt, was den Zugang zu Kinovorstellungen für Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung sowie für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen ebenfalls erleichtert. Die Webseite des Filmhauses ist auch in Leichter Sprache verfügbar.

Die Stadtbibliothek Nürnberg fördert Inklusion durch diverse Maßnahmen. In einem eigenen Bereich der Zentralbibliothek stehen rund 180 Medien für Erwachsene in Einfacher und Leichter Sprache389 zur Verfügung, ergänzt durch Titel in der Jungen Bibliothek für Kinder und Jugendliche. Das breite Angebot an Print- und anderen Medien umfasst Bücher in mehreren Sprachen, beispielsweise Polnisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch. Inklusive Angebote, wie Lesungen mit Gebärdensprachdolmetschern und barrierefreie Zugänge, erleichtern die Teilhabe. Die Musikbibliothek „Klingende Etage“ bietet inklusive Workshops mit barrierefreien Instrumenten wie dem MotionComposer, dessen Anschaffung im Jahr 2023 Teil des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention war. Die Zentralbibliothek sowie die Standorte Langwasser, St. Leonhard und Südstadt (im südpunkt) sind barrierefrei. Seit 2024 erleichtert eine Rampe den Zugang zur Stadtbibliothek Gostenhof. Die Website der Stadtbibliothek bietet Informationen in Leichter Sprache und mehreren Fremdsprachen, und Erinnerungen an die Rückgabe entliehener Medien wie auch Mahnbriefe sind in Einfacher Sprache verfasst.390

Die virtuellen Ausstellungen des Stadtarchivs bieten einen barrierefreien Zugang für alle Interessierten. So wurde die in den physischen Räumlichkeiten nicht barrierefreie Dauerausstellung „Ein Haus erzählt von Leben und Tod – Museum für Ortsgeschichte und Bestattungskultur im Totengräberhaus Wöhrd“ auch als Online-Ausstellung konzipiert, um sie für alle zugänglich zu machen. Seit Juni 2025 wird auf den Bildschirmen in den VAG-Bussen der Stadt Nürnberg das historische Format „Stadtgeschichte to go“ in Leichter Sprache gezeigt.395 Als zukünftige inklusive Maßnahmen plant das Stadtarchiv behindertengerechte Sitzmöbel und Lesehilfen für den Benutzersaal.396

Die Museen der Stadt Nürnberg haben vielfältige Maßnahmen ergriffen, um ihr Angebot für alle Menschen zugänglich und nutzbar zu machen. So werden beispielsweise Rundgänge in Leichter Sprache und Führungen mit Tastmöglichkeiten für blinde Besucherinnen und Besucher angeboten. Im Spielzeugmuseum sorgen unter anderem ein ebenerdiger Zugang, automatische Türöffnung und ein Bodenleitsystem für Barrierefreiheit im Erdgeschoss, die weiteren Stockwerke folgen. Im Jahr 2023 erhielt das Ausstellungsgebäude „Cube 600“ des Memorium Nürnberger Prozesse eine mobile Rampe, um Rollstuhlfahrenden den Zugang zu erleichtern (H 13.5). Das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, das derzeit umfassend umgebaut wird, bietet bereits seit vielen Jahren spezielle Themenführungen für Gehörlose sowie für blinde und seheingeschränkte Menschen an.403 Im Mai 2025 eröffnete das "Café Arthur im Dokuzentrum“, das ein inklusives Konzept umsetzt und von der noris gastro gGmbH betrieben wird. Im Team dieses Gastronomiebetriebs finden mittelfristig bis zu 10 Menschen mit einer Einschränkung Teilhabe am Arbeitsleben.404

Das Germanische Nationalmuseum bietet Touren in vereinfachter Sprache sowie spezifische Touren für rollstuhlfahrende, höreingeschränkte und seheingeschränkte Menschen an. Tastmodelle können ausgeliehen werden und Führungen für Menschen mit Einschränkungen werden zum vergünstigten Tarif angeboten.405

Das KPZ engagiert sich seit vielen Jahren für eine inklusionsorientierte Museumspädagogik mit dem Ziel, die Barrierefreiheit personaler wie auch digitaler Kulturangebote in den Nürnberger Museen und im Germanischen Nationalmuseum kontinuierlich zu verbessern. Darüber hinaus berät das KPZ in Fragen der barrierefreien Museums- und Ausstellungsgestaltung.409

In fast allen Museen bietet das KPZ öffentliche und buchbare inklusive Vermittlungsangebote für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungsarten und für alle Altersgruppen an. Lediglich im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände und im Memorium Nürnberger Prozesse werden diese Angebote von anderen Kooperationspartnern betreut.410

Die besonderen Angebote des KPZ für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung werden von freiberuflichen Museumspädagogen und -pädagoginnen geleitet. Die Anzahl der Personen, die von diesen Angeboten Gebrauch machten, stieg von 70 im Jahr 2017 auf 352 im Jahr 2024 und hat sich damit mehr als verfünffacht. Im Jahr 2024 nahmen 212 Personen im Germanischen Nationalmuseum, 41 im Spielzeugmuseum, 25 im Museum Tucherschloss, 31 im Museum Industriekultur (als Online-Angebot) und 15 in den mittelalterlichen Lochgefängnissen an einer solchen Veranstaltungen teil.411

Um die Einrichtung für alle zugänglich zu machen, arbeitet das Neue Museum Nürnberg regelmäßig mit verschiedenen Vereinen und Institutionen wie dem Rummelsberger Stift oder dem Straßenkreuzer e.V. zusammen. Kostenfreie Angebote ermöglichen den Besuch des Hauses für alle und Führungen in Einfacher Sprache oder Gebärdensprache erweitern den Zugang für ein breites Publikum. Alle Ausstellungsebenen wie auch die Vermittlungsräume des Gebäudes sind barrierefrei zugänglich. Schülerinnen und Schüler sowie alle unter 18 Jahren haben freien Eintritt, sonntags kostet der Eintritt in die Sammlung nur einen Euro.

Der Förderverein „Die Kunstvilligen“ pflegt enge Kontakte zu Organisationen wie dem Straßenkreuzer e.V., der Lebenshilfe e.V. und der noris inklusion gGmbH, was sich ebenfalls in regelmäßigen Besuchen widerspiegelt. Das umfangreiche Begleitprogramm der Kunstvilla wechselt mit jeder Sonderausstellung und ist auch in Einfacher Sprache über die Kunstvilla-Website verfügbar. Die Kunstvilla ist barrierefrei zugänglich. Bei allen Ausstellungen in der Kunsthalle können gehörlose und hörgeschädigte sowie sehbehinderte Besucherinnen und Besucher an speziellen Führungen teilnehmen. Besonders beliebt sind die Kursangebote für Seniorinnen und Senioren, die intensive Kunstvermittlung und Austauschmöglichkeiten bieten.

Im Rahmen des Formats „Kreativklasse“, das aus 6 aufeinander abgestimmten Projektvormittagen in der hauseigenen Werkstatt besteht, arbeitet der KinderKunstRaum mit Förderschulen wie beispielsweise der Paul-Ritter-Schule, einem Zentrum für Hörgeschädigte, zusammen. Im Jahr 2023 wurden Kreativworkshops entwickelt, die ohne oder mit wenig Sprache auskommen, um Kindern und Jugendlichen gleichberechtigten Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten zu ermöglichen. Diese Initiative wird durch Mittel aus dem Verfügungsfonds Aktionsplan UN-BRK unterstützt. Darüber hinaus nutzt eine Gruppe aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie seit Jahren regelmäßig die Kreativangebote.

Die Theaterpädagogik des Staatstheaters (H 11.1) stellt eine breite Palette an Möglichkeiten bereit, bei denen sich interessierte Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterschiedlichster Zielgruppen selbst auf der Bühne ausprobieren können. Dabei wird auch auf aktuelle politische und gesellschaftliche Entwicklungen eingegangen. Ein Beispiel hierfür ist der ukrainische Jugendclub, der in der Inszenierung „Geht so“ den Krieg und den russischen Angriff gegen die Ukraine im Jahr 2022 thematisierte. Ein weiteres, inklusives Theaterprojekt beschäftigte sich unter dem Titel „Schöner Wohnen“ mit der Selbstbestimmung junger Menschen und dem Auszug von zuhause. Allein in der Spielzeit 2022/23 brachte die Theaterpädagogik rund 800 Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf die Bühnen des Staatstheaters.412

Bauliche Barrierefreiheit stellt für die freien Theater aufgrund alter Gebäude und hoher Investitionskosten häufig eine große Herausforderung dar. Insbesondere bei der möglichst inklusiven Aufbereitung der Vorstellungen sind jedoch positive Entwicklungen zu verzeichnen. Das Theater Pfütze bietet Aufführungen in Deutscher Gebärdensprache an und im Theater Mummpitz sind Aufführungen mit Gebärdensprachdolmetschung und auf Anfrage Tastführungen für sehbehinderte Gäste verfügbar. Im Jahr 2024 fand in der Tafelhalle zum zweiten Mal das EveryBody-Festival statt, das Tanz und Performance von und für Menschen mit und ohne Behinderung in den Mittelpunkt stellt.413

Von Grund auf inklusiv gedacht ist das Theater Dreamteam, das aus einer Kooperation des gleichnamigen Fördervereins mit dem Bildungszentrum, der noris inklusion gGmbH und dem Gostner Hoftheater entstanden ist. Hier arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam an Theaterstücken, die sie anschließend auf die Bühne bringen. In der Spielzeit 2023/24 zog das Stück „Die göttlichen Sieben” an 14 Abenden insgesamt 1 634 Personen an.414

6. Inklusion in der politischen Bildung

Bei der Wahl der Veranstaltungsorte wird auf Barrierefreiheit geachtet. Im Jahr 2024 kooperierte laut! mit der inklusiven Jugendgruppe Mühlenbande e.V., wobei die Jugendlichen unter anderem darauf vorbereitet wurden, aktiv an einem „laut! Forum live“ teilzunehmen.

Das Memorium hat zahlreiche Maßnahmen429 umgesetzt, um das Angebot barrierearm zu gestalten. Dazu gehören spezielle Führungen für blinde und sehbehinderte Menschen, Angebote in leicht verständlicher Sprache und ein Videoguide in Gebärdensprache, aber auch barrierefreie Sitzmöbel und eine induktive Höranlage.430

7. Inklusion im Bereich Natur, Umwelt und Technik

Das Kindermuseum, das als Umweltstation fungiert, ist bestrebt, inklusive, gleichberechtigte und hochwertige Bildung für alle zu gewährleisten. Der Anteil der Schulklassen aus Sonderpädagogischen Förderzentren, die das Kindermuseum im Klassenverband besuchen, hat nach gezielter Werbung und Schulung (BNE im Förderschulbereich) zugenommen. Im Jahr 2024 lag ein besonderer Fokus bei der Schulung der Mitarbeitenden auf Leichter Sprache. Die Ausstellungen sowie die Außenanlagen sind weitgehend barrierefrei gestaltet. Die Vielfalt der eingesetzten Methoden bietet individuelle, inklusive Zugänge und spricht unterschiedliche Sinne an. Bei Bedarf steht eine gebärdensprachkompetente Lernbegleiterin zur Verfügung.454

Das Gebäude der Energie- und Umweltstation Nürnberg ist barrierefrei, auf Anfrage wird bei den Angeboten auf Einfache Sprache geachtet.455

Das Erfahrungsfeld zur Entfaltung der Sinne erfasst jährlich die angemeldeten Gruppen, darunter auch Gruppen von Menschen mit Behinderung (im Jahr 2024 59 Gruppen mit Menschen mit Behinderungen sowie 42 Gruppen aus dem Bereich Förderschulen/-zentren). Angebote wie „Erfahrungen im Dunkeln“ und „Begegnungen im Stillen/Mit Händen sprechen“ bieten einen Einblick in die Lebenswelt von Menschen mit Einschränkungen beim Sehen oder Hören. Während der Saison werden der Internationale Tag der Sehbehinderten am 6. Juni und ein allgemeiner Tag der Inklusion gefeiert, bei dem verschiedene Kooperationspartner aus dem Bereich Inklusion ihre Arbeit vorstellen und Mitmachaktionen bieten. Darüber hinaus gibt es Einzelveranstaltungen wie den Workshop „Blind Malen“ mit einer blinden Künstlerin oder „Die Kunst des Geräuschemachens“ speziell auch für Menschen mit Seheinschränkung.
Für eine größtmögliche Barrierefreiheit stehen eine Rollstuhlschaukel, eine Partner/-innenschaukel mit einem Schaukelaufsatz speziell für Menschen mit Mobilitäts- und geistiger Einschränkung sowie rollstuhlgerechte Tische, eine Toilette für Menschen mit Behinderung und an bestimmten Tagen kostenlose Besuchsbegleitung zur Verfügung. Der Eintritt für Menschen mit einem B im Behindertenausweis ist frei, deren Begleitpersonen zahlen einen ermäßigten Eintrittspreis.456

Die Ausstellung im Bionicum verfügt über einen Zugang für gehbehinderte Menschen und Kinderwägen sowie eine barrierefreie Toilette. Im Jahr 2023 wurden die Medienstationen überarbeitet, sodass alle Filme jetzt auch untertitelt sind. Hands-on-Exponate sind alle auf der gleichen (Sitz-)Höhe und teilweise geneigt montiert, um störende Spiegelungen zu vermeiden.457

Das Deutsche Museum Nürnberg – Das Zukunftsmuseum verfügt über interaktive, inklusiv gestaltete Stationen zum Sehen, Hören und Tasten sowie taktile Übersichtspläne auf jeder Etage. Ausstellungstexte sind kontrastreich gestaltet, Hörstationen und Videos sind untertitelt und Interviews sind zusätzlich in Gebärdensprache übersetzt. Die Ausstellung ist weitgehend rollstuhlgerecht. In der Sonderausstellung „Essen neu denken. NewFoodSystems“ von Sommer 2025 bis Frühjahr 2026 werden Texte in Leichter Sprache bereitgestellt. Gruppenangebote des Museums sind grundsätzlich so gestaltet, dass sie allen Besuchenden offenstehen. Darüber hinaus offeriert das Museum mit dem buchbaren Programm „An die Hand genommen“ für inklusive Gruppen und Gruppen mit geringen Deutschkenntnissen einen interaktiven Einstieg in die Themen des Hauses. Das 2024 gestartete Projekt „HoloAudioTour“ bietet blinden und sehbehinderten Besuchenden ein neues Museumserlebnis: Sie werden mithilfe einer Augmented Reality Brille mit akustischen Signalen auf festgelegten Routen durchs Museum geleitet, was es ihnen ermöglicht, die Ausstellungen intensiver und autonom zu erleben.458

Alle Abteilungen im DB Museum sind barrierefrei zu erreichen. Für gehbehinderte Museumsgäste stehen zwei Rollstühle sowie aufklappbare Stühle zur Verfügung. Barrierefreie Toiletten befinden sich im Erdgeschoss. Die Führung „Tasten – Fühlen – Riechen“ richtet sich explizit an blinde und sehbehinderte Besuchende und eine Audiotour in Leichter Sprache führt Besuchende zu den Highlights der Dauerausstellung.459

Bei der Langen Nacht der Wissenschaften können Mitwirkende angeben, ob ihre Veranstaltung barrierefrei erreichbar ist und ob es eine Induktionsschleife vor Ort gibt. Diese Informationen werden im Programmheft und auf der Website entsprechend ausgewiesen.

8. Inklusion im Bereich Sport

Immer mehr Sportvereine gestalten ihre Angebote inklusiv, um eine Teilnahme für alle zu ermöglichen. Diese Angebote sind über die Online-Sportsuche des SportService über die Filteroption „Auch für Menschen mit Handicap geeignet“ auffindbar.463

Darüber hinaus organisiert der SportService regelmäßige Netzwerktreffen und Veranstaltungen und berät bei der Durchführung von Veranstaltungen, wie zum Beispiel im Fall der Mottospieltage „Inklusion“ bei den Nürnberger Bundesligavereinen, dem StreetsoccerCup, bei Großsportveranstaltungen oder der Eislauf-Aktion für Menschen mit Beeinträchtigung in der Arena. Der SportService kooperiert mit Special Olympics Bayern und dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg und unterstützt und berät Vereine und Verbände bei der Umsetzung inklusiver Angebote.

Das Referat für Schule und Sport hat 2022 den Beratungswegweiser Inklusion veröffentlicht, der online Informationen zu Ansprechpartnern rund um das Thema Inklusion und Schule sowie aktuelle inklusive Angebote, auch im Sport, bereitstellt. Im Jahr 2023 wurde die Seite 2 173 Mal aufgerufen.464

Seit 2020 stellt der Stadtrat einen jährlichen Sonderzuschuss in Höhe von 20 000 Euro bereit, um Maßnahmen zur Inklusion sowie Angebote für Seniorinnen und Senioren in Sportvereinen zu fördern.465

9. Inklusion und bürgerschaftliches Engagement

Eine mobile induktive Höranlage im „Klara - Zentrum für Begegnung und Engagement" hilft, Barrieren für Menschen mit Hörschädigung abzubauen, und stärkt die Inklusion im Ehrenamt. Diese Anlage wird auch für ehrenamtsbezogene Veranstaltungen außerhalb des „Klara“ verliehen.

Seit Oktober 2021 ist das ZAB einer von elf Standorten, die sich am Programm „Inklusion und Teilhabe durch Engagement“ beteiligen. Seitdem hat es wesentlich mehr Menschen mit Beeinträchtigungen über ein Ehrenamt informiert, darunter erstmals Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen sowie Menschen, die einen Rollstuhl nutzen. Insgesamt wurden in den Jahren 2022 bis 2024 68484 Personen im Bereich „Inklusion“ beraten, von denen etwa ein Drittel über lediglich geringe Deutschkenntnisse verfügte.

Das ZAB fördert und veranstaltet Beteiligungsformate, bei der sich Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam engagieren können. Dazu gehören beispielsweise eine Wheelmap-Aktion sowie Aktionen zum inklusiven Freiwilligentag und zum Protesttag für Menschen mit Behinderung am 3. Mai.

Die Barrierefreiheit der ZAB-Angebote wurde unter anderem durch einen Flyer in Einfacher Sprache und durch die Ausstattung des „Klara – Zentrum für Beratung und Engagement“ mit einer Lego-Rampe verbessert. Die allgemeinen Informationen auf der Internetseite sind ebenfalls in Einfacher Sprache abrufbar. Für die Vermittlung wurde eine interne Liste mit barrierefreien Einsatzstellen erstellt, auf der vermerkt ist, für welche Formen von Behinderung der Ehrenamtlichen sie geeignet sind.

Zur Unterstützung für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen stehen bei Bedarf Freiwillige aus dem Übersetzungsteam zur Verfügung. Insgesamt gibt es für diese Personengruppe in Nürnberg jedoch noch zu wenige Möglichkeiten zu ehrenamtlichem Engagement.

Um Inklusion im Ehrenamt zu fördern, wurden darüber hinaus Sensibilisierungs- und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt, wie beispielsweise der Engagementtag zu „Barrieren abbauen im Engagement“, eine Podiumsdiskussion zur Langen Nacht der Demokratie mit dem Thema „Inklusion durch Engagement“ oder der Engagementtag „Inklusion einfach machen“.

10. Offene Behindertenarbeit

In Nürnberg bieten verschiedene Träger der Offenen Behindertenarbeit (OBA) Freizeit- und Bildungsangebote für Menschen mit und ohne Behinderung an und wirken so bei der Gestaltung inklusiver Strukturen im Gemeinwesen mit.512 Exemplarisch können folgende Angebote genannt werden:

Die Noris Inklusion gGmbH und die Lebenshilfe Nürnberg e.V. betreiben den inklusiven Kultur- und Freizeittreff BUNI. Zu den Angeboten zählten im Jahr 2025 beispielsweise Lesungen und Musikveranstaltungen, an denen Menschen mit und ohne Behinderungen teilnehmen können.513  

Die Lebenshilfe Nürnberg e.V. bot im Rahmen der Offenen Hilfen im Jahr 2025 verschiedene inklusive Angebote für Menschen mit und ohne Behinderungen an. Für Kinder fand zum Beispiel ein Kinderzirkus und eine Abenteuer-Tour im Pegnitzgrund in den Ferien statt.514

Das Evangelische Stadtteilhaus leo in St. Leonhard bietet für junge Erwachsene (ab 18 Jahren) mit und ohne Behinderung die Teilnahme an der inklusiven Freizeitgruppe „Mühlenbande“ an. An den einmal im Monat stattfindenden Aktionen und Ausflügen nehmen regelmäßig 10 bis 12 junge Erwachsene teil.515

Mit den „Brügg’nbauern“ existiert in Nürnberg eine Freizeitgruppe von Menschen mit und ohne Behinderung, die unter anderem, gemeinsam Bildungs- und Kulturveranstaltungen im Raum Nürnberg besuchen. Etwa 100 Personen nutzen regelmäßig ein Angebot der Brügg’nbauer.516

Einzelne inklusive Bildungsmaßnahmen im non-formalen Bereich werden zudem im Rahmen von Projekten, die durch Aktion Mensch gefördert werden, umgesetzt. Im Jahr 2025 wurde unter anderem der Aufbau inklusiver Klettergruppen der NaturFreunde Bayern (Projekt „inklusiv aktiv“517 ) in Nürnberg gefördert.

  • 512 Zu den Anbietern Offener Angebote für Menschen mit Behinderung in Nürnberg zählen: OBA – Bayerisches Rotes Kreuz, Rummelsberger Diakonie, BUNI Kultur- und Freizeittreff, OBA des INTEGRAL e.V., Evangelisches Stadtteilhaus leo der Evangelischen Jugend Nürnberg, Brügg’nbauer, Offene Hilfen Lebenshilfe Nürnberg e.V., noris inklusion gGMbH (Stand: 26.9.2025).
  • 513 BUNI – Kultur- und Freizeittreff (2025): Programm, www.sites.google.com/view/bunitreff/programm, letzter Zugriff: 18.9.2025
  • 514 Lebenshilfe Nürnberg e.V. (2025): Offene Hilfen, Programmheft August bis Dezember 2025, unter www.lhnbg.de/fileadmin/Redaktion/PDFs/Termine_und_News/OBA/OH_Programmheft_2025_02_download.pdf, letzter Zugriff: 28.10.2025.
  • 515 Quelle: Evangelisches Stadtteilhaus Leo.
  • 516 Ebd.
  • 517 NaturFreunde Bayern (2025): inklusiv aktiv: Klettern für Menschen mit und ohne Behinderung, unter: www.naturfreunde-bayern.de/inklusiv-aktiv, letzter Zugriff: 28.10.2025.
Querschnittsthemen Inklusion

I Zusammenfassung und Empfehlungen

Zusammenfassung

Inklusive Bildung ermöglicht Menschen mit und ohne Behinderung ein gemeinsames Erleben und Lernen im Sinne einer gleichberechtigten Teilhabe an qualitativ hochwertiger Bildung. Sie trägt so zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei, die seit 2009 geltendes Recht in Deutschland ist. 

Wie sich über die einzelnen Bildungsbereiche zeigt, ist die Datenlage zu inklusiver Bildung in Nürnberg weiterhin uneinheitlich und fragmentarisch. Dies liegt zum einen daran, dass sich die Erhebungsmerkmale für die Teilnahme von Menschen mit Behinderung am allgemeinen Bildungssystem und -angebot entlang des Lebens- und Bildungsverlaufs unterscheiden – etwa zwischen amtlich festgestellten (Schwer-)Behinderungen (Kap. A, E, G), Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen bei (drohender) Behinderung (Kap. C und D) oder Zuweisung sonderpädagogischer Förderung im schulischen Kontext (Kap. D und E). Zum anderen bestehen Datenlücken, darunter zur Anzahl Studierender mit Behinderung in der Hochschulbildung (Kap. F) oder zu Teilnehmenden mit Beeinträchtigungen an berufsbezogenen Weiterbildungen (Kap. G). 

Für den Bereich der frühkindlichen Bildung zeigt sich, dass sich der Anteil der Kinder mit Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe aufgrund einer (drohenden) Behinderung an allen Kindern in Betreuungseinrichtungen seit 2015 mehr als verdoppelt hat. Die Betreuungsangebote in Nürnberg wurden entsprechend weiter ausgebaut (vgl. Kapitel C 7 – Zusammenfassung und Empfehlungen). Im schulischen Kontext verdeutlichen die Befunde einen erhöhten Bedarf an sonderpädagogischer Förderung. Die zunehmende Umsetzung von Inklusion an Regelschulen steht außer Frage. Die bewährten Modelle inklusiver Bildung in Nürnberg werden dabei weitgehend unverändert fortgeführt (vgl. Kapitel D 9 – Zusammenfassung und Empfehlungen). Auch neue Ansätze werden erprobt (vgl. I D 4). Im Hinblick auf den Übergang Schule–Beruf existiert an Regel- und Förderschulen ein eigenes System zur Berufsorientierung und es gibt kaum inklusive Maßnahmen. Berufliche Ausbildungen von jungen Menschen mit Behinderungen finden weiterhin schwerpunktmäßig in Spezialeinrichtungen wie den Berufsbildungswerken statt (vgl. Kapitel E 7 – Zusammenfassungen und Empfehlungen).

Insgesamt weisen die Ausführungen darauf hin, dass sich in Nürnberg die Bedarfslage für die Umsetzung von Inklusion in der institutionellen Bildung in den vergangenen Jahren erhöht hat. Über die frühe Kindheit bis ins junge Erwachsenenalter zeigen sich Muster zunehmender Belastungen zum Beispiel durch psychische Problemlagen (vgl. E 4.2), (drohende) Behinderungen und abweichendes Verhalten (vgl. I C 3.3) und sonderpädagogische Förderbedarfe (vgl. D 7.2 und D 7.3). Die Bedarfe werden weiterhin durch parallel existierende Regel- und Fördereinrichtungen aufgefangen, wobei sich der Anteil sonderpädagogisch geförderter Schülerinnen und Schüler an Regeleinrichtungen zuletzt erhöht hat. Durch Fachdienste und begleitende Assistenzen bestehen externe Ressourcen, die die Inklusion dort „von außen“ stützen. Die Datenlage erlaubt keine Aussage darüber, inwiefern dahingehend alle Bedarfe gedeckt werden und genügend Ressourcen vorhanden sind. 

Im Hochschulbereich gibt es keine amtlichen Daten zur Anzahl der Studierenden mit Behinderung und somit sind Aussagen zu Inklusion äußerst schwierig. Alle befragten Hochschulen bieten Studierenden mit chronischer Erkrankung oder Behinderung eine Unterstützung in Form von Beratungs- und Informationsangeboten sowie Nachteilsausgleichen an (vgl. Kapitel F 5 – Zusammenfassung und Empfehlungen). Zum Teil ist über Themen wie Diversity und Barrierefreie Hochschullehre eine Öffnung von Hochschulen für Inklusion erkennbar. 

Mit Angeboten der beruflichen Bildung und Rehabilitation unterstützten verschiedene Träger in Nürnberg Menschen mit Behinderungen dabei, Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Auch wenn bislang erst eine vergleichsweise niedrige Zahl von Menschen von diesen Möglichkeiten profitierte, stellen sie einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu inklusiver Teilhabe am Arbeitsleben in Nürnberg dar (vgl. Kapitel G 8 – Zusammenfassung und Empfehlungen). Was den Bereich der Sprachbildung betrifft, so gibt es in Nürnberg seit 2024 erste inklusive Ansätze. Grundbildung, insbesondere Alphabetisierung und digitale Grundbildung, wurden von einzelnen Trägern sowie im Rahmen der Projektförderung in den Blick genommen und das Angebot sukzessive erweitert.

Eine umfassende Erfassung von inklusiven bzw. speziellen Angeboten in der non-formalen Bildung bleibt derweil schwierig. Einerseits entspricht die Angabe zahlreicher Einrichtungen, man achte allgemein auf Barrierefreiheit und gehe individuell auf einzelne Teilnehmende mit Behinderung ein, dem Idealbild von inklusiven Angeboten non-formalen Lernens. Andererseits lässt sich über die Qualität dieser Praxis in der Breite nur schwer eine empirische Aussage treffen. Dem Ziel, die eigenen Angebote inklusiver zu gestalten, haben sich einige Institutionen aus dem non-formalen Bereich bereits seit Langem verschrieben (vgl. H 4.3, H 9.2). Insgesamt verdeutlicht die aktuelle Berichterstattung, dass in allen Einrichtungen der non-formalen Bildung grundsätzlich ein hohes Bewusstsein für die Bedeutung und die Herausforderungen der Inklusion in ihrem Bereich besteht. Allerdings machen sich die unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten insbesondere bei baulichen Maßnahmen und größeren Investitionen wie beispielsweise Induktionsschleifen bemerkbar (vgl. Kapitel H 18 – Zusammenfassung und Empfehlungen).

Empfehlungen

Inklusion gewinnt bereits in der frühkindlichen Bildung an Bedeutung. Die Qualität und Kontinuität inklusiver Arbeit in Nürnberger Kindertageseinrichtungen sollte daher weiter gestärkt werden. Dazu gehört insbesondere die bedarfsgerechte Ausweitung integrativer und individueller Fördermöglichkeiten. Pädagogische Teams benötigen Unterstützung bei der Umsetzung inklusiver Konzepte und bei ihrer multiprofessionellen Arbeit. Die Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen und andere bestehende Instrumente sollten ausgebaut werden, um dem wachsenden Unterstützungsbedarf gerecht zu werden. Darüber hinaus wird empfohlen, den Fachdienst Inklusion noch stärker in die pädagogische Praxis einzubinden, um Kinder mit sozial-emotionalen Auffälligkeiten möglichst niedrigschwellig zu fördern. Ein gezieltes Monitoring der Bedarfe, insbesondere bei der integrativen Betreuung von Kindern im Autismus-Spektrum82 , sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtungen, Förderschulen und Fachdiensten sind dabei essenziell, um die Teilhabechancen für jedes einzelne Kind in Nürnberg frühzeitig zu sichern und den systematischen Ausbau inklusiver Strukturen weiter voranzubringen.

Um Inklusion an allgemeinbildenden Regelschulen zu verankern, ist eine Ausrichtung auf die zunehmende Vielfalt der Schülerschaft erforderlich. Eine wertschätzende Haltung gegenüber Diversität sowie die gemeinsame Überzeugung aller Beteiligten sind für eine gelingende Inklusion ebenso wichtig wie strukturelle Maßnahmen. Die in Nürnberg etablierten Modelle der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollten gestärkt und ausgeweitet werden. Darüber hinaus sollten neue Lösungen entwickelt werden, um Einzelintegration zu unterstützen. Eine datenbasierte Betrachtung der Förderbedarfe an Regelschulen ist essenziell, um die tatsächliche Bedarfslage zu erfassen. Daneben gilt es, alle verfügbaren personellen, materiellen und institutionellen Ressourcen systematisch zu identifizieren. Koordinative und beratende Strukturen an Schulen sind als wichtige Ressource zu stärken, um multiprofessionelles Arbeiten zu ermöglichen und die Schülerinnen und Schüler auf ihrem individuellen Weg bestmöglich zu unterstützen, auch an Übergängen. Der Erfahrungsaustausch zwischen Nürnberger Schulen ist dabei von großer Bedeutung. Der im Rahmen des Nürnberger Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK eingerichtete Verfügungsfonds sollte weiterhin intensiv genutzt werden, um die inklusive Beschulung an Nürnberger Schulen zu fördern.

Berufsvorbereitung

In der Berufsvorbereitung erfordern die heterogenen Lernstände und individuellen Unterstützungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler ein wirkungsvolles Zusammenspiel eines multiprofessionellen Teams an den Berufsschulen. Das neu eingeführte Teamlehrkräfte-Budget von 4 Unterrichtswochenstunden ist notwendig und sinnvoll242 . Darüber hinaus ist eine Ausweitung in den weiteren Fachdisziplinen wie der Schulpsychologie, der Jugendsozialarbeit an Schulen und des Mobilen Sonderpädagosischen Dienstes erstrebenswert. Des Weiteren ist davon auszugehen, dass der Wegfall der kooperativen Klassen (mit Bildungsträgern) ab dem Schuljahr 2025/26 den Bedarf beispielsweise auch bei SCHLAU deutlich erhöhen wird.

Zur erfolgreichen Gestaltung der Einzelinklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen gehört untrennbar die Bewilligung von Nachteilsausgleichen auch an Berufsschulen und die Umsetzung baulich-organisatorischer Maßnahmen wie beispielsweise die Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten.243

Inklusives Übergangsmanagement

Auch im Übergang in die Ausbildung werden junge Menschen mit Behinderungen mehrheitlich einem spezialisierten Unterstützungssystem zugewiesen. Dadurch wird die häufig als stigmatisierend erlebte Trennung von Förder- und Regelschulen fortgesetzt.246 Auch Finanzierungsverfahren und Unterstützungsinstrumente sind noch weitgehend getrennt (z.B. Maßnahmen der Arbeitsförderung nach SGB III und die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach SGB IX). Hier bedarf es einfacher und inklusiver Zugangswege zu Beratung und Unterstützung für alle jungen Menschen gleichermaßen.

Eine inklusive Ausgestaltung des Übergangs und ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang aller Jugendlichen zu einem inklusiven und diskriminierungsfreien Ausbildungssystem, wie er in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention gefordert wird, erfordert unter anderem die Öffnung der Berufsorientierungs-Maßnahmen für alle jungen Menschen und die Flexibilisierung der Curricula im Regelausbildungssystem.247

Jungen Menschen mit Behinderungen im SGB II-Leistungsbezug, die (nachholend) einen höheren Bildungsabschluss anstreben, sollte die Fortsetzung ihrer Bildungslaufbahn über den ersten Schulabschluss hinaus ermöglicht werden, ohne dass Leistungen gemindert werden. 

