- Fachhochschulreife
Die Fachhochschulreife eröffnet den Zugang zu Fachhochschulen beziehungsweise Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die fachgebundene Hochschulreife befähigt zum Studium bestimmter einschlägiger Studiengänge an Universitäten. Die Fachhochschulreife beziehungsweise die fachgebundene Hochschulreife können an FOS und BOS erworben werden. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt sowohl zum Studium an Fachhochschulen als auch an Universitäten. Sie kann an Gymnasien, Abendgymnasien, FOS, BOS sowie Kollegs erworben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife über eine Begabtenprüfung oder die Abiturprüfung für andere Bewerber/-innen zu erreichen.
- Synonyme:
- fachgebundene Hochschulreife, allgemeine Hochschulreife
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Förderschulbesuchsquote
Die Förderschulbesuchsquote entspricht dem Anteil der Schülerinnen und Schüler in Förderschulen an Schülerinnen und Schülern mit Vollzeitschulpflicht der Jahrgangsstufen 1 bis einschließlich 9 der allgemeinen Schulen und der Förderzentren (abweichend von der Definition der Kultusministerkonferenz zur „Förderschulbesuchsrelation“, die die 10. Jahrgangsstufe teilweise einschließt, vgl. KMK, Dokumentation 231: Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2011 – 2020, S. 15, unter https://www.kmk.org/…, letzter Zugriff: 18.11.25).
- Förderschule
Zu den allgemeinbildenden Förderschulen zählen Förderzentren, Sonderpädagogische Förderzentren und Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung. In den Förderschulen werden Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet. Die Förderzentren sind auf verschiedene Förderbedarfe spezialisiert. Sie umfassen in der Regel die Grundschulstufe und die Mittelschulstufe. Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung schließt sich die Berufsschulstufe an. Ein Förderzentrum mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung wird als Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ) bezeichnet.
Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung gibt es für folgende Förderschwerpunkte: emotionale und soziale Entwicklung, Hören, Sehen, körperliche und motorische Entwicklung (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) (o.J.): Glossarbegriff „Förderzentrum“ unter www.inklusion.schule.bayern.de/glossar/#c52200, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2025): Förderschulformen, unter www.km.bayern.de/lernen/schularten/foerderschulen/foerderschulformen#realschulen-zur-sonderpaedagogischen-foerderung, letzter Zugriff jeweils: 18.11.2025)
- Synonyme:
- Förderzentren, Förderzentrum, Förderschulen
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Formales Lernen
Entsprechend der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Memorandum über lebenslanges Lernen verwendeten Definitionen findet formales Lernen in „Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen statt und führt zu anerkannten Abschlüssen und Qualifikationen“. Nicht-formales Lernen hingegen ist „außerhalb der Hauptsysteme der allgemeinen und beruflichen Bildung“ verortet und führt nicht unbedingt zum Erwerb eines formalen Abschlusses. Nicht-formales Lernen kann am Arbeitsplatz und im Rahmen von Aktivitäten der Organisationen und Gruppierungen der Zivilgesellschaft (wie Verbänden oder Parteien) stattfinden oder von Organisationen und Diensten angeboten werden, die zur Ergänzung der formalen Systeme eingerichtet wurden (zum Beispiel Kunst-, Musik- und Sportkurse). Informelles Lernen hingegen ist die „natürliche Begleiterscheinung des täglichen Lebens. Anders als beim formalen und nicht-formalen Lernen handelt es sich beim informellen Lernen nicht notwendigerweise um ein intentionales Lernen, weshalb es auch von den Lernenden selbst unter Umständen gar nicht als Erweiterung ihres Wissens und ihrer Fähigkeiten wahrgenommen wird.“ Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Memorandum über Lebenslanges Lernen, Brüssel 2000, S. 9 f.
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Frühförderung
Die Leistungen der Frühförderung umfassen die Beratung der Eltern, Diagnostik sowie die ganzheitliche medizinisch-therapeutische, psychologische sowie heil- und sozialpädagogische Förderung und Therapie von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern von der Geburt bis zum Schuleintritt. Die Behandlung kann sowohl in Einzelförderung als auch in Kleingruppen erfolgen. (Quelle: Bezirk Mittelfranken, www.bezirk-mittelfranken.de/soziales/leistungen-fuer-menschen-mit-behinderung/kinderund-jugendliche-mit-behinderung/leistungen-im-vorschulalter/leistungen-der-fruehfoerderung, letzter Zugriff 16.7.2024)
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht