- Schulartunabhängige Deutschklassen
Als neues langfristig angelegtes Konzept der schulischen Erstintegration sind seit dem Schuljahr 2024/2025 an Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien schulartunabhängige Deutschklassen eingerichtet worden. Diese richten sich an neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihres Alters den Jahrgangsstufen 5 und 6 zuzuordnen sind und dem Unterricht in Regelklassen wegen mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache (noch) nicht folgen können.
Grund- und Mittelschulen; Informationen über Deutschfördermaßnahmen - BayernPortal
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Schulbegleiterinnen und -begleiter
Hauptaufgabe von Schulbegleiter/-innen ist die Unterstützung von Schüler/-innen mit Behinderung im Unterricht und Schulalltag. Sie kommen in Regelschulen als auch in Förderschulen zum Einsatz. Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Die rechtliche Zuständigkeit ist abhängig von der Form der Behinderung und zählt zu den Leistungen der Eingliederungshilfe. Während für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung die Jugendhilfe nach § 35 a SGB VIII Kostenträger ist, so sind für Kinder und Jugendliche mit anderen Behinderungen die Bezirke nach § 112 SGB IX zuständig.
- Synonyme:
- Schulbegleitung, Schulbegleiter/-in
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- Schule für Kranke
Schülerinnen und Schüler aller Schularten und Ausbildungsrichtungen, die sich im Krankenhaus oder einer entsprechenden Einrichtung befinden und am Unterricht in der vor der Erkrankung besuchten Stammschule voraussichtlich länger als sechs Wochen nicht teilnehmen können oder aufgrund einer chronischen Erkrankung immer wieder in einer Klinik behandelt werden müssen, können eine Schule für Kranke besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler, die weniger als sechs Wochen krankheitsbedingt dem Unterricht der Stammschule fernbleiben müssen, können Unterricht durch die Schule für Kranke erhalten, wenn es pädagogisch oder medizinisch geboten ist. Die Schule für Kranke ist eine eigene Schulart, wird aber in der amtlichen Schulstatistik unter den Förderschulen aufgeführt.
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- Schuleingangsuntersuchung (SEU)
Die Schuleingangsuntersuchung (SEU) entspricht einer Erhebung einer kompletten Geburtskohorte. Alle Kinder, die zum anstehenden Schuljahr schulpflichtig werden, werden auf „Schulfähigkeit“ untersucht. Diese bezieht sich auf körperliche, geistig-seelische und soziale Aspekte, die wichtig für die gelingende Teilnahme am Schulgeschehen sind. Augenmerk wird 23 dabei insbesondere auf die sprachlichen, motorischen und sozialen Fähigkeiten der Schulanfängerinnen und -anfänger gelegt.
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- Schulen des zweiten Bildungswegs
Der Zweite Bildungsweg bietet Bildungsangebote für Menschen, die nach ihrer eigentlichen Schulzeit weitere Abschlüsse machen wollen, zum Beispiel weil sie den angestrebten Schulabschluss an der Regelschule erreicht haben und diesen nachholen wollen. In Bayern zählen zum Zweiten Bildungsweg die Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs und das Telekolleg sowie die Begabtenprüfung.
- Synonyme:
- Zweiter Bildungsweg
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- Schulprofil Inklusion
An Grund- und Mittelschulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ sind Lehrkräfte für Sonderpädagogik mit mind. 13 Lehrerstunden direkt in das Lehrerkollegium der allgemeinen Schule eingebunden. Ihre Aufgaben sind u. a. Beratung, Diagnostik, Förderung, Unterricht in Klassen mit Schülerinnen und Schülern mit und ohne festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf sowie Begleitung der Schülerinnen und Schüler bei Übergängen (z. B. Schuleintritt, Schulwechsel). Hinzu kommen bis zu 10 zusätzliche Lehrerstunden aus dem eigenen Lehramt (vgl. Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) (o.J.): Was sind Schulen mit Schulprofil Inklusion? unter https://www.inklusion.schule.bayern.de/grundschule/gemeinsamer-unterricht , letzter Zugriff: 24.11.2025.
- Synonyme:
- Schulprofil "Inklusion"
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- Schulvorbereitende Einrichtung
Schulvorbereitende Einrichtungen zielen darauf ab, Kinder schon im Vorschulalter ihrem sonderpädagogischen Förderbedarf entsprechend zu fördern und sie gezielt auf den Schulbesuch und ein erfolgreiches schulisches Leben vorzubereiten, sofern sie die notwendige Förderung nicht in anderen, außerschulischen Einrichtungen (zum Beispiel Kindergärten) erhalten. Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE) sind organisatorisch den Förderschulen angegliedert. Zuständig ist jeweils die SVE an einer Förderschule, die den entsprechenden Förderschwerpunkt anbietet. Im Anschluss an die SVE kann das Kind an der Grundschule oder einer entsprechenden Fördereinrichtung eingeschult werden.
- Synonyme:
- SVE, Schulvorbereitende Einrichtungen
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- A 5.
- A 4.1
- C 1.
- C 3.4
- C 3.4
- C 3.4
- C 3.4
- C 3.2
- C 7.
- D 9.
- D 7.6
- D 7.7
- D 7.8
- D 2.2
- E 1.