Um passende Unterstützungsstrukturen schaffen zu können, ist eine gute Datengrundlage unentbehrlich. Daher sollte die Kategorie „Behinderung/en“ in die Berufsbildungsstatistik aufgenommen werden. Zudem sollte der Übergangsprozess junger Menschen mit psychischen Problemlagen im Monitoring noch stärker in den Blick genommen werden.248 Eigene Erhebungen auf kommunaler Ebene erhöhen hierbei die Transparenz.

Die Datenlage zu Studierenden mit Behinderung ist bislang sehr lückenhaft. Obwohl laut einer Studierendenbefragung im Sommersemester 2021 16 % der Studierenden angaben, eine studienerschwerende Beeinträchtigung zu haben, stehen nur wenige Daten und weiterführende Informationen zur Verfügung. Um die Situation dieser Studierendengruppe genauer analysieren und mögliche Bedarfe daraus ableiten zu können, braucht es sowohl bundesweit wie auch auf kommunaler Ebene eine bessere Datengrundlage. Nur so lassen sich die Bedürfnisse von Studierenden mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen realistisch einschätzen und passende Maßnahmen planen. 

Austauschformate und Netzwerke zwischen den örtlichen Hochschulen – insbesondere über die jeweiligen Beauftragten für die Belange von behinderten und chronisch kranken Studierenden – können dazu beitragen, Best-Practice-Modelle zu entwickeln und wirksame, nachhaltige Unterstützungsangebote für alle Studierenden zu schaffen.  

Sowohl Lehrende als auch Mitstudierende an den Hochschulen sollten für die Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung sensibilisiert werden, um Verständnis und einen respektvollen Umgang zu fördern. Eine wichtige Rolle kann dabei die Qualifizierung sogenannter Bildungsfachkräfte übernehmen, die Hochschulen bei diesem Prozess gezielt unterstützen.  

Der Zugang zu Weiterbildung sollte weiterhin allen Nürnbergerinnen und Nürnbergern ermöglicht werden – insbesondere Personen mit geringer Qualifizierung, zugewanderten Menschen und Alleinerziehenden. Menschen mit Schwerbehinderung sollten durch barrierefreie und angepasste (inklusive) Angebote wesentlich stärker als bisher einbezogen werden. 

Inklusive Sprachkursangebote sind von großer Bedeutung – insbesondere solche, die keine formale Attestierung oder Diagnostik voraussetzen. Gerade bei geflüchteten Menschen sind Beeinträchtigungen oder Behinderungen oft (noch) nicht amtlich festgestellt. Der Austausch und die Koordination in der Steuerungsgruppe „Inklusive Deutschsprach-Angebote in Nürnberg“ sowie erste Pilotprojekte, etwa das durch den AMIF geförderte Projekt all-in(clusive)! der Noris-Arbeit (NOA) gGmbH, sind hier wichtige erste Schritte. Zugleich müssen Wege geschaffen werden, um Diagnostikverfahren durchzuführen bzw. zu beschleunigen. Die Fachstelle Trauma für Geflüchtete in Nürnberg spielt eine zentrale Rolle – sowohl als Anlaufstelle für Betroffene als auch als fachliche Unterstützung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren.

Die Bewertung inklusiver Bildung erfolgt bislang vor allem über quantitative Indikatoren wie die Teilnahme von Menschen mit Behinderung an Angeboten von Regeleinrichtungen, vorhandene Unterstützungsmaßnahmen oder Ausgestaltung von Lernumgebungen. Diese Aspekte sind wichtige Voraussetzungen, bilden jedoch die gelebte Praxis inklusiver Bildung nur unzureichend ab. Zentrale Faktoren wie die Haltung der Akteurinnen und Akteure zu Vielfalt, Teilhabe und Chancengerechtigkeit bleiben im bestehenden Monitoring weitgehend unberücksichtigt. Um diese Datenlücke zu schließen, bedarf es ergänzender Erhebungen, etwa auf Grundlage des Index für Inklusion,518 die auch Werthaltungen, subjektive Teilhabeerfahrungen und institutionelle Kulturen erfassen. Darüber hinaus sollten weitere Aspekte in die Betrachtung einbezogen werden, um ein umfassenderes Bild inklusiver Bildungslandschaften zu erhalten. Dazu zählen zum Beispiel die Erfassung von Bildungsausgaben für Inklusion, die Berücksichtigung inklusiver Angebote in außerschulischen Betreuungseinrichtungen wie inklusive Horte oder Ganztagsschulen sowie die Qualifizierung des pädagogischen Personals, die Arbeit in multiprofessionellen Teams und die Mitwirkung von Menschen mit Behinderung an der Gestaltung inklusiver Strukturen.