- Informelles Lernen
Entsprechend der von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Memorandum über lebenslanges Lernen verwendeten Definitionen findet formales Lernen in „Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen statt und führt zu anerkannten Abschlüssen und Qualifikationen“. Nicht-formales Lernen hingegen ist „außerhalb der Hauptsysteme der allgemeinen und beruflichen Bildung“ verortet und führt nicht unbedingt zum Erwerb eines formalen Abschlusses. Nicht-formales Lernen kann am Arbeitsplatz und im Rahmen von Aktivitäten der Organisationen und Gruppierungen der Zivilgesellschaft (wie Verbänden oder Parteien) stattfinden oder von Organisationen und Diensten angeboten werden, die zur Ergänzung der formalen Systeme eingerichtet wurden (zum Beispiel Kunst-, Musik- und Sportkurse). Informelles Lernen hingegen ist die „natürliche Begleiterscheinung des täglichen Lebens. Anders als beim formalen und nicht-formalen Lernen handelt es sich beim informellen Lernen nicht notwendigerweise um ein intentionales Lernen, weshalb es auch von den Lernenden selbst unter Umständen gar nicht als Erweiterung ihres Wissens und ihrer Fähigkeiten wahrgenommen wird.“ Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Memorandum über Lebenslanges Lernen, Brüssel 2000, S. 9 f.
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- Inklusion
Inklusion bezeichnet die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben und gründet auf der universellen Menschenwürde, die allen Menschen gleiche Rechte zuspricht. In einer inklusiven Gesellschaft gehört jeder Mensch dazu und niemand wird wegen bestimmter Merkmale ausgegrenzt. Im Speziellen bezieht sich das auf Menschen mit Behinderung. Seit 2006 konkretisiert die UN-Behindertenrechtskonvention die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderung. Ihre Umsetzung und damit die Umsetzung von Inklusion ist von hoher Relevanz für Chancengleichheit und gesellschaftliche Teilhabe (vgl. Deutsches Institut für Menschenrechte).
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht
- C 1.
- C 3.3
- C 3.3
- C 7.
- C 7.
- C 7.
- C 7.
- D 9.
- D 9.
- D 9.
- D 7.4
- D 7.4
- D 7.4
- D 3.1
- E 4.3
- E 4.3
- E 4.3
- E 7.
- E 7.
- F 3.5
- F 3.5
- G 7.2
- G 7.2
- G 7.2
- G 7.2
- G 7.1
- G 7.1
- G 7.1
- G 5.5
- H 2.1
- H 17.1
- H 17.2
- H 17.2
- H 15.
- H 15.
- H 15.
- H 15.
- H 14.4
- H 10.2
- H 11.2
- H 9.2
- H 8.1
- H 6.3
- H 6.2
- H 4.3
- H 4.3
- H 4.2
- H 18.
- I Einleitung
- I 1.
- I 1.
- I 3.
- I 1.
- I 2.
- I 2.
- I 10.
- I 1.
- I 1.
- I Zusammenfassung
- I Zusammenfassung
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- Allgemeines und Vorwort Einleitung
- Allgemeines und Vorwort Vorwort
- Allgemeines und Vorwort Lesehinweise
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 2.
- Einfache Sprache 1.
- Einfache Sprache 2.
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- Einfache Sprache 2.
- Integrative Kindertageseinrichtungen
Integrative Kindertageseinrichtungen sind nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) Einrichtungen, die von bis zu einem Drittel, mindestens aber von drei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern besucht werden.
- Synonyme:
- Integrative Einrichtungen
- Verweise auf zugehörige Kapitel im Bildungsbericht