- E 2.3
- E 3.3
- E 3.6
- E 3.6
- E 3.6
- E 3.6
- E 5.3
- E 5.1
- E 5.4
- E 6.2
- E 6.2
- E 7.
- E 7.
- E 7.
- E 7.
- G 8.
- G 8.
- G 7.2
- G 7.2
- G 7.2
- G 7.1
- G 7.1
- G 6.3
- G 6.3
- G 5.3
- G 5.4
- G 4.4
- G 4.4
- G 4.2
- G 4.1
- G 3.4
- G 2.1
- G 1.
- H 17.
- H 17.2
- H 13.5
- H 5.
- I Einleitung
- I 1.
- I Zusammenfassung
- Meta Menu Datenschutz
- Allgemeines und Vorwort Einleitung
- Allgemeines und Vorwort Vorwort
- Einfache Sprache 2.
- Schwerbehinderung
Eine Schwerbehinderung liegt bei einem Grad der Behinderung von 50 oder höher vor. Den Grad der Schwerbehinderung stellt für Nürnberg das Zentrum Bayern für Familien und Soziales (ZBFS) fest. Bei einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr liegt eine Schwerbehinderung vor. Dann kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden.
- Synonyme:
- Schwerbehinderte, Schwerbehinderter
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- Sonderpädagogische Stütz- und Förderklassen
In Kooperation mit Maßnahmen der Jugendhilfe werden für Schülerinnen und Schüler mit sehr hohem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sowie weiterem Förderbedarf jahrgangsübergreifende Sonderpädagogische Stütz- und Förderklassen eingerichtet. Unterricht, Förderung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen findet in der SFK als gemeinsame Aufgabe von Schule und Jugendhilfe statt (vgl. Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (o.J.): Sonderpädagogische Stütz- und Förderklassen (SFK), unter www.lehrplanplus.bayern.de/bildungs-und-erziehungsauftrag/textabsatz/233398, letzter Zugriff: 20.11.2025.
- Synonyme:
- Stütz- und Förderklassen
- Sonderpädagogischer Förderbedarf
Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann vorliegen, wenn wegen einer Behinderung oder einer anderen Beeinträchtigung sonderpädagogische Förderung in Kindergarten, Schule oder Ausbildung notwendig ist. Sonderpädagogische Förderung gibt es für folgende Schwerpunkte: Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf wird von Lehrkräften für Sonderpädagogik der jeweils fachlich zuständigen Förderschule und deren Mobilen Sonderpädagogischen Dienst (MSD) an Regelschulen festgestellt.
- Synonyme:
- sonderpädagogische Förderbedarf, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sonderpädagogischen Förderbedarf, sonderpädagogischem Förderbedarf
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
In die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (am Wohnort) sind Arbeitnehmer/-innen einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten erfasst, die kranken-, renten- und/oder pflegeversicherungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem Arbeitsförderungsgesetz sind oder für die Beitragsanteile zur Rentenversicherung zu entrichten sind. Nicht dazu zählen Selbständige, mithelfende Familienangehörige sowie Beamte.
- Synonyme:
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Sprachstandserhebung
Mit der verpflichtenden Sprachstandserhebung in Bayern soll der Sprachstand aller Kinder rechtzeitig vor der Einschulung erhoben werden, um notwendige Sprachfördermaßnahmen einleiten zu können. Zur Teilnahme verpflichtet sind ab der ersten Hälfte des vorletzten Kindergartenjahres vor Beginn der Schulpflicht alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden (Art. 37 Abs. 3 BayEUG). Der Test wird in Grundschulen durchgeführt. Nicht teilnehmen müssen Kinder, wenn z.B. die Kindertagesstätte bestätigt, dass kein erhöhter Förderbedarf hinsichtlich der deutschen Sprache besteht. Bei festgestelltem Sprachförderbedarf wird der Besuch einer staatlich geförderten Kita mit integriertem Vorkurs Deutsch Pflicht (vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (2025): Sprachstandserhebung vor der Einschulung, unter https://www.km.bayern.de/lernen/schularten/grundschule/einschulung-und-schulwegsicherheit/sprachstandserhebungen, letzter Zugriff: 19.11.25
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Sprengelpflicht
„Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder Mittelschule erfüllen ihre Schulpflicht in der Schule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben." (BayEUG Art.42, Absatz 1)
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- Startchancen-Programm
Das Startchancen-Programm ist ein gemeinsames Fördervorhaben von Bund und Ländern, das darauf abzielt, Bildungschancen für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler nachhaltig zu verbessern. Es richtet sich an rund 4.000 Schulen, verteilt auf alle Bundesländer, und stellt über einen Zeitraum von zehn Jahren (2024–2034) insgesamt 20 Milliarden Euro zur Verfügung. Die beteiligten Schulen wurden anhand bundeslandspezifischer Kriterien ausgewählt. Gefördert wird unter anderem die Verbesserung der Lernumgebung, die Ausgestaltung einer bedarfsgerechten Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie der Ausbau multiprofessioneller Teams.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Startchancen-Programm, unter www.bmftr.bund.de/DE/Bildung/Schule/Startchancen-Programm/startchancen-programm_node.html, letzter Zugriff: 25.09.2025.
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht