- Offene Kinder- und Jugendarbeit
Offene Kinder- und Jugendarbeit basiert auf dem gesetzlichen Auftrag der Jugendhilfe nach dem SGB VIII, Jugendarbeit § 11 bestimmt die grundsätzliche partizipative Ausrichtung des Arbeitsfeldes, die Mitbestimmung und Mitgestaltung junger Menschen. Er legt zudem Schwerpunkte der Jugendarbeit fest und benennt mögliche Träger. SGB VIII, § 11 Jugendarbeit:
1. Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
3. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
4. Internationale Jugendarbeit
5. Kinder- und Jugenderholung
6. Jugendberatung
- Synonyme:
- Offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Offener Ganztag
Offene Ganztagsgruppen sind ein schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern in den Jahrgangsstufen 5 bis 10. Der Unterricht findet überwiegend vormittags im Klassenverband statt. Auf Wunsch der Eltern können die Schülerinnen und Schüler nach dem stundenplanmäßigen Unterricht die jeweiligen Ganztagsangebote nutzen, welche meist jahrgangsübergreifend gruppenweise organisiert werden. Das Angebot für offene Ganztagsgruppen umfasst u.a. Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung, Fördermaßnahmen und Freizeitangebote mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten. Eine offene Ganztagsgruppe hat an mindestens vier von fünf Wochentagen zwischen Unterrichtsende und mindestens 16 Uhr Bildungs- und Betreuungsangebote im Umfang von mindestens zwölf Wochenstunden.
- Synonyme:
- offenen Ganztag
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